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Suchergebnis Urteilssuche (6501 - 6510 von 7915)
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VG 5 A 147.06 - Nebentätigkeit eines Gerichtsvollziehers als Hausverwalter und MaklerLeitsatz: Eine Tätigkeit als Makler und Hausverwalter steht im Widerspruch mit den dienstlichen Pflichten eines Gerichtsvollziehers.VG Berlin26.06.2008
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5 A 200/07 MD - Verfügungssperre; Bodenreformland; strafrechtliche RehabilitierungLeitsatz: 1. Eine Aufhebung der Vermögensentziehung im Sinne von § 1 Abs. 7 VermG "nach anderen Vorschriften" kann auch durch ausländische Staaten aufgrund der dort geltenden Rehabilitierungsbestimmungen ausgesprochen werden. 2. In Fällen russischer Rehabilitierungsbescheinigungen reichen "einfache Schreiben" als endgültige Ablehnung eines Rehabilitierungsbegehrens aus. 3. Stellt der anhängige Rückgabeantrag nach § 1 Abs. 7 VermG gewissermaßen lediglich noch eine rein verfahrensrechtliche Hülle ohne materielle Substanz dar, so ist eine Verfügungssperre gem. § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG nicht gerechtfertigt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Magdeburg24.06.2008
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VG 4 A 36.07 - Mittelbare Schädigung dinglicher Rechte; Entschädigung; Enteignung; HypothekenablösebetragLeitsatz: Eine Entschädigung nach § 1 Abs. 2 Satz 2 EntschG erhält nur der Grundpfandrechtsgläubiger, der im Falle der Rückgabe des Grundstücks die Möglichkeit des Zugriffs auf einen Ablösebetrag gehabt hätte. (Leitsatz der Entscheidung entnommen)VG Berlin09.11.2007
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8 K 210/05 Me - Berufliche RehabilitierungLeitsatz: 1. § 1 Abs. 1 BerRehaG stellt maßgeblich auf den "Beruf" als Qualifikations- und Gattungsbegriff und nicht auf die konkrete berufliche Position oder Tätigkeit innerhalb des Berufs ab. 2. Die Berücksichtigung bloß hypothetischer Berufsmöglichkeiten ist unabhängig davon ausgeschlossen, ob es sich um eine Karrierechance in einem bereits ausgeübten oder einem noch zu erreichenden Beruf handelt. 3. Ein sog. "Aufstiegsschaden" wird von der Regelung nicht erfasst. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)VG Meiningen01.11.2007
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6 K 3130/01 - Manipulative Enteignung; Eigenheimbau; grenznahe GrundstückeLeitsatz: 1. Die Enteignung erfolgt dann nicht manipulativ mit der Absicht, nach dem politischen Umbruch zur Absicherung der gegenwärtigen Nutzer vor Rückgabeansprüchen diesen einen Vermögenswert zu verschaffen, wenn sie in Vollendung des seit mehreren Jahren laufenden Enteignungsverfahrens umgesetzt wurde. 2. Wenn die Voraussetzungen für eine Baulandgesetzenteignung zum Zwecke der Eigenheimerrichtung schon zu Beginn der Nutzung vorlagen, stellt es kein manipulatives Vorgehen dar, wenn ein Eigenheimbau bereits im Vorgriff auf eine geplante Enteignung und Nutzungsrechtsverleihung gestaltet wurde und eine entsprechende Kreditierung der Eigenheimerbauer ermöglicht wurde. 3. Ob die im Zusammenhang mit einer Ansiedlung erfolgte Enteignung eines Grundstücks im unmittelbaren Anschluß an die Grenzanlagen einen manipulativen Charakter hatte, ist eine Frage des Einzelfalles. (Leitsätze der Redaktion)VG Potsdam29.08.2007
