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  1. OVG 2 B 18.95 - Baurecht; Stellplätze; Freihaltung von Flächen; Maß der Nutzung; Befreiung; Baugenehmigung mit abschließender Regelung; Brandschutzgründe
    Leitsatz: Ist die Baugenehmigung für ein Wohn- und Geschäftshaus mit umfangreichen Befreiungen vom Maß der baulichen Nutzung (bebaubare Fläche von 624 m2 auf 1081 m2, GFZ von 1,2 auf 4,1, Geschoßzahl von 4 auf 9) erteilt und deshalb die Freihaltung einer Fläche für den öffentlichen Fußgängerverkehr und die Feuerwehr festgelegt worden, dann kommt die Errichtung von Stellplätzen auf dieser Fläche für ein Autohaus schon aus städtebaulichen Gründen nicht in Betracht.
    OVG Berlin
    18.12.1997
  2. VII ZR 155/96 - Kommunalverfassung; Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde
    Leitsatz: Nach der Kommunalverfassung waren rechtsgeschäftliche Erklärungen, die der Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde abgab, regelmäßig auch dann für die Gemeinde verbindlich, wenn entsprechende Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht vorlagen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 17. April 1997 - VII ZR 155/96 -).
    BGH
    18.12.1997
  3. 18 C 659/97 - Mietpreisüberhöhung; neue Bundesländer; Mietpreisvereinbarung
    Leitsatz: Mietpreisvereinbarungen, die im Jahre 1993 in Leipzig und damit zu Zeiten eines überhitzten Wohnungsmarktes über gut ausgestatteten und gut gelegenen, preisfreien Wohnraum, der von Interessenten aus den Altbundesländern nachgefragt wurde, getroffen wurden, sind wirksam. Sie bleiben von der späteren Herausbildung einer niedrigeren, ortsüblichen Vergleichsmiete für derartige Objekte am entspannten Wohnungsmarkt in ihrer Wirksamkeit unberührt.
    AG Leipzig
    19.12.1997
  4. 63 S 323/97 - Ausgangsmiete für Kappungsgrenze
    Leitsatz: Bei der Ermittlung der Kappungsgrenze nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG bleiben Mieterhöhungen nach §§ 3 - 5 MHG, die innerhalb des in § 2 Abs. 1 Nr. 3 MHG genannten Drei-Jahres-Zeitraums erfolgt sind, außer Betracht. Dagegen sind Erhöhungen nach den §§ 3 - 5 MHG, die länger als drei Jahre zurückliegen, bei der Berechnung der Kappungsgrenze aus dem Ausgangsmietzins nicht herauszurechnen.
    LG Berlin
    19.12.1997
  5. 64 S 363/97 - Betriebskostennachforderung und Schönheitsreparaturen bei Eigentumsübergang; Beendigung des Mietverhältnisses; Schlüsselrückgabe; endgültige Erfüllungsverweigerung
    Leitsatz: 1. Der Erwerber des vermieteten Hausgrundstücks kann Nachforderungen auf Betriebskosten erst für die Zeit nach seiner Eintragung in das Grundbuch geltend machen. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter auf Anweisung des Vermieters und Voreigentümers die Miete bereits vorher an den Erwerber gezahlt hatte. 2. Der Erwerber muß, wenn er für die Zeit vor seiner Eintragung über die Betriebskosten abrechnet, deutlich machen, daß er in Vollmacht des Veräußerers handelte, um die Abrechnung diesem als dem früheren Vermieter zurechnen zu können. 3. Haben mehrere Käufer das vermietete Grundstück gemeinsam erworben, ist eine Betriebskostenabrechnung durch nur einen von ihnen unwirksam. 4. Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen kann der Vermieter nur dann verlangen, wenn er entweder den Mieter vergeblich in Verzug und ihm eine Nachfrist unter Ablehnungsandrohung gesetzt hat oder der Mieter die Durchführung der Schönheitsreparaturen endgültig verweigert hat. Hat der Mieter vor rechtlicher Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel zur Wohnung zurückgegeben und diese geräumt, so kann darin grundsätzlich noch keine endgültige Erfüllungsverweigerung gesehen werden. Dies gilt zumindest dann, wenn der Vermieter den Mieter nach Schlüsselrückgabe auffordert; verlangt der Mieter daraufhin die Schlüssel vor rechtlicher Beendigung des Mietverhältnisses zurück, verweigert aber der Vermieter die Schlüsselrückgabe, so kann er sich auch nicht auf den späteren Ablauf der gesetzten Nachfrist berufen.
    LG Berlin
    19.12.1997
  6. 13 BS 244/97 - Stromkosten; Wasserkosten; Abwasserkosten; Nebenkosten; Individualabrede; Bestimmtheit
    Leitsatz: Der Mieter eines mit Wasser- und Stromzählern ausgestatteten Wohnhauses ist zur Tragung der Kosten für Abwasser, Wasser und Strom aufgrund einer Individualabrede verpflichtet, aus der eindeutig hervorgeht, daß in der Grundmiete Nebenkosten nicht enthalten sind, sondern vom Mieter getragen werden sollen.
    LG Saarbrücken
    19.12.1997
  7. V ZR 112/96 - Unzutreffende Angaben über Mieterträge, Steuerersparnis und Sozialbindung beim Kauf einer Wohnung
    Leitsatz: Zum Vertrauensschaden des Käufers bei Unterbleiben der Aufklärung über die Sozialbindung der gekauften Wohnung und im Falle der unzutreffenden Angabe des Verkäufers, die Mieterträge und Steuerersparnisse machten die laufenden Unkosten der Finanzierung wett (im Anschluß an Senatsurt. v. 26. September 1997, V ZR 29/96).
    BGH
    19.12.1997
  8. 16 Wx 293/97 - bauliche Veränderung; Mehrheitsbeschluß; Denkmalschutz; Waschmaschine; Wasserablauf; Gemeinschaftseigentum; Rückstausicherung
    Leitsatz: Gestattet die Teilungserklärung bauliche Veränderungen aufgrund Mehrheitsbeschlusses, so wird hiervon auch das bauliche Erscheinungsbild der Wohnanlage erfaßt (hier: Veränderung der historischen Bausituation eines denkmalgeschützten Gebäudes). Haben die im zum Gemeinschaftseigentum zählenden Waschmaschinenkeller stehenden, zum Privateigentum einzelner Wohnungseigentümer gehörenden Waschmaschinen jeweils einen eigenen Wasserablauf, so sind die an diesen Wasserabläufen montierten Rückstausicherungen Gemeinschaftseigentum. Denn ihre Anbringung dient der Sicherheit des gesamten Gebäudes. Die Kosten der Anbringung dieser Rückstausicherungen treffen daher alle Eigentümer, nicht nur diejenigen der jeweiligen Waschmaschinen.
    OLG Köln
    19.12.1997
  9. V ZR 55/97 - Nutzungsherausgabeanspruch; Moratorium für Raiffeisen-Warengenossenschaft
    Leitsatz: Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht auch einer Raiffeisen-Warengenossenschaft (ehemalige bäuerliche Handelsgenossenschaft) zu.
    BGH
    19.12.1997
  10. V ZR 54/97 - Nutzungsherausgabeanspruch; Moratorium für Konsumgenossenschaft
    Leitsatz: Das Moratorium des Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 Buchst. b EGBGB steht auch einer Konsumgenossenschaft zu; es setzt nicht voraus, daß das Gebäude nach Gründung der DDR und mit Eigenmitteln der Genossenschaft errichtet wurde.
    BGH
    19.12.1997