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  1. 63 T 100/96 - Titelumschreibung; Zwangsverwalter; Vollstreckungsklausel; Instandsetzungsurteil
    Leitsatz: 1. Hat der Mieter den Vermieter erfolgreich auf Instandsetzungsmaßnahmen verklagt, kann bei späterer Anordnung der Zwangsverwaltung der Titel zur Vollstreckung gegen den Zwangsverwalter umgeschrieben werden. 2. Zum Wortlaut der Vollstreckungsklausel (hier: Vorstehende Ausfertigung wird dem Kl. zur Zwangsvollstreckung gegen Hern H., Ustraße, Berlin, als Zwangsverwalter über das Grundstück Bstraße 2/4, Berlin, eingetragen im Grundbuch M., Blatt ... auf den Namen G. M., aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 8. November 1994 - 30 L 13/94 - erteilt.).
    LG Berlin
    31.01.1997
  2. OVG 2 A 5.96 - Verlängerung einer Veränderungssperre
    Leitsatz: 1. Zur Frage, wann ein Planaufstellungsbeschluß zu fassen und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen ist. 2. Änderungen einzelner Planungsabsichten zwischen Planaufstellungsbeschluß und Erlaß der Veränderungssperre sind für deren Wirksamkeit unerheblich, wenn nur im Zeitpunkt des Erlasses die Planungskonzeption hinreichend konkretisiert und erkennbar ist. Änderungen nach Erlaß der Veränderungssperre sind für ihre Rechtmäßigkeit ohne Bedeutung, wenn die mit ihr verfolgte Sicherungsfunktion fortbesteht. 3. Besondere Umstände im Sinne von § 17 Abs. 2 BauGB für die nochmalige Verlängerung einer Veränderungssperre können vorliegen, wenn im Randbereich der ehemaligen Mauer in Berlin-Mitte ein 3,8 ha großes städtebaulich ungeordnetes Plangebiet mit 34 teilweise seit 40 Jahren ohne Enteignung als öffentliche Grünfläche genutzten Grundstücken unter Berücksichtigung der Umgebungssituation und gesamtstädtischer Belange geordnet und entwickelt werden soll.
    OVG Berlin
    31.01.1997
  3. OVG 2 S 25.96 - Baugenehmigung; Bestandsschutz; Ruinenausbau; Abstandflächen
    Leitsatz: 1. Die Erteilung einer Baugenehmigung "aus Bestandsschutzgründen" (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) für die Errichtung einer Wohnung in einem verfallenen Stallgebäude an der Nachbargrenze kommt nicht in Betracht, wenn mit dem Abstandflächenrecht und der bauordnungsrechtlichen Befreiungsvorschrift eine Regelung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorhanden ist, in deren Rahmen dieser Belang berücksichtigt werden kann. 2. Eine mit der Anwendung des Abstandflächenrechts nicht beabsichtigte Härte im Sinne der Befreiungsvorschrift liegt nicht darin, daß in einem vor 100 Jahren als Grenzbau genehmigten, inzwischen verfallenen Stallgebäude, das zuletzt nur noch als Werkstatt genutzt wurde, nunmehr keine Atelierwohnung mit Terrasse, Stellplatz und Oberlichtfenstern neu errichtet werden kann. 3. Für den Ostteil Berlins kann nicht deshalb etwas anderes gelten, weil das Gebäude möglicherweise dadurch verfallen ist, daß der staatliche Verwalter etwa erforderliche Instandhaltungsarbeiten unterlassen hat, ohne daß die im Westen lebenden Eigentümer darauf hätten Einfluß nehmen können. 4. Zur Interessenabwägung nach § 80 a, § 80 Abs. 5 VwGO, wenn mit der Errichtung des vom Nachbarn beanstandeten Bauvorhabens vollendete Tatsachen geschaffen werden.
    OVG Berlin
    31.01.1997
  4. V ZR 209/95 - Zurückbehaltungsrecht gegen Eigentumsherausgabeanspruch wegen Instandsetzungs- und Umbauarbeiten; Wertersatzanspruch; Darlegungslast für Entreicherung
    Leitsatz: Einem auf Eigentum gestützten Herausgabeanspruch kann der unberechtigte Besitzer eines Hausgrundstücks wegen vor dem Beitritt getätigter Instandsetzungs- und Umbauarbeiten im Wege des Zurückbehaltungsrechts nach § 273 BGB einen Anspruch auf Wertersatz unter den Voraussetzungen des § 356 ZGB entgegenhalten. Macht der Eigentümer geltend, die Instandsetzungs- und Umbauarbeiten stellten für ihn keinen Vorteil mehr dar (§ 357 Abs. 1 ZGB), obliegt ihm hierfür die Darlegungs- und Beweislast.
