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Urteil Anspruch auf bauliche Veränderung
Schlagworte
Anspruch auf bauliche Veränderung
Leitsatz
Wird das Teileigentum, bestehend aus vier Räumen, Flur, zwei WC, Abstellraum, Teeküche sowie dem Keller und den beiden Tiefgaragenplätzen des Aufteilungsplans, gemäß Teilungserklärung gebildet, kann selbst über den Einbau einer behördlich genehmigten erforderlichen Abluftanlage keine Nutzung als Restaurant beansprucht werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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