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Urteil Rehabilitierung wg. einer Erziehungsvereinbarung und angeordneter Heimerziehung
Schlagworte
Rehabilitierung wg. einer Erziehungsvereinbarung und angeordneter Heimerziehung
Leitsatz
Die Rechtsstaatswidrigkeit der Einweisung in ein Kinder- oder Jugendheim kann nicht zwingend aus den zu DDR-Zeiten als richtig erachteten und angewandten Erziehungsmethoden abgeleitet werden, auch wenn diese im Einzelfall aus heutiger Sicht abzulehnen sind.
(Leitsatz der Redaktion)
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