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Urteil Surrogatsanspruch des Besserberechtigten
Schlagworte
Surrogatsanspruch des Besserberechtigten
Leitsatz
Art. 233 § 16 Abs. 2 Satz 2 EGBGB gewährt dem besser Berechtigten keinen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung, sondern ordnet die Herausgabe dessen an, was der Verfügende aufgrund des Vertrages erlangt hat; der Senat läßt offen, ob es sich dabei um die Herausgabe des Surrogats nach § 281 BGB handelt oder um einen an § 816 Abs. 1 Satz 1 BGB angelehnten Bereicherungsanspruch.
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