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Urteil Keine Rechtseintragung in das Grundbuch ohne Angabe eines Berechtigten
Schlagworte
Keine Rechtseintragung in das Grundbuch ohne Angabe eines Berechtigten
Leitsatz
Ohne die Angabe eines Berechtigten ist die Eintragung eines Rechts in das Grundbuch inhaltlich unzulässig. Deshalb kann ein Antrag auf Grundbuchberichtigung nicht auf die Löschung des eingetragenen Eigentümers beschränkt werden (Bestätigung von Senat, Urteil vom 12. Juni 1970 - V ZR 145/67, NJW 1970, 1544, 1545).
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