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1 K 431/05 Me - Zuordnungsbescheid; Bodenreform; Rechtsträgerschaft; komplexer Siedlungsbau; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; AussschlussgrundLeitsatz: 1. Ein auf Grundlage des Einigungsvertrages ergangener Zuordnungsbescheid steht einer Rückübertragung des Vermögenswertes an den Alteigentümer nach. Art. 22 Abs. 1 Satz 7 EV i. V. m. Art. 21 Abs. 3 EV grundsätzlich nur entgegen, wenn im Zuordnungsbescheid auch über den Restitutionsantrag entschieden worden ist. 2. Wurden im Jahr 1946 Grundstücke des Landes Thüringen auf Grundlage des Gesetzes über die Bodenreform im Lande Thüringen vom 10. September 1945 enteignet, erfolgte deren anschließende Übertragung in die Rechtsträgerschaft einer Gemeinde unentgeltlich. 3. Der Restitutionsausschlußgrund des § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 VZOG ist im wesentlichen mit dem Ausschlußgrund des § 5 Abs. 1 Buchstabe c VermG identisch. 4. Ein komplexer Siedlungsbau liegt nicht vor, wenn in einer kleinen Gemeinde im Rahmen einer isolierten Baumaßnahme ein Wohnblock - im konkreten Fall bestehend aus neun Wohneinheiten - errichtet wurde.VG Meiningen27.03.2006
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VG 31 A 46.04 - Ausschlußfrist; Anmeldefrist; EntschädigungsanspruchLeitsatz: 1. Die Ausschlußfrist für die Anmeldung von Entschädigungsansprüchen beginnt mit Bestandskraft der Entscheidung über die Ablehnung der Rückübertragung. 2. Eine rechtzeitige Anmeldung von Entschädigungsansprüchen liegt nicht in der Anmeldung von Rückübertragungsansprüchen gemäß der Anmeldeverordnung.VG Berlin29.04.2005
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7 K 1056/01 - verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Verfolgungsvermutung; angemessene Gegenleistung; Beweislast; VermutungswiderlegungLeitsatz: 1. Die in § 1 Abs. 6 VermG normierte Vermutung des verfolgungsbedingten Vermögensverlustes bezieht sich nicht auf die Feststellungen zur Höhe des erlittenen Schadens und des schädigenden Ereignisses selbst. 2. Die Eigentumsvermutung des § 1006 Abs. 1 BGB gilt nicht für Aktien im Depot einer Bank, für die das Stimmrecht ohne Offenlegung ausgeübt werden konnte, ob es sich um eigenen Aktienbesitz oder Kundenaktien handelte.VG Dresden18.11.2004
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1 K 4025/02 - Ausgleichskürzungsbeträge; Anteilsdegression; Gemeinschaftsanteil; ErlebnisgenerationLeitsatz: 1. Zur Berechnung der Kürzungsbeträge gem. § 7 EntschG ist auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Vermögensverlustes abzustellen. 2. Stand der Vermögenswert vor dem Schadenseintritt einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft zu, ist jedes Mitglied der Gemeinschaft selbst ein Berechtigter, so daß dessen Anteil gesondert der Degression unterliegt. 3. Die Rechtsnachfolge innerhalb der einzelnen Anteile einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft nach Schädigung hat auf die Höhe der Degression bezogen auf den einzelnen Vermögenswert - positiv wie negativ - keinen Einfluß mehr. 4. Eine Einschränkung der Privilegierung der Anteilsdegression nur für diejenigen geschädigten Mitglieder einer Gesamthands- oder Bruchteilsgemeinschaft, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vermögensgesetzes noch lebten ("Erlebnisgeneration"), ist in § 7 Abs. 2 S. 3 EntschG nicht enthalten.VG Potsdam24.04.2003
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1 K 54/98 Me. - Zuordnung von Grundstücken; Grundstückszuordnung; Einigung der Beteiligten über ZuordnungLeitsatz: 1. Zur Auslegung eines Bescheides über die Zuordnung von Grundstücken nach Art. 21, 22 EV. 2. Zur Auslegung einer Willenserklärung im Rahmen einer Absprache nach § 2 I S. 6 VZOG.VG Meiningen08.03.2001