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Urteil Entschädigung bei Rückgabe nach Vermögensgesetz, Nichtzulassungsbeschwerde der Revision
Schlagworte
Entschädigung bei Rückgabe nach Vermögensgesetz, Nichtzulassungsbeschwerde der Revision
Leitsatz
Wird mit der Grundsatzrüge ausschließlich eine fehlerhafte Anwendung von Verfahrensrecht beanstandet, aufgrund derer das Verwaltungsgericht über das Begehren des Klägers zu Unrecht nicht in der Sache entschieden hat, ist dieses Beschwerdevorbringen zugleich als Verfahrensrüge zu verstehen.
(Leitsatz der Redaktion)
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