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  1. V ZB 1/10 - Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Selbstmordgefahr des Schuldners; psychiatrische Unterbringung durch Vormundschaftsgericht; Suizidgefährdung; Suizidgefahr; Selbstmordgefahr; Zwangsversteigerung; Zuschlag
    Leitsatz: Erachtet das Vormundschaftsgericht Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners nicht für geboten, solange die Zwangsvollstreckung nicht durchgeführt wird, so setzt die Fortsetzung der Vollstreckung gegen den suizidgefährdeten Schuldner voraus, dass das Vollstreckungsgericht flankierende Maßnahmen ergreift, die ein rechtzeitiges Tätigwerden des Vormundschaftsgerichts zur Abwendung der Suizidgefahr ermöglichen.
    BGH
    15.07.2010
  2. V ZB 153/09 - Beauftragung eines Rechtsanwalts in einer Anfechtungsklage durch mehrere Wohnungseigentümer auf Klägerseite; notwendige Kosten der Rechtsverfolgung; Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger
    Leitsatz: 1. Beauftragen mehrere Kläger denselben Rechtsanwalt mit der Erhebung einer Anfechtungsklage gegen dieselben Beschlüsse der Wohnungseigentümer, sind die Kosten der Kläger insoweit nicht zur Rechtsverfolgung notwendig, als sie darauf beruhen, dass der Rechtsanwalt statt für alle Kläger gemeinschaftlich für jeden Kläger gesondert Klage erhebt. 2. § 50 WEG beschränkt den Kostenerstattungsanspruch einer Mehrzahl obsiegender Anfechtungskläger nicht.
    BGH
    08.07.2010
  3. II ZR 159/09 - Kündigung; gemeinschaftliches Grundstück; Mehrheitsentscheidung; ordnungsgemäße Verwaltung; Bruchteilsgemeinschaft
    Leitsatz: a) Die Kündigung eines Mietverhältnisses über ein gemeinschaftliches Grundstück kann Gegenstand einer Verwaltungsentscheidung sein, die unter den Voraussetzungen des § 745 Abs. 1 BGB mehrheitlich getroffen werden kann. b) Ist eine mehrheitlich beschlossene Kündigung der Miteigentümergemeinschaft im Außenverhältnis zum Mieter unwirksam, steht dies ihrer Beurteilung als Maßnahme ordnungsmäßiger Verwaltung im Sinn von § 745 Abs. 1 BGB jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Rechtslage bei der Beschlussfassung auch nach Einholung anwaltlichen Rates nicht zuverlässig einzuschätzen war.
    BGH
    26.04.2010
  4. IV ZR 309/07 - Verletzung rechtlichen Gehörs durch anderweitige Wertung von erstinstanzlichen Zeugenaussagen durch die Berufungsinstanz; Beweislast bei Vollstreckungsgegenklage; Substantiierungspflicht; Inanspruchnahme aus einer Grundschuld; schuldrechtlicher Rückgewähranspruch; Sicherungsabrede; formbedürftige Stundung
    Leitsatz: 1. Die sich mit einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Inanspruchnahme aus einer Grundschuld wendende Klägerin hat das Entstehen und die Fälligkeit des von ihr geltend gemachten schuldrechtlichen Rückgewähranspruches, den sie aus der mit dem Grundschuldgläubiger getroffenen Sicherungsabrede ableitet, vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen. 2. Das Berufungsgericht ist zu einer Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme verpflichtet, wenn es protokollierte Zeugenaussagen anders als die Vorinstanz verstehen oder werten will. 3. Eine für sich allein nicht formbedürftige Vereinbarung (hier: Stundung) ist auch dann notariell zu beurkunden, wenn sie mit einem Grundstücksvertrag rechtlich zusammenhängt. (Leitsätze der Entscheidung entnommen)
    BGH
    16.07.2008
  5. IX ZR 84/07 - Herausgabeanspruch des Vermieters gegen Insolvenzverwalter nur bei Besitz oder Masseanspruch; Abwicklungsanspruch
    Leitsatz: Der Vermieter kann, gleich ob ein mit dem Schuldner begründetes Wohnraummietverhältnis vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wurde, den Insolvenzverwalter nur auf Herausgabe der Wohnung in Anspruch nehmen, wenn dieser sie in Besitz genommen hat oder daran für die Masse ein Recht beansprucht.
    BGH
    19.06.2008
  6. V ZB 140/07 - Frist für Wiedereinsetzungsgesuch
    Leitsatz: Zur Frage der Frist für ein Wiedereinsetzungsgesuch (hier: Klage auf Zustimmung zur Absicherung einer Zufahrt über das Nachbargrundstück durch Bestellung einer Grunddienstbarkeit). (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    14.02.2008
  7. XII ZB 156/06 - Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Sozietät als Gesamtschuldner, Interessenkonflikte
    Leitsatz: Klagt ein Vermieter rückständigen Mietzins nicht gegen die aus Rechtsanwälten bestehende Gesellschaft bürgerlichen Rechts ein, die seine Vertragspartnerin ist, sondern gegen die drei Mitglieder dieser Sozietät persönlich als Gesamtschuldner, so ist es diesen unbenommen, sich im Verfahren jeweils selbst zu vertreten.Aus dem Prozessrechtsverhältnis folgt jedoch die Pflicht jeder Partei, die Kosten ihrer Prozessführung, die sie im Falle ihres Obsiegens vom Gegner erstattet verlangen will, so niedrig zu halten, wie sich dies mit der Wahrung ihrer berechtigten Belange vereinbaren lässt. Der Kostenerstattungsanspruch der Beklagten kann daher insgesamt auf den Betrag beschränkt sein, der sich ergeben hätte, wenn sie einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten beauftragt hätten. Dies kommt insbesondere in Betracht, wenn hinsichtlich ihrer Rechtsverteidigung Interessenkonflikte zwischen ihnen weder bestanden noch zu erwarten waren.
    BGH
    02.05.2007
  8. III ZR 98/06 - Anlagemodell; Wirtschaftsprüfer als Mittelverwendungskontrolleur
    Leitsatz: Der in ein Anlagemodell als Mittelverwendungskontrolleur eingebundene Wirtschaftsprüfer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Anlageinteressenten, der vor seinem Beitritt einen Prospekt u. a. mit dem ‑ allgemein verständlichen ‑ Text des abzuschließenden Mittelverwendungskontrollvertrages erhalten hat, über Reichweite und Risiken dieses Vertrages aufzuklären.
    BGH
    22.03.2007
  9. V ZR 200/06 - Zurückverweisung an anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts
    Leitsatz: Bei einer Zurückverweisung im Beschlusswege nach § 544 Abs. 7 ZPO kommt in entsprechender Anwendung von § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO auch die Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts in Betracht.
    BGH
    01.02.2007
  10. IX ZB 10/05 - Anfechtung der Ablehnung des Antrags auf Eigenverwaltung
    Leitsatz: Die Ablehnung des Antrags auf Anordnung der Eigenverwaltung kann weder isoliert noch mit der sofortigen Beschwerde gegen den Eröffnungsbeschluß angefochten werden.
    BGH
    11.01.2007