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Suchergebnis Urteilssuche (3711 - 3720 von 7978)
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VG 29 A 260.07 - Anwendbarkeit des Vermögensgesetzes; Zwangsverkauf eines Unternehmens mit anschließender Verbringung in das Beitrittsgebiet und dortiger erneuter besatzungshoheitlicher Enteignung; Quorum; Erreichen des Quorums; Unternehmensschädigung; Anteilsschädigung; Gebietsbezogenheit von NS-VerfolgungsmaßnahmenLeitsatz: Das Vermögensgesetz ist auch anwendbar, wenn ein aus rassischen Gründen 1936 in Frankfurt am Main entzogenes Vermögen vom Ariseur nach Potsdam verbracht worden ist und dort 1948 erneut besatzungshoheitlich enteignet worden ist.VG Berlin24.01.2008
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VG 4 A 26.07 - Restitution einer Grundschuld; RestitutionsausschlußgrundLeitsatz: Die Restitution eines Grundpfandrechts ist nicht nach § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG wegen rechtlicher Unmöglichkeit ausgeschlossen gewesen, weil es nur an einem Flurstück eingetragen war, das zusammen mit einem weiteren Flurstück zu einem Gesamtgrundstück desselben Eigentümers zusammengefaßt worden ist. (Leitsatz der Redaktion)VG Berlin25.01.2007
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VG 29 A 29.98 - Natur der Sache; Rückgabeausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Abriss; NutzungsaufgabeLeitsatz: Auch der Ausschlußgrund "Rückübertragung ... von der Natur der Sache her nicht möglich" gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG ist nutzungsbezogen zu interpretieren. Er kann jedenfalls dann nicht mehr vorliegen, wenn die Nutzung längere Zeit aufgegeben ist, die Wiederaufnahme nicht konkret bevorsteht und langfristig der Abriß der Gebäude zu erwarten ist.VG Berlin08.02.2006
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1 K 4799/00 - Siedlungsgesellschaft; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; AusschließungsgrundLeitsatz: Die Ausschlußvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 11 VermG ist in ihrem Sinn und Zweck nach verfassungskonform einschränkend dahingehend auszulegen, daß sie nicht durchgreifen kann, wenn Nutznießer des Rückübertragungsausschlusses nicht der vormalige Erwerber des Grundstücks von der Siedlungsgesellschaft, sondern letztlich unmittelbar oder mittelbar die öffentliche Hand ist.VG Potsdam18.08.2005
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VG 29 A 509.97 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Manipulation; staatliche Stelle; Wohnraumlenkungsverordnung; Verfahrensgrundsätze; ordnungsgemäße Verwaltungspraxis; AusreiseerwerbLeitsatz: Die Vergabe eines Einfamilienhauses durch den Oberbürgermeister von Berlin an seinen "persönlichen Mitarbeiter" begründet die Unredlichkeit des Erwerbs, wenn sie unter Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften (Wohnraumlenkungsverordnung) und ohne Beteiligung des Stadtbezirks vor sich ging.VG Berlin07.03.2002
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2-09 S 41/21 - Anspruch auf bauliche VeränderungLeitsatz: Wird das Teileigentum, bestehend aus vier Räumen, Flur, zwei WC, Abstellraum, Teeküche sowie dem Keller und den beiden Tiefgaragenplätzen des Aufteilungsplans, gemäß Teilungserklärung gebildet, kann selbst über den Einbau einer behördlich genehmigten erforderlichen Abluftanlage keine Nutzung als Restaurant beansprucht werden.(Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main31.10.2022
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L 6 VU 3716/19 ZVW - Leistungsbegehren nach StrRehaG, mündliche Gerichtsverhandlung in Zeiten von CoronaLeitsatz: Leistungen an einen Beschädigten werden nicht deshalb erhöht, weil ein weiterer Schädigungstatbestand festgestellt wird. Sowohl nach § 5 Abs. 1 VwRehaG als auch nach § 23 Abs. 1 StrRehaG ist in solchen Fällen vielmehr nur eine einheitliche Versorgung zu gewähren. Nichts anderes ergibt sich aus § 4 Abs. 1 HHG. Diese Norm regelt zwar ihrem Wortlaut nach nur das Verhältnis von Ansprüchen aus dem HHG und anderen Ansprüchen, die unmittelbar auf Vorschriften des BVG beruhen. Aber eine Doppelleistung kommt auch insoweit nicht in Betracht, weil die beiden anderen Gesetze, aus denen Versorgungsansprüche hergeleitet werden, umfassend eine einheitliche Versorgung vorsehen, auch wenn die jeweiligen Ansprüche aus solchen Gesetzen stammen, die nur eine entsprechende Anwendung des BVG vorsehen. (Leitsatz der Redaktion)LSG Baden-Württemberg27.05.2020
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31 C 181/18 - Beleidigungen gegenüber Mitmietern als Kündigungsgrund, HausfriedensstörungLeitsatz: Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern des Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2, § 573 BGB).AG Brandenburg/Havel31.07.2019
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31 C 249/17 - Rauchen in der MietwohnungLeitsatz: Das Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzverpflichtung des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch einfache Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Arbeiten erfordern.AG Brandenburg/Havel14.06.2019
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31 C 266/15 - Forderungsabtretung aus UntermietvertragLeitsatz: 1. Forderungen aus einem Gewerbe-Untermietvertrag können zwar mittels Vertragsklausel schon im (Haupt-) Mietvertrag durch den Mieter/Untervermieter an den (Haupt-) Vermieter abgetreten werden, bei Wohnraum-Untermietsverträgen ist aber eine derartige Vertragsklausel unwirksam (§ 307 BGB). 2. Zum Anspruch des (Haupt-) Vermieters auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung gegenüber dem Untermieter bei beendetem Hauptmietvertrag (§§ 951, 987, 990, 991 BGB).AG Brandenburg/Havel29.04.2016