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VF. 9-IV-93 - besatzungsrechtliche Enteignung; besatzungshoheitliche Enteignung; Verfassungsverstoß; WillkürverbotLeitsatz: 1. Die Beurteilung der Frage, ob die Enteignung eines Unternehmens auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage erfolgt ist, gehört dem einfachen Recht an und berührt nicht die sächsische Verfassung. 2. Ein verfassungsrechtlich erheblicher Verstoß gegen das Willkürverbot liegt nur dann vor, wenn sich das Ergebnis der Prüfung so weit von den Rechtsnormen entfernt, daß es bei verständiger Würdigung der Verfassung nicht mehr nachvollziehbar erscheint und offensichtlich unhaltbar ist.Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen17.04.1997
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VerfGH 112/96 - Mietspiegel als Beweismittel bei Verfahren nach § 5 WiStGLeitsatz: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Gericht zur Feststellung einer Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStG im Regelfall ausschließlich den Mietspiegel als Beweismittel heranzieht. (Leitsatz der Redaktion)VerfGH Berlin17.12.1997
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6 K 670/96 - Hauptentschädigung; Schadensausgleich; Lastenausgleich für VertriebeneLeitsatz: Zur Rückforderung von "Hauptentschädigung gegenüber Vertriebenen".VG Stuttgart14.10.1997
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3 A 1196/93 - Ausschlußgrund; komplexer Wohnungsbau; Trümmergrundstück; Lückenbebauung; Baulücke; Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung; WiederaufbauLeitsatz: 1. Der Ausschlußgrund des komplexen Wohnungsbaus nach § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG greift nicht Platz, wenn zwei innerstädtische Trümmergrundstücke verschiedener Eigentümer flur- und grundstücksübergreifend im Wege der Lückenbebauung mit nunmehr einem Gebäude bebaut wurden, das im wesentlichen mit den durch Kriegseinwirkung zerstörten Bauten übereinstimmt (Ersatzbau). 2. Die Schließung einer innerstädtischen, durch Kriegseinwirkung entstandenen Baulücke ist auch keine Änderung der Nutzungsart oder Zweckbestimmung des (Trümmer-) Grundstücks i. S. d. § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG. 3. Schließlich liegt auch wegen des Wiederaufbaus eines Gebäudes auf dem (Trümmer-) Grundstück nicht der allgemeine Ausschlußtatbestand des § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG vor.VG Schwerin20.03.1997
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3 A 1104/94 - komplexer Siedlungsbau; Siedlungsbau; Erschließungsmerkmale; Ver- und Entsorgung; Gemeinschaftseinrichtungen; Gemeinschaftsflächen; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Natur der SacheLeitsatz: 1. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen komplexer Siedlungsbau vorliegt. 2. Die Rückübertragung eines Grundstücks ist nicht von der Natur her ausgeschlossen, wenn es erst nach der Schädigung mit Wohngebäuden bebaut worden ist.VG Schwerin20.03.1997
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1 A 342/95 - verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Neubauer; NeubauernwirtschaftLeitsatz: Zur verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung eines Neubauern, der sich der sog. "Aktion Ungeziefer" durch Flucht entzogen hat und dessen Neubauernwirtschaft aufgrund der Verordnung zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. Juli 1952 in Volkseigentum überführt wurde.VG Schwerin26.11.1997
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K 5107/97 - städtische Wohnungsbaugesellschaft; KlagebefugnisLeitsatz: Eine Wohnungsbaugesellschaft mbH, deren Anteile zu 100 % von einer kreisfreien Stadt gehalten werden, ist gegen einen stattgebenden Restitutionsbescheid der kreisfreien Stadt - Amt zur Regelung offener Vermögensfragen - über einen in ihrer Verfügungsbefugnis befindlichen Vermögenswert klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO.VG Potsdam22.04.1997
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1 K 2725/96 - Entschädigungsanspruch; RechtsschutzbedürfnisLeitsatz: Bei Abweisung des Restitutionsanspruch besteht kein Anspruch des Antragstellers, schon in diesem Verfahren über den Grund der Entschädigung zu entscheiden.VG Potsdam30.01.1997
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5 K 635/95 Me - Herausgabeanspruch; Grundbuchberichtigungsanspruch; Baulandenteignung; rechtsstaatliche GrundsätzeLeitsatz: Ein Anspruch auf Herausgabe oder Grundbuchberichtigung besteht nicht, wenn der Fehler, mit welchem die Ansprüche begründet werden, nach Art. 237 § 1 EGBGB unbeachtlich ist.VG Meiningen08.12.1997
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2 K 347/95 - Erbengemeinschaft; Schädigung; Vermögenswert; Restitutionsanspruch; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Einigung; Enteignung mit geringerer Entschädigung; diskriminierende EntschädigungLeitsatz: Wird eine ungeteