Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Eigentümerbeschluss; Beschlussanfechtungsverfahren; Eigentümerversammlung; Erwerber; Ladungsmangel
Leitsätze
1. Machen die Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen Miteigentümer unter Fristsetzung und Klageandrohung geltend, ist ein dahingehender Eigentümerbeschluß regelmäßig nicht als konstitutive Festlegung der Miteigentümerpflichten, sondern nur als Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens auszulegen. Die sachliche Berechtigung des Anspruchs ist dann nicht in dem Beschlußanfechtungsverfahren, sondern erst in dem gegebenenfalls sich anschließenden Gerichtsverfahren zu prüfen.
2. Aus einem Wohnungseigentümerwechsel zwischen Einladung und Eigentümerversammlung kann der Erwerber einen Ladungsmangel hinsichtlich der Beschlußfassung nicht herleiten.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?