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  1. OVG 2 B 10.93 - Denkmalschutz; Eintragungsgründe; Erhaltungspflicht; Instandsetzungspflicht; Genehmigungspflicht
    Leitsatz: Das Denkmalschutzgesetz Berlin vom 24. April 1995, mit dem für Berlin das nach bisherigem Recht geltende Verfahren der konstitutiven Unterschutzstellung durch das System der Begründung des Denkmalschutzes unmittelbar kraft Gesetzes abgelöst wurde, ist nicht verfassungswidrig, sofern das Gesetz verfassungskonform so ausgelegt und angewendet wird, daß die Normbetroffenen keinen erhöhten Belastungen oder Risiken ausgesetzt sind, die auf die Unbestimmtheit der denkmalschutzbegründenden Tatbestände zurückzuführen sind. So dürfen grundsätzlich an die objektive Verletzung der denkmalschutzrechtlichen Erhaltungs-, Instandsetzungs- oder Genehmigungspflichten aus der Zeit vor der Eintragung eines Denkmals in die Liste und deren Veröffentlichung oder individuellen Bekanntgabe keine Folgen zu Lasten der Betroffenen geknüpft werden. Der Verfügungsberechtigte kann ferner bereits vor der Anhängigkeit eines das Denkmal betreffenden Rechtsstreits von der Denkmalbehörde die Darlegung der für die Eintragung maßgebenden Gründe beanspruchen.
    OVG Berlin
    03.01.1997
  2. 62 S 474/96 - Mieterhöhungsverlangen; Abzug öffentlicher Fördermittel fürModernisierung
    Leitsatz: Hat der Vermieter Mittel aus öffentlichen Haushalten für Modernisierung und Instandsetzung erhalten, sind Kürzungsbeträge bei einem Mieterhöhungsverlangen nach § 2 MHG nicht mehr abzuziehen, wenn die Laufzeit des Modernisierungsvertrages beendet ist.
    LG Berlin
    06.01.1997
  3. 209 C 355/96 - Treppenhausreinigung; Überwachung; Betriebskosten; Umlage
    Leitsatz: Die Kosten für die Überwachung der auf einen Dritten übertragenen Treppenhausreinigung sind wegen Verstoßes gegen den Grundsatz ordnungsgemäßer Wirtschaftsführung nicht umlagefähig.
    AG Köln
    07.01.1997
  4. 5 C 836/96 - Pflicht zur Gleichbehandlung; Erlaubnis; Genehmigung; Hundehaltung
    Leitsatz: Die Versagung der Genehmigung zur Hundehaltung ist rechtsmißbräuchlich, wenn der Vermieter gegenüber anderen Mietern bei gleichliegenden Voraussetzungen nicht gegen die Hundehaltung vorgeht.
    AG Leonberg
    07.01.1997
  5. 2 S 578/96 - Mietpreisbindung; Preisbindung; Wendewohnung; komplexer Wohnungsbau; Rückforderung überhöhter Miete
    Leitsatz: Der mit Mitteln der früheren DDR geförderte Wohnraum im komplexen Wohnungsbau (sog. Wendewohnungen) unterliegt der Preisbindung des § 11 MHG.
    LG Magdeburg
    07.01.1997
  6. 4 O 234/95 - Kaufpreisfälligkeit; Verzug mit der Kaufpreiszahlung; genehmigungsbedürftiger Grundstückskaufvertrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung
    Leitsatz: Die Wirksamkeit der Vereinbarung einer bestimmten Kaufpreisfälligkeit in einem nach der GVO genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag ist von der GVO Genehmigung unabhängig. Der Verzug mit der Kaufpreiszahlung tritt gegebenenfalls auch vor Erteilung der GVO-Genehmigung ein.
    LG Stralsund
    07.01.1997
  7. 3 S 133/96 - Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Verwirkung; fristgerechte Abrechnung
    Leitsatz: Zur Auslegung einer Mietvertragsklausel, die bestimmt, daß die Abrechnung des Vermieters über die Betriebskosten jährlich bis zum 30. Juni zu erfolgen hat.
    LG Limburg
    08.01.1997
  8. 24 W 7947/95 - Wohnungseigentum; Verwaltungsbeirat; Prüfungsbericht
    Leitsatz: Weder einem einzelnen Wohnungseigentümer noch der Gemeinschaft steht gegen Mitglieder des Verwaltungsbeirats ein gerichtlich titulierbarer und dann mit Zwangsmitteln durchsetzbarer Anspruch auf Erstellung eines Prüfberichts zu. Bei Versagen dieses Organs ist vielmehr eine Neuwahl angezeigt, und ein einzelner Wohnungseigentümer kann hierauf einen Anspruch haben.
    KG
    08.01.1997
  9. 24 W 5678/96 - Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Beschlussanfechtungsverfahren; Eigentümerversammlung; Erwerber; Ladungsmangel
    Leitsatz: 1. Machen die Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen Miteigentümer unter Fristsetzung und Klageandrohung geltend, ist ein dahingehender Eigentümerbeschluß regelmäßig nicht als konstitutive Festlegung der Miteigentümerpflichten, sondern nur als Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens auszulegen. Die sachliche Berechtigung des Anspruchs ist dann nicht in dem Beschlußanfechtungsverfahren, sondern erst in dem gegebenenfalls sich anschließenden Gerichtsverfahren zu prüfen. 2. Aus einem Wohnungseigentümerwechsel zwischen Einladung und Eigentümerversammlung kann der Erwerber einen Ladungsmangel hinsichtlich der Beschlußfassung nicht herleiten.
    KG
    08.01.1997
  10. 24 W 5031/95 - Wohnungseigentum; Abrechnungsguthaben; ordnungsgemäße Verwaltung
    Leitsatz: Eine Verpflichtung der Gemeinschaft, zeitnah zur Beschlußfassung über die Jahresabrechnung auch den Ausgleich von etwaigen Abrechnungsguthaben durch Beschluß zu regeln, ist nur für diejenigen Fälle anzunehmen, in denen aus der konkret abgerechneten Wirtschaftsperiode noch Geldmittel zum Ausgleich vonAbrechnungsguthaben in der Gemeinschaftskasse vorhanden sind.
    KG
    08.01.1997