Urteil Titelumschreibung
Schlagworte
Titelumschreibung; Zwangsverwalter; Vollstreckungsklausel; Instandsetzungsurteil
Leitsätze
1. Hat der Mieter den Vermieter erfolgreich auf Instandsetzungsmaßnahmen verklagt, kann bei späterer Anordnung der Zwangsverwaltung der Titel zur Vollstreckung gegen den Zwangsverwalter umgeschrieben werden.
2. Zum Wortlaut der Vollstreckungsklausel (hier: Vorstehende Ausfertigung wird dem Kl. zur Zwangsvollstreckung gegen Hern H., Ustraße, Berlin, als Zwangsverwalter über das Grundstück Bstraße 2/4, Berlin, eingetragen im Grundbuch M., Blatt ... auf den Namen G. M., aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts Tiergarten vom 8. November 1994 - 30 L 13/94 - erteilt.).
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