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Suchergebnis Urteilssuche (401 - 410 von 809)
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5 S 82/96 - Minderung; Mietminderung; Mängelanzeige; AusschlußLeitsatz: Leitet der Vermieter aus der fehlenden Mängelanzeige durch den Mieter Rechte her, so muß er vortragen, daß er im Falle einer Anzeige Abhilfe geschaffen hätte.LG Kiel16.04.1997
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67 S 512/96 - Mieterhöhungsverlangen; ortsübliche Vergleichsmiete: Mietspiegel; Wohnumfeld; bevorzugte Lage; Hobbyraum; Verbundfenster; SachverständigengutachtenLeitsatz: Die ortsübliche Vergleichsmiete ist mit dem Mietspiegel zu ermitteln unter Abweichung von den Feststellungen eines gerichtlich eingeholten Sachverständigengutachtens, wenn der Sachverständige sich mit den Mietspiegelwerten nicht auseinandergesetzt hat und seine Ausführungen über Zuschläge (Wohnumfeld, Hobbyraum, Verbundfenster) nicht überzeugend sind.LG Berlin14.04.1997
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67 S 436/96 - Mieterhöhungserklärung; öffentlich-geförderter Wohnungsbau; Aufwendungshilfe; Mietausfallwagnis; Mietpreisgleitklausel; Rückforderung von Mieterhöhungen; Betriebskostenabrechnung; Rechnungsangabe; Stromkosten; Zählerstände; Zwischenzähler; Zonentarife; RechenschritteLeitsatz: 1. Bei Mietzinserhöhungserklärungen im öffentlich-geförderten Wohnungsbau, die mit einem teilweisen Wegfall von Aufwendungshilfen begründet werden, ist zugleich ein Hinweis darauf erforderlich, daß sich auch das Mietausfallwagnis ändert. 2. Bei Vorhandensein einer Mietpreisgleitklausel kann der Mieter die Rückzahlung von Mietzinserhöhungsbeträgen weder aus § 8 Abs. 2 WoBindG noch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen, wenn die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Mietzinserhöhung gegeben, jedoch die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt waren. 3. Für die ordnungsgemäße Erläuterung einer Betriebskostenabrechnung genügt es nicht, wenn bei den einzelnen Betriebskostenpositionen jeweils nur ein Betrag angegeben wird, ohne daß die Rechnung bzw. der Bescheid, der diesem Betrag zugrunde liegt, in einer identifizierbaren Weise bezeichnet wird. 4. Bei der Abrechnung von Stromkosten in einer Betriebskostenabrechnung auf der Grundlage der Ablesung von Zählerständen entspricht es nicht den Erfordernissen einer ordnungsgemäßen Abrechnung, daß lediglich das Endprodukt der Abrechnung mitgeteilt wird. Vielmehr müssen unter Angabe der Zählerstände, der Stände der Zwischenzähler, der zugrundegelegten Zonentarife all die Rechenschritte dargelegt werden, die zum Endergebnis der Abrechnung führen. 5. Bei komplizierten Abrechnungsverhältnissen ist es im Interesse einer nachvollziehbaren Abrechnung erforderlich, daß die Darstellung der Berechnungsschritte schon in der Abrechnungserklärung erfolgt und nicht erst einem späteren Rechtsstreit vorbehalten bleibt. 6. Die Tatsache, daß eine Betriebskostenabrechnung in verschiedener Hinsicht formelle Mängel enthält, führt nicht dazu, daß sie insgesamt als unwirksam zu behandeln ist. Lassen sich in einer Betriebskostenabrechnung verschiedene Positionen ohne Mühe eliminieren, so bleibt die Abrechnung im übrigen immer noch wirksam. (Leitsätze des Einsenders)LG Berlin14.04.1997
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62 S 583/96 - Zwangsverwalter; ModernisierungsvereinbarungLeitsatz: Der Zwangsverwalter ist an eine vor Beginn der Zwangsverwaltung abgeschlossene Modernisierungsvereinbarung gebunden.LG Berlin14.04.1997
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61 S 319/96 - Teilkündigung, GartenflächeLeitsatz: Eine Teilkündigung einer mitvermieteten Gartenfläche ist nur dann ausreichend begründet, wenn sie Angaben über die konkret bestehende Bauabsicht und die Zulässigkeit des Bauvorhabens enthält.LG Berlin14.04.1997
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64 S 538/96 - Nutzungsentgelt; Garagenentgelt; Bauwerk; Beitrittsgebiet; Billigung staatlicher Stellen; ortsübliche Vergleichsmiete; Pachtzins; Jahrespachtzins; SachverständigengutachtenLeitsatz: 1. Ist auf dem gepachteten Grundstück in den neuen Bundesländern bis zum Ablauf des 2.10.1990 mit Billigung staatlicher Stellen ein gewerblichen Zwecken dienendes Bauwerk errichtet worden, so findet gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchuldRAnpG auf dieses Vertragsverhältnis § 47 SchuldRAnpG Anwendung. 2. In analoger Anwendung des § 10 Abs. 2 SachBerG ist eine Billigung staatlicher Stellen zu vermuten, wenn in einem Zeitraum von fünf Jahren nach Fertigstellung des Gebäudes vor Ablauf des 2.10.1990 eine behördliche Abrißverfügung nicht ergangen ist. 3. Für die Ermittlung des ortsüblichen Vergleichsmietzinses kann auf Sachverständigengutachten zurückgegriffen werden. Ein Viertel des so ermittelten jährlichen Gesamtpachtzinses kann als Jahrespachtzins verlangt werden.LG Berlin11.04.1997
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64 S 525/96 - Kündigung; Zahlungsverzug; Nutzungsentgelt; GesamtrückstandLeitsatz: Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs, wenn nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz erstmals ein Nutzungsentgelt quartalsmäßig zu zahlen ist.LG Berlin11.04.1997
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12 S 426/96 - Verjährung; Frist; Verjährungsfrist; Schadensersatzanspruch; Verschlechterung; Mietsache; sittenwidrige SchädigungLeitsatz: Die kurze Verjährungsfrist für Ansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache gilt auch für konkurrierende deliktische Ansprüche, es sei denn, es handelt sich um eine sittenwidrige Schädigung (z. B. Vandalismusschaden).LG Koblenz10.04.1997
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8 S 11/97 - ausländischer Ehegatte; Parabolantenne; Beschwer; Berufungsbeschwer; StreitwertLeitsatz: 1. Die Beschwer des zur Duldung der Installation einer Parabolantenne am Miethaus verurteilten Vermieters kann den Wert des Streitgegenstandes, der sich erstinstanzlich am Interesse des klagenden Mieters bemessen hat, übersteigen. 2. Zugunsten des ausländischen Ehegatten des Mieters und ggf. dessen Kindern muß der Vermieter zu gleichen Bedingungen die Erlaubnis zur Installation einer Parabolantenne am Gebäude erteilen, wie sie ein ausländischer Mieter nach verfassungsgerichtlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung zu begehren befugt ist.LG Wuppertal09.04.1997
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62 S 595/96 - Mietvertrag; SchriftformLeitsatz: Für die Einhaltung der Schriftform eines Mietvertrages reicht auch bei einem Ursprungsvertrag die wechselseitige Bezugnahme der einzelnen Blätter (gedankliche Verknüpfung); eine körperliche Verbindung ist nicht erforderlich (Anschluß an KG, GE 1997, 119).LG Berlin07.04.1997