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2 Wx 48/95 - Benutzungsregelung; Musizieren; Musizierverbot; Beschlußanfechtung; RechtsschutzbedürfnisLeitsatz: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch einen isolierten Beschluß für bestimmte Ruhezeiten ein absolutes Musizierverbot festlegen. Das Rechtsschutzbedürfnis für einen gerichtlichen Antrag auf positive Regelung der Dauer zulässigen Musizierens entfällt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu einen Beschluß gefaßt hat, auch wenn dieser Beschluß angefochten worden ist. Der Antragsteller kann in diesem Fall - unter Beibehaltung seines Regelungsantrages - zur Beschlußanfechtung übergehen, solange das Verfahren noch in der Tatsacheninstanz anhängig ist.HansOLG Hamburg07.09.1998
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2Z BR 19/98 - Veräußerungszustimmung; Störung des Hausfriedens; Keine weitere ZurückverweisungLeitsatz: 1. Hat das Rechtsbeschwerdegericht eine Wohnungseigentumssache an das Landgericht zurückverwiesen, darf dieses sie nicht seinerseits an das Amtsgericht zurückverweisen. 2. Die im ersten Rechtszug unterbliebene Beteiligung der Wohnungseigentümer kann im Beschwerdeverfahren nachgeholt und der Verfahrensmangel dadurch geheilt werden. Einer förmlichen Genehmigung der bisherigen Verfahrensführung durch sämtliche Wohnungseigentümer bedarf es in diesem Rechtszug nicht. 3. Die Verwalterzustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums kann aus wichtigem Grund versagt werden, wenn der Erwerber das Wohnungseigentum dem wegen nachhaltiger Störungen des Gemeinschaftsfriedens zur Veräußerung verurteilten früheren Wohnungseigentümers zur weiteren Benutzung überlassen will.BayObLG04.06.1998
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33 C 32/98 - 67 - Aufklärungspflicht; Treuepflicht; positive Vertragsverletzung; Rechtslage; Aufklärung; Erbe; Tod; FortsetzungLeitsatz: Der über Rechtskenntnisse verfügende Vermieter verletzt seine mietvertragliche Treuepflicht, wenn er eine Aufklärung des Mieters über die Rechtslage unterläßt, obwohl ein Vertrauen des Mieters auf die Rechtskenntnis aus den Umständen erkennbar wird.AG Frankfurt/Main24.04.1998
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3Z BR 241/97 - Unterverbriefung; Scheingeschäft; SchwarzgeldLeitsatz: Der Notar darf die Einreichung einer von ihm beurkundeten Auflassung eines Grundstücks beim Grundbuchamt verweigern, wenn es für den Notar in hohem Maße wahrscheinlich ist, daß der beurkundete Kaufvertrag wegen Unterverbriefung als Scheingeschäft nichtig ist und der gewollte Vertrag nur durch die Eintragung ins Grundbuch gültig würde.BayObLG28.11.1997
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2 Z BR 98/96 - Wohnungseigentum:Verwalterermächtigung zur gerichtlichen Vertretung der Wohnungseigentümer; Beauftragung eines Rechtsanwalts durch Verwalter; rückwirkende Heilung der Beauftragung des Rechtsanwalts; Bestellung des Verwalters als Angebot zum Abschluss des VerwaltervertragesLeitsatz: 1. Der Verwalter kann grundsätzlich durch Mehrheitsbeschluß ermächtigt werden, die große Mehrzahl der Wohnungseigentümer in Verfahren zu vertreten, die ein Wohnungseigentümer gegen die übrigen anstrengt (z. B. Anfechtungsverfahren), und mit der Vertretung der Wohnungseigentümer im Verfahren einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers, in dem Verfahren selbst aufzutreten und einen eigenen Verfahrensbevollmächtigten zu bestellen, wird dadurch nicht eingeschränkt. 2. Ein entsprechendes Vorgehen des Verwalters kann auch nachträglich und rückwirkend durch Eigentümerbeschluß genehmigt werden. 3. Die Bestellung des Verwalters durch Eigentümerbeschluß enthält in der Regel das Angebot auf Abschluß eines Verwaltervertrags, das durch Aufnahme der Verwaltertätigkeit stillschweigend angenommen wird. Der Verwaltervertrag kommt entgegen der Auslegungsregel des § 154 Abs. 2 BGB in der Regel damit auch dann zustande, wenn der Eigentümerbeschluß den Abschluß eines schriftlichen Vertrags vorsieht.BayObLG18.03.1997
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2Z BR 8/97 - Klingel; gewerbliche Nutzung; Keller; Gemeinschaftsordnung; Hauseingangstür; BeseitigungsanspruchLeitsatz: Eine Regelung der Gemeinschaftsordnung, nach der es dem Teileigentümer eines Kellers gestattet ist, diesen ohne Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer zu gewerblichen Zwecken oder zu Wohnzwecken zu nutzen, beinhaltet die Verpflichtung der übrigen Wohnungseigentümer, die zur Herbeiführung einer solchen Nutzung erforderlichen und vom Teileigentümer insoweit veranlaßten Maßnahmen, einschließlich baulicher Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, zu dulden. Dazu gehört auch die Anbringung eines Briefkastens (mit oder ohne Klingelanlage) an der Hauseingangstür. Bestehen allerdings mehrere Möglichkeiten der Gestaltung, brauchen die übrigen Wohnungseigentümer eine Lösung, die ihre Belange in vermeidbarer Weise wesentlich mehr beeinträchtigt als eine andere, nicht hinzunehmen; ihnen steht ein Beseitigungsanspruch zu.BayObLG13.03.1997
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2Z BR 100/96 - Wohnungseigentum; Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung; Aktivlegitimation für Anspruch auf Erstellung einer JahresabrechnungLeitsatz: 1. Ein Rechtsmittel gegen die isolierte Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung ist in Wohnungseigentumssachen nur statthaft, wenn auch gegen die Hauptsacheentscheidung ein Rechtsmittel gegeben wäre. 2. Jeder Wohnungseigentümer kann den Anspruch auf Erstellung einer Jahresabrechnung gegen den Verwalter gerichtlich geltend machen; einer Ermächtigung durch die übrigen Wohnungseigentümer bedarf er dazu nicht.BayObLG05.12.1996
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6 C 147/93 - Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg bei Nichtigkeit eines der Entstehung von Volkseigentum dienenden Rechtsgeschäfts; Passivlegitimation einer Kommune bei Grundbuchwiderspruch gegen VolkseigentumLeitsatz: Zulässigkeit des Zivilrechtswegs bei Nichtigkeit eines der Entstehung von Volkseigentum dienenden Rechtsgeschäfts. Passivlegitimation einer Kommune bei Vorgehen gegen die Eintragung von Volkseigentum in das Grundbuch.AG Zerbst29.04.1993
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V 428/89 - Grundstücksveräußerung; Restkaufgeldstundung; SchenkungssteuerLeitsatz: Stundet der Verkäufer eines Grundstücks dem Käufer einen nicht unerheblichen Teil des Kaufpreises für einen längeren Zeitraum nach dem Lastenwechsel, so liegt darin insoweit eine Schenkung i. S. d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.FG Berlin29.10.1991
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Z 112/90 - Ausreiseverkauf; Anfechtung; DrohungLeitsatz: 1. Anfechtung eines Kaufvertrages, der aufgrund rechtsstaatswidriger Drohungen staatlicher Organe zustande gekommen ist. 2. Eine Ergebnisänderung dadurch, daß zwischen den Parteien wei-tere Vereinbarungen getroffen wurden, die ohne Drohungen zustande kamen.Kreisgericht Nordhausen14.06.1991