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19 W 45/97 - Kaution; Untermiete; Fälligkeit; Kautionsrückzahlungsanspruch; UntermieterLeitsatz: Ein Untervermieter verhält sich gegenüber dem Untermieter treuwidrig, wenn er die Rückzahlung der von diesem im Rahmen des Untermietverhältnisses geleisteten Kaution mit der Nicht-Entfernung von Einrichtungsgegenständen verweigert, deren Beseitigung der Hauptvermieter erklärtermaßen nicht erwartet.OLG Köln05.12.1997
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V ZR 179/96 - Surrogatsanspruch des BesserberechtigtenLeitsatz: Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB gewährt dem besser Berechtigten keinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, sondern ordnet die Herausgabe dessen an, was der Verfügende aufgrund des Vertrages erlangt hat; der Senat läßt offen, ob es sich dabei um die Herausgabe des Surrogats nach § 281 BGB handelt oder um einen an § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB angelehnten Bereicherungsanspruch.BGH05.12.1997
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5 K 635/95 Me - Herausgabeanspruch; Grundbuchberichtigungsanspruch; Baulandenteignung; rechtsstaatliche GrundsätzeLeitsatz: Ein Anspruch auf Herausgabe oder Grundbuchberichtigung besteht nicht, wenn der Fehler, mit welchem die Ansprüche begründet werden, nach Art. 237 § 1 EGBGB unbeachtlich ist.VG Meiningen08.12.1997
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3 Wx 432/97 - Kosten, außergerichtliche; sofortige weitere Beschwerde; Wiedereinsetzung; Anordnung; Erstattung; ZurückweisungLeitsatz: Hat ein Beteiligter nach Ablauf der Frist des § 22 Abs. 1 FGG sofortige weitere Beschwerde eingelegt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und angekündigt, das Rechtsmittel werde erst nach Bewilligung der beantragten Wiedereinsetzung begründet, so entspricht es billigem Ermessen, von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abzusehen, wenn er nach Zurückweisung seines Wiedereinsetzungsgesuches die weitere Beschwerde zurücknimmt.OLG Düsseldorf08.12.1997
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16 Wx 311/97 - Teilungserklärung; Änderung; Mehrheitsbeschluß; Instandhaltungskosten; grob unbillig; BindungLeitsatz: Besteht eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus mehreren Häusern und enthält die Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungskosten keine vom Gesetz abweichende Regelung, so beinhaltet ein Mehrheitsbeschluß, künftig die Instandhaltungskosten nach den einzelnen Häusern getrennt abzurechnen und sie nur den Sondereigentümern in diesen Häusern in Rechnung zu stellen, eine im Beschlußwege unzulässige Abänderung der Teilungserklärung. Gegen die Miteigentümer, die ihre Zustimmung verweigert haben, besteht in Fällen dieser Art regelmäßig kein Anspruch auf Zustimmung zur Abänderung der Gemeinschaftsordnung.OLG Köln08.12.1997
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II ZR 217/96 - LPG -Mitglied; Abfindungsansprüche nach Auflösung der LPG; Abtretbarkeit künftiger ForderungenLeitsatz: 1. Dem Mitglied einer ehemaligen LPG, die unter deren Auflösung einem Volkseigenen Gut (VEG) angeschlossen worden ist, können gegen dessen Rechtsnachfolgerin (hier: eine GmbH i. L.) Abfindungsansprüche in entsprechender Anwendung der §§ 42, 44 LwAnpG zustehen. 2. Zur Frage der Abtretbarkeit künftiger Forderungen nach § 436 ZGB-DDR.BGH08.12.1997
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2a C 689/97 - Kleinere Instandhaltungen; Reinigung des BadewannenabflussesLeitsatz: 1. Der Mieter ist nicht verpflichtet, den im Fußboden liegenden Traps des Badewannenabflusses regelmäßig zu reinigen. 2. Das gilt auch dann, wenn der Mieter kleinere Instandhaltungen nach § 28 Abs. 3 II. BV übernommen hat.AG Spandau09.12.1997
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2Z BR 157/97 - Sondereigentum; Keller; Begründung; Gemeinschaftseigentum; Eintragung; Wohnungsgrundbuch; Aufteilungsplan; EintragungsbewilligungLeitsatz: Wird an einem im Grundbuch als Sondereigentum ausgewiesenen Raum (hier: Keller) das Sondereigentum aufgehoben und an dem Raum gemeinschaftliches Eigentum begründet, so ist zur Eintragung der Änderung im Grundbuch ein berichtigter amtlicher Aufteilungsplan dann ausnahmsweise nicht erforderlich, wenn der betroffene Raum auch ohne einen solchen in der Eintragungsbewilligung eindeutig und zweifelsfrei bezeichnet werden kann.BayObLG09.12.1997
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2/11 S 146/97 - Mietpreisüberhöhung; geringes Angebot; Sondermarkt; DarlegungslastLeitsatz: Fordert der Mieter mit der Begründung einer Mietpreisüberhöhung bei Abschluß des Mietvertrages einen Teil des geleisteten Mietzinses zurück, muß er die Ausnutzung eines geringen Angebots an Wohnraum darlegen. Abzustellen ist auf den Wohnungsmarkt des ganzen Stadtgebiets; das Bestreben des Mieters um Anmietung auf dem Sondermarkt eines Stadtteils schließt die Anwendung des § 5 WiStG aus.LG Frankfurt a. M.09.12.1997
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VI ZR 229/96 - Unfall beim Heizölbetanken; VerkehrssicherungspflichtLeitsatz: Den Vermieter trifft kein Mitverschulden, wenn es beim Betanken einer durch ein Fachunternehmen eingerichteten und gewarteten Heizölanlage, die mit einem Dreiwegeschieber ausgestattet ist, dessen Funktion für jedermann erkennbar ist, durch Versäumnisse des Öllieferanten zu einem Ölunfall kommt.BGH09.12.1997