Urteil bauliche Veränderung
Schlagworte
bauliche Veränderung; Mehrheitsbeschluß; Denkmalschutz; Waschmaschine; Wasserablauf; Gemeinschaftseigentum; Rückstausicherung
Leitsätze
Gestattet die Teilungserklärung bauliche Veränderungen aufgrund Mehrheitsbeschlusses, so wird hiervon auch das bauliche Erscheinungsbild der Wohnanlage erfaßt (hier: Veränderung der historischen Bausituation eines denkmalgeschützten Gebäudes).
Haben die im zum Gemeinschaftseigentum zählenden Waschmaschinenkeller stehenden, zum Privateigentum einzelner Wohnungseigentümer gehörenden Waschmaschinen jeweils einen eigenen Wasserablauf, so sind die an diesen Wasserabläufen montierten Rückstausicherungen Gemeinschaftseigentum. Denn ihre Anbringung dient der Sicherheit des gesamten Gebäudes. Die Kosten der Anbringung dieser Rückstausicherungen treffen daher alle Eigentümer, nicht nur diejenigen der jeweiligen Waschmaschinen.
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