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Urteil Kaution
Schlagworte
Kaution; Untermiete; Fälligkeit; Kautionsrückzahlungsanspruch; Untermieter
Leitsatz
Ein Untervermieter verhält sich gegenüber dem Untermieter treuwidrig, wenn er die Rückzahlung der von diesem im Rahmen des Untermietverhältnisses geleisteten Kaution mit der Nicht-Entfernung von Einrichtungsgegenständen verweigert, deren Beseitigung der Hauptvermieter erklärtermaßen nicht erwartet.
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