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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne des Wohnungseigentümers
Leitsätze
1. Der Beschluß des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 29. Juni 1992 - 3 W 30/92 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 des Grundgesetzes. Er wird aufgehoben.
2. Die Grundsätze der mietrechtlichen Rechtsprechung zum Anspruch des Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne gelten auch im Wohnungseigentumsrecht. (Leitsatz der Redaktion)
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