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Suchergebnis Urteilssuche (6501 - 6510 von 7967)
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BVerwG 8 B 1.10 - Liquiditätskredit als vorhergehende Verbindlichkeit fremder privater Gläubiger; Erheblichkeit zu Unrecht nicht berücksichtigten VorbringensLeitsatz: 1. Von der öffentlichen Hand verbürgte Liquiditätskredite zugunsten von Verfügungsberechtigten sind „vorgehende Verbindlichkeiten fremder privater Gläubiger" im Sinne von § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG. 2. Für die Frage der Erheblichkeit eines angeblich zu Unrecht nicht berücksichtigten Vorbringens kommt es auf die materiell-rechtliche Rechtsauffassung der Vorinstanz an. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG20.08.2010
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BVerwG 3 B 32.09 - Berufliche Rehabilitierung; Ausschlussgrund der Stasispitzeltätigkeit; DrittschädigungLeitsatz: 1. Eine freiwillige Spitzeltätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR unter Inkaufnahme einer Drittschädigung begründet im Regelfall einen Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit. 2. Ausreichend ist, dass die konkreten Handlungen des Betroffenen geeignet waren, Dritte einer solchen Verfolgung auszusetzen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG23.11.2009
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BVerwG 3 B 83.08 - Berufliche Rehabilitierung; politische Verfolgung; Verfolgungszeit; Verlassen des Beitrittsgebiets; freiwillige Ausreise; Rückkehr in die DDR; politische Wende; Fall der Mauer; RegimegegnerLeitsatz: Das Beitrittsgebiet wurde auch dann im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 2 BerRehaG "verlassen", wenn der Verfolgte aus dem Beitrittsgebiet nicht freiwillig und auch nicht endgültig ausgereist ist. Zur Frage einer erneuten Verfolgungszeit nach Rückkehr in die DDR.BVerwG28.05.2009
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BVerwG 8 C 11.08 - Restitution; öffentliches Interesse; Tatbestandsmerkmal; ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal; Wohnungsbau; komplexer WohnungsbauLeitsatz: Ein bestehendes "öffentliches Interesse" im Sinne eines ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals ist nicht Voraussetzung für den Restitutionsausschlussgrund gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung).BVerwG19.02.2009
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BVerwG 3 B 97.07 - Schadensausgleichsfiktion i. S. d. § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG auch bei Teilidentität der RückgabeLeitsatz: 1. Für die Anwendung der Rückforderungsvorschrift des § 349 LAG reicht bereits eine Teilidentität bei der Schadensausgleichung aus. Das gilt auch, wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb weggenommen, aber nur seine Grundflächen zurückgegeben wurden. 2. Nach § 349 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 LAG werden Wertminderungen sowie das Fehlen von Zubehör und Inventar nicht berücksichtigt. Der Wegnahmeschaden gilt also auch insoweit als ausgeglichen. Dem Rückzahlungspflichtigen bleibe jedoch der Nachweis eröffnet, dass der Wert der erlangten Schadensausgleichsleistung geringer ist als der Rückforderungsbetrag; dann ist die Rückforderung gem. § 349 Abs. 4 Satz 4 LAG auf den Wert der Schadensausgleichsleistung zu begrenzen. 3. Knüpft die Rückforderung an eine Restitution an, mit der nach § 349 Abs. 3 Satz 2 LAG der Wegnahmeschaden als ausgeglichen gilt, ist eine Verrechnung des Rückforderungsbetrages von vornherein ausgeschlossen. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)BVerwG10.07.2008
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BVerwG 8 PKH 7.07 - Steuerschulden; Anerkenntnis gegenüber Steuerfahndung; unlautere Machenschaften; EinzelfallunrechtLeitsatz: 1. Ein gegenüber der Steuerfahndung der ehemaligen DDR erklärtes Anerkenntnis von Steuerschulden kann bei der Beurteilung des Vorliegens der Voraussetzungen von § 1 Abs. 3 VermG herangezogen werden. 2. Wenn vor einer Ausreise die Begleichung bestehender Schulden, auch Steuerschulden, von den DDR-Behörden verlangt wurde, entsprach dies den Vorschriften der DDR, so dass kein qualifiziertes Einzelfallunrecht vorliegt. (Leitsätze der Redaktion)BVerwG10.12.2007
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BVerwG 3 B 56.06 - Vermögenszuordnung; ErsetzungsbefugnisLeitsatz: Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, daß der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird.BVerwG28.07.2006
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BVerwG 3 C 37.04 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Zinsen auf sukzessive ausgezahlte DDR-EntschädigungLeitsatz: Zinsen auf eine sukzessive ausgezahlte DDR-Entschädigung unterliegen der Erstattungspflicht aus § 2 Abs. 4 VwRehaG i. V. m. § 7 a Abs. 2 VermG.BVerwG30.06.2005
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BVerwG 7 B 156.04 - Abtretung des Restitutionsanspruchs; Sittenwidrigkeit wegen groben Missverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks; Vereinbarung eines lebenslangen Wohnrechts als GegenleistungLeitsatz: 1. Bei der Beurteilung eines groben Mißverhältnisses zwischen Wert des abgetretenen Restitutionsanspruchs und Wert des Grundstücks ist zu berücksichtigen, ob dem Zessionar für den Fall der Ablehnung des Rückübertragungsanspruchs ein vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. 2. Für die Beantwortung der Frage, ob ein Vertrag sittenwidrig ist, wenn als Gegenleistung für die Abtretung des Restitutionsanspruchs außer einem hinter dem Grundstückswert zurückbleibenden Kaufpreis auch ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart worden ist, kommt es auf den durch die Lebenserwartung des Berechtigten bestimmten wirtschaftlichen Wert des Wohnrechts an.BVerwG26.01.2005
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BVerwG 8 B 132.03 - Erlösauskehranspruch; Konnexitätsgrundsatz; Restitutionsanspruch; Streitwert; ErbanteilLeitsatz: 1. Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muß, setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, daß derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist. 2. Soweit bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten, mit denen einzelne Mitglieder einer Erbengemeinschaft Rückerstattungsansprüche an die Erbengemeinschaft geltend machen, der Streitwert nur entsprechend dem Erbanteil festzusetzen ist, ist von dem Verkehrswert auszugehen und nicht von dem in § 13 Abs. 3 GKG geregelten Höchstbetrag; diese Vorschrift findet vielmehr nur dann Anwendung, wenn der auf den jeweiligen Miterben entfallende Erbanteil den Höchstbetrag überschreiten sollte.BVerwG29.01.2004