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  1. 104a C 567/05 - Verjährung von Ersatzansprüchen; unwirksamer beidseitiger Kündigungsausschluß von mehr als vier Jahren; Schadensersatzansprüche bei Austausch vermietereigener Einbauten/Einrichtungen durch mietereigene
    Leitsatz: 1. In einem Mietvertrag über Wohnraum ist - auch ein beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt. 2. Hat der Mieter für die von ihm entfernten, im Eigentum des Vermieters stehenden Einrichtungen Ersatz besorgt, so hat der Vermieter nur dann einen Schadensersatzanspruch, wenn er darlegt, daß seine finanzielle Situation wegen nicht ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung durch den Mieter wegen des Ersatzes schlechter ist, als sie bei pflichtgemäßer Erfüllung der Rückgabepflicht gewesen wäre. 3. Die Verjährung der Ersatzansprüche des Vermieters beginnt nach § 548 Abs. 1 Satz 2, § 200 Satz 1 BGB mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Schöneberg
    19.04.2006
  2. BVerwG 5 C 8.12 - Bemessungsgrundlage; Begrenzung der Revision; Berechtigter; Bescheidungsklage; Degression; Anteilsdegression; Gesamtdegression; Entschädigung; entschädigungslose Enteignung; unmittelbar Geschädigter
    Leitsatz: 1. Bei einem Rechtsmittel gegen ein Bescheidungsurteil (§ 113 Abs. 5 Satz 2 VwGO) kann sich der Rechtsmittelführer darauf beschränken, einen der Gründe, die nach der Rechtsauffassung der Vorinstanz bei der Neubescheidung zu beachten sind, anzugreifen, wenn dieser Rechtsgrund vom Gesamtstreitstoff abteilbar ist und materiell-rechtliche Gründe einer gesonderten Entscheidung darüber nicht entgegen stehen. 2. Berechtigter im Sinne von § 7 EntschG ist derjenige, der durch die Maßnahme, die den Entschädigungsanspruch ausgelöst hat, unmittelbar geschädigt wurde (Bestätigung der im Urteil vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - begründeten Rechtsprechung; ZOV 2005, 50). 3. Ist eine Personenhandelsgesellschaft mit bindender Wirkung als Berechtigte im Sinne von § 6 Abs. 1 a Satz 1 und 2 VermG festgestellt worden, so ist bei der Berechnung der Entschädigung eine sog. Gesamtdegression (§ 7 Abs. 1 EntschG) durchzuführen.
    BVerwG
    18.07.2013
  3. BVerwG 5 C 3.08 - NS-Schädigung; Unternehmensschädigung; Einzelrestitution; Bemessungsgrundlage für die Entschädigung eines Unternehmens; Entschädigung für "zugeschwommenes" Betriebsgrundstück
    Leitsatz: Die Festsetzung einer gesonderten Entschädigung für ein Betriebsgrundstück ist nicht durch § 2 Satz 4 NS-VEntschG der Höhe nach ausgeschlossen, wenn es sich um ein sog. "zugeschwommenes" (i. S. v. § 3 Abs. 1 Satz 4 VermG später angeschafftes) Grundstück handelt, das vor einer in der NS-Zeit erfolgten Anteilsschädigung als des maßgeblichen Zeitpunkts für die Bemessung der Unternehmensentschädigung noch nicht Bestandteil des Unternehmensvermögens war.
    BVerwG
    11.12.2008
  4. BVerwG 8 C 21.03 - Rückübertragung, Investitionsvorrangbescheid
    Leitsatz: 1. Ein ablehnender Beschluß nach § 80 Abs. 5 VwGO genügt für den Ausschluß der Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück gemäß § 12 Abs. 3 Satz 4 InVorG nicht, wenn er keine (umfassende) tatsächliche und rechtliche Prüfung des angefochtenen Investitionsvorrangbescheides enthält. 2. § 7 Abs. 1 InVorG ermächtigt auch zum Erlaß eines Investitionsvorrangbescheides für zugesagte Investitionen, die bereits während des Verwaltungsverfahrens durchgeführt worden sind.
    BVerwG
    24.11.2004
  5. BVerwG 3 C 7.02 - strafrechtliche Rehabilitierung; Ausgleichsleistungen; Häftlingshilfebescheinigung; Rehabilitierungsausschluss
    Leitsatz: Dem Berechtigten aus einer bestandskräftigen Häftlingshilfebescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG können die sozialen Ausgleichsleistungen des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes nach § 25 Abs. 2, § 17 StrRehaG nicht unter Berufung auf die Ausschlußgründe des § 16 Abs. 2 StrRehaG versagt werden.
