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Urteil Betriebskostenabrechnung
Schlagworte
Betriebskostenabrechnung; Ausschlußfrist; Verwirkung; fristgerechte Abrechnung
Leitsatz
Zur Auslegung einer Mietvertragsklausel, die bestimmt, daß die Abrechnung des Vermieters über die Betriebskosten jährlich bis zum 30. Juni zu erfolgen hat.
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