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VG 16 A 266.89 - Verlegertätigkeit in Form einer Ein-Mann-GmbH in Wohnung; genehmigungspflichtige ZweckentfremdungLeitsatz: Auf einen Journalisten, der in seiner Wohnung nebenher eine Verlegertätigkeit ausübt, findet § 1 Abs. 4 b ZwVbVO nach Sinn und Zweck dann Anwendung, wenn er die Verlegertätigkeit aus steuer- und haftungsrechtlichen Gründen in Form einer Ein-Mann-GmbH in zwei Zimmern seiner Sechs-Zimmer-Wohnung betreibt. VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 1989 - VG 16 A 266.89 -VG Berlin20.10.1989
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32 C 226/24 - Zugang einer eMail bei automatisierter RückmeldungLeitsatz: Die automatisierte Rückmeldung an den Absender einer eMail, die Adresse werde nicht mehr verwendet und die eingegangene eMail nicht weitergeleitet, steht dem Zugang der eMail nicht entgegen. Der Absender kann jedoch nebenvertraglich zur Verwendung eines anderen Kommunikationswegs verpflichtet sein.AG Hanau03.03.2025
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2-13 S 624/23 - Vollstreckungsabwehrklage nach Verurteilung zur Zahlung einer SonderumlageLeitsatz: Ist ein Eigentümer rechtskräftig zur Zahlung einer Sonderumlage verurteilt worden, kann er dem nicht mit der Vollstreckungsabwehrklage entgegenhalten, dass der Beschluss über eine Erhaltungsmaßnahme, deren Finanzierung die Sonderumlage diente, nach Abschluss des Zahlungsklageverfahrens rechtskräftig für ungültig erklärt wurde.LG Frankfurt/Main21.11.2024
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64 T 71/24 - Kein selbständiges BeweisverfahrenLeitsatz: Das selbständige Beweisverfahren gemäß § 485 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ist nicht eröffnet, um die Einordnung einer Wohnung innerhalb einer Mietspiegelspanne zu klären, indem ein Sachverständigengutachten über in der „Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung“ genannte positive und negative Wohnwertmerkmale eingeholt wird.LG Berlin II23.10.2024
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6 O 204/23 - Kein größerer Mindestabstand für TrompetenbäumeLeitsatz: Gewöhnliche Trompetenbäume (Catalpa bignonioides) sind keine „stark wachsenden Bäume“ i.S.v. § 41 Abs. 1 Nr. 1 lit. a.) NachbG NRW.LG Kleve29.08.2024
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9 W 12/24 - Eilbedürftigkeit einer einstweiligen VerfügungLeitsatz: Es stellt noch keine Selbstwiderlegung der Dringlichkeit dar, wenn ein Antragsteller erst dann reagiert, wenn sich die Besitzstörung durch ein Schreiben der Gegenseite, in dem Nutzungsverbote ausgesprochen werden, konkretisiert und er hierauf nicht sogleich einen Eilantrag stellt, sondern zunächst mit einer schriftlichen Unterlassungsforderung mit Fristsetzung an die Gegenseite herantritt.OLG Frankfurt/Main28.06.2024
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34 C 92/23 - Überschütten des Vermieters mit Wasser rechtfertigt fristlose KündigungLeitsatz: 1. Der Vermieter kann dem Mieter fristlos kündigen, wenn dieser aus Anlass eines Streits einen Eimer Wasser über ihm ausschüttet.2. Bereits das Schütten eines Eimers Wassers aus dem Fenster in den Hof eines vermieteten Gebäudes begründet an sich ein vertragswidriges Verhalten, das den Hausfrieden und die gegenseitige Rücksichtnahmepflicht stört.(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)AG Hanau19.02.2024
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2-13 T 56/23 - Verwalterwahl mit nur einem KandidatenLeitsatz: 1. Steht für die Verwalterwahl nur ein Kandidat zur Auswahl und legt dieser annehmbare Konditionen für den Verwaltervertrag vor, reduziert sich das Ermessen der Eigentümer im Regelfall auf die Wahl dieses Kandidaten. 2. Die Eigentümer sind über die Konditionen hinreichend informiert, wenn sie Kenntnis davon haben, dass neben der Grundvergütung Sondervergütungen anfallen können. Diese müssen nicht im Detail mit der Einladung mitgeteilt werden, wenn insoweit die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Entwurf des Verwaltervertrages besteht.LG Frankfurt/Main22.08.2023
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30 C 796/22 (87) - Gemietete Heizkostenverteiler, Herausgabe der Schlüsselcodes für digitale Erfassungsgeräte, Wechsel des AblesedienstleistersLeitsatz: a) Der vertragsgemäße Gebrauch eines funkablesbaren Erfassungsgerätes (hier: Heizkostenverteiler) umfasst die Möglichkeit, mit einem geeigneten Funk-Empfänger die erfassten Daten auszulesen.b) Dazu erforderliches Schlüsselmaterial (Codes) hat der Gerätevermieter dem Gerätemieter bei einem Wechsel des Mess-, Ablese- oder Abrechnungsdienstleisters auch dann zur Verfügung zu stellen, wenn der Gerätemietvertrag vor dem Stichtag des § 5 Abs. 1 HeizkostenV, dem 1. Dezember 2022, geschlossen wurde.c) Unterbleibt die Herausgabe des Schlüsselmaterials durch den Gerätevermieter, wird von diesem der vertragsgemäße Gebrauch nicht gewährt, so dass der Gerätemieter den Gerätemietvertrag nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB fristlos kündigen kann.(Leitsätze der Redaktion)AG Frankfurt/Main20.04.2023
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2-13 T 1/23 - Beschluss über Vorschüsse trotz fehlerhafter VerteilerschlüsselLeitsatz: Ein Beschluss über Vorschüsse (§ 28 Abs. 1 WEG), die auf einem Wirtschaftsplan beruhen, der von fehlerhaften Verteilerschlüsseln ausgeht, entspricht nicht ordnungsmäßiger Verwaltung. Hinsichtlich der Verteilerschlüssel besteht weder ein Ermessen der Wohnungseigentümer, noch kann in einem Beschluss über die Vorschüsse eine Änderung des Verteilerschlüssels nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG liegen.LG Frankfurt/Main06.02.2023