    BVerwG
    24.10.2002
  6. BVerwG 8 C 23.00 - Restitutionsanspruch; Rückgabeanspruch; Erbengemeinschaft; Gartengrundstück; bebautes Grundstück; Buchgrundstück; Nachbargrundstück; Funktionseinheit; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung
    Leitsatz: 1. Die Rückübertragung eines Vermögenswerts ist auch dann möglich, wenn dieser im Schädigungszeitpunkt einer Erbengemeinschaft gehörte, an der ein volkseigener Anteil bestand. 2. Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen Buchgrundstücke, die selbst keine baulichen Anlagen aufweisen, nur dann, wenn sie mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, daß für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere notwendig ist. 3. Für Zwecke der medizinischen Versorgung vermietete Gebäude sind unter den gleichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 VermG zurückzuübertragen wie zu gewerblichen Zwecken vermietete (im Anschluß an Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374).
    BVerwG
    24.10.2001
  7. BVerwG 7 C 87.99 - Unredlichkeit; Erwerber; Ausschlussgrund; Ausreiseabsicht; Zwangslage; Rückübertragungsausschluß
    Leitsatz: Zu der Frage, welche Anforderungen an das Vorliegen greifbarer tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Unredlichkeit des Erwerbs im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. c VermG zu stellen sind.
    BVerwG
    30.11.2000
  8. BVerwG 7 C 4.93 - Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Unredlichkeit; Machtstellung; Zwangslage; Zunutzemachen; Ausreiseverkauf; Arzt; Wissenmüssen; Fahrlässige Unkenntnis
    Leitsatz: 1. Ausübung eines Mangelberufs (hier: Arzt) begründet keine persönliche Machtstellung im Sinne des § 4 Abs. 3 b VermG. 2. § 4 Abs. 3 c VermG setzt eine Vermögensverfügung des früheren Eigentümers voraus. 3. "Zunutzemachen" im Sinne des § 4 Abs. 3 c VermG verlangt einen besonderen Vorteil, der über die bloße Nutzung einer sich infolge einer Flucht bietenden Kaufgelegenheit hinausgeht. 4. Das Tatbestandsmerkmal "hätte wissen müssen" im Sinne des § 4 Abs. 3 a VermG ist gleichbedeutend mit fahrlässiger Unkenntnis.
    BVerwG
    27.01.1994
  9. OVG 12 B 9.07 - Einsichtsrecht in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe aufgrund des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes
    Leitsatz: 1. Jedermann hat das Recht auf Einsichtnahme in die Kalkulationsunterlagen der Berliner Stadtreinigungsbetriebe. 2. Solange das Schwergewicht der Geschäftstätigkeit der Berliner Stadtreinigungsbetriebe im Monopolbereich liegt und mit einem deutlich kleineren Wettbewerbsteil verknüpft ist, überwiegt das öffentliche Informationsinteresse das Geheimhaltungsinteresse der BSR. 3. Unterlagen, die ein Antragsteller im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens einreicht oder deren Vorlage die Behörde zur Überprüfung des jeweiligen Begehrens verlangen kann oder muß, werden Bestandteil des Genehmigungsvorganges und gelten als von der Genehmigungsbehörde geführt. 4. Gibt die Genehmigungsbehörde Akten oder Aktenteile, die bei Eingang des Antrags auf Einsichtnahme bei der Behörde vorhanden sind, danach zurück, ist sie verpflichtet, die betreffenden Akten wiederzubeschaffen. (Leitsätze der Redaktion)
    OVG Berlin-Brandenburg
    02.10.2007
  10. OVG 8 D 6/99.G - Gebäudeeigentum; Neuerrichtung; Altbausubstanz
    Leitsatz: 1. Die Entstehung gesonderten Gebäudeeigentums nach dem LPGG/82 erforderte eine Neuerrichtung ohne Verwendung von Altbausubstanz von wesentlicher Bedeutung; eine wertmäßige Betrachtung i. S. v. § 12 Sachenrechtsbereinigungsgesetz ist nicht maßgebend (im Anschluß an BVerwG VIZ 2000, 35; VIZ 1998, 570). 2. Nach Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB i. d. F. des Grundstücksrechtsänderungsgesetzes vom 2. November 2000 ist auch bei ehemals volkseigenen Grundstücken die Neuerrichtung seitens der LPG für die Entstehung des Gebäudeeigentums maßgebend (anders BVerwG, Urteil vom 26. August 1999 - BVerwG 3 C 26.98 -, RdL 1999, 318, zu Art. 233 § 2 b S. 1 EGBGB a. F.). 3. Der vermögensrechtliche Rückübertragungsbescheid läßt das bestehende Gebäudeeigentum grundsätzlich unberührt.
    OVG Brandenburg
    25.01.2001