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Urteil Kaufpreisfälligkeit
Schlagworte
Kaufpreisfälligkeit; Verzug mit der Kaufpreiszahlung; genehmigungsbedürftiger Grundstückskaufvertrag; Grundstücksverkehrsgenehmigung
Leitsatz
Die Wirksamkeit der Vereinbarung einer bestimmten Kaufpreisfälligkeit in einem nach der GVO genehmigungsbedürftigen Grundstückskaufvertrag ist von der GVO Genehmigung unabhängig. Der Verzug mit der Kaufpreiszahlung tritt gegebenenfalls auch vor Erteilung der GVO-Genehmigung ein.
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