« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (4391 - 4400 von 7944)

  1. VG 31 A 413.03 - Entschädigung für Aktien; Aktienanteile; Einheitswert
    Leitsatz: Aktien bzw. Aktienanteile an einer Aktiengesellschaft sind keine Vermögensgegenstände, für die ein Einheitswert festgestellt wird. Ihre Entschädigung bemißt sich nach § 2 Satz 8 NS-VEntschG.
    VG Berlin
    02.06.2006
  2. 2 K 663/99 Me. - Eigentumsverlust; Vermögensverfall; verfolgungsbedingter Eigentumsverlust
    Leitsatz: Der Eigentumsverlust im Zusammenhang mit § 3 der 11. VO zum Reichsbürgergesetz ist erst dann eingetreten, wenn hinsichtlich eines konkret bezeichneten Grundstücks nach § 8 der 11. VO festgestellt worden ist, daß die Voraussetzungen für den Vermögensverfall vorliegen.
    VG Meiningen
    10.01.2001
  3. SU 2 K 92.291 - besatzrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Restitutionsausschluss, Ausschlussgrund; Auslegungsexzess; Deutsche Wirtschaftskommission; SMAD-Befehl Nr.64; Sequestration
    Leitsatz: Die Enteignung einer Gaststätte unter Herrschaft der SMAD ist selbst dann nicht rückgängig zu machen, wenn sie nur an ein Unternehmen verpachtet war und im Zuge dessen Enteignung mit-enteignet wurde. Das gilt auch dann, wenn die Enteignung auf der exzessiven Auslegung von Normen der sowjetischen Besatzungsmacht beruht.
    VG Meiningen
    18.08.1993
  4. 8 K 256/09 - Formfreie Abtretung des Anspruchs auf Ausgleichsleistungen
    Leitsatz: 1. Die Abtretung des Miterbenanteils an dem Anspruch auf Ausgleichsleistungen bedarf weder einer notariellen Beurkundung noch - als lediglich vorteilhaftes Geschäft - einer ausdrücklichen Annahmeerklärung des Zessionars. 2. Ein Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen, dessen Ladung im Ausland zu erwirken wäre, kann auch im Verwaltungsprozess abgelehnt werden. Vielmehr kann prognostisch berücksichtigt werden, welche Ergebnisse von der beantragten Beweisaufnahme zu erwarten sind und wie diese zu würdigen wären. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Frankfurt (Oder)
    21.02.2012
  5. RE-Miet 5/88 - Rechtsentscheidsvorlage; Vorlagevoraussetzung; Entscheidungserheblichkeit; Klageabweisung; Räumungsklagabweisung; Mitmieterräumung; Rückgabe durch Zwangsräumung
    Leitsatz: 1. Ein Rechtsentscheid ergeht nicht, wenn die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsrechtsstreits unerheblich ist (Anschluß an Bay-ObLGZ 1987, 36). In der Regel ist es unerheblich, ob eine Räumungsklage nach geschehener Räumung als unzulässig oder als unbegründet abgewiesen ist. 2. Führt der Gerichtsvollzieher eine Zwangsräumung durch und weist den Ver mieter in den Besitz der Mieträume ein, so ist dadurch der Rückgabeanspruch des Vermieters auch gegen einen Mitmieter erfüllt, der die Mieträume nicht mehr in Mitbesitz hat. (Negativer Rechtsentscheid)
    BayObLG
    26.07.1989
  6. 2 BvR 1394/00 - Verfassungsbeschwerde; Subsidiaritätsgrundsatz; Rechtswegerschöpfung; Anwendung des Völkerrechts
    Leitsatz: Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, wenn der Beschwerdeführer nicht die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergriffen hat, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern. Dazu gehört, daß er auch zur Anwendung des Völkerrechts im Ausgangsverfahren vorträgt.
    BVerfG
    11.03.2004
  7. 1 BvR 2226/00 - Verfassungsbeschwerde; Gleichheitssatz; Eigentumgarantie; Rechtsstaatsprinzip; Regelungslücke; Vererblichkeit des Bodenreformeigentums
    Leitsatz: Zur verdeckten Regelungslücke in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    16.08.2002
  8. 1 BvL 25/88 - Einheitswert; Grundvermögen
    Leitsatz: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der Einheitswerte des Grundvermögens. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerfG
    14.12.1993
  9. 1 BvR 339/93 - Verfassungsbeschwerde; Willkürverbot; Eigentumsgarantie; rechtliches Gehör; Investitionsvorrang; Investitionsmaßnahmen; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: Glaubhaftmachung investiver Maßnahmen.
    BVerfG
    27.07.1993
  10. V ZB 9/21 - Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung des Notars
    Leitsatz: In dem Verfahren nach § 127 GNotKG kann der Kostenschuldner dem Kostenanspruch des Notars keinen Schadensersatzanspruch wegen einer Amtspflichtverletzung (§ 19 BNotO) entgegenhalten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Anspruch unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist (Aufgabe von BGH, Urteil vom 30. Januar 1961 - III ZR 215/59, DNotZ 1961, 430; Urteil vom 22. November 1966 - VI ZR 39/65, DNotZ 1967, 323, 325; Urteil vom 22. Oktober 1987 - IX ZR 175/86, DNotZ 1988, 379).
    BGH
    23.05.2022