    BGH
    31.01.1997
  5. 13 K 1746/95 - Teilrestitution; Teilnutzungsrecht; redlicher Erwerb; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund
    Leitsatz: Keine Teilrestitution eines Grundstücks bei redlich erworbenem Teilnutzungsrechts.
    VG Dresden
    04.02.1997
  6. 2 Z BR 131/96 - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsfehler bei der Portausgangskontrolle; Glaubhaftmachung bei der Nichtverantwortlichkeit
    Leitsatz: 1. Wird eine Verwalter-GmbH von den Wohnungseigentümern mit der Einlegung eines Rechtsmittels rechtsgeschäftlich beauftragt und dazu bevollmächtigt, so wird ein Verschulden des Geschäftsführers, insbesondere ein Organisationsfehler bei der Postausgangskontrolle, den Wohnungseigentümern zugerechnet. 2. Geht ein Schreiben, mit dem ein Rechtsanwalt zur Einlegung eines Rechtsmittels beauftragt wird, verloren und wird deshalb die Rechtsmittelfrist nicht gewahrt, so ist es für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht erforderlich, daß glaubhaft gemacht wird, wo und auf welche Weise das Schriftstück verlorengegangen ist. Der Antragsteller muß aber glaubhaft machen, daß der Verlust mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in dem Bereich eingetreten ist, für den er oder sein Vertreter verantwortlich ist.
    BayObLG
    05.02.1997
  7. VG 29 A 375.95 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Treuhandvermögen; erlaubte Veräußerung; Verpflichtung zur Duldung der Rückübertragung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Überprüfung einer nach § 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVO erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Grundstückskaufvertrag, in dem sich der Erwerber zur Duldung der Rückübertragung auf den Berechtigten gemäß § 3 c VermG verpflichtet.
    VG Berlin
    06.02.1997
  8. VG 29 A 1664.93 - entschädigungslose Enteignung; Gauwirtschaftskammer; Zuordnung des Vermögens zum staatlichen Bereich
    Leitsatz: Die Überführung des Vermögens der ehemaligen Gauwirtschaftskammer Berlin in Volkseigentum aufgrund der Verordnung vom 27. Dezember 1950 stellt sich nicht als entschädigungslose Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 1 lit. a) VermG dar, sondern als eine den geänderten politischen Bedingungen entsprechende Umverteilung öffentlichen Vermögens.
    VG Berlin
    06.02.1997
  9. 13 W 3/97 - Streitwert; Klage auf Mietzinszahlung; befristeter Geschäftsraummietvertrag; Befristeter Mietvertrag; Gebührenstreitwert
    Leitsatz: Der Streitwert der Klage auf Zahlung von monatlichem Mietzins bis zur Beendigung eines befristeten Geschäftsraummietverhältnisses richtet sich nach § 9 ZPO.
    OLG Stuttgart
    07.02.1997
  10. V ZR 107/96 - Bodenreformgrundstück; Zuteilung einer Kleinstfläche; Auflassungsanspruch des Fiskus; Veräusserungsaufwand des Schuldners
    Leitsatz: 1. Für die Frage der Beständigkeit des gesetzlichen Erwerbs des Eigentums an einem Grundstück gemäß Art. 233 § 11 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 EGBGB, das als Kleinstfläche aus der Bodenreform dem verstorbenen Begünstigten zugeteilt worden ist, ist ohne Bedeutung, ob der Eigentümer im Sinne von Art. 233 § 12 Abs. 3 EGBGB zuteilungsfähig ist. Die Auflassung des Grundstücks an den Fiskus hat zu erfolgen, sofern es bei Ablauf des 15. März 1990 nicht mehr als Kleinstfläche aus der Bodenreform bewirtschaftet wurde. 2. Aufwendungen des Schuldners können dem Anspruch aus § 281 Abs. 1 BGB nur insoweit entgegengehalten werden, als sie einen aufrechenbaren Anspruch gegen den Gläubiger bedeuten.
    BGH
    07.02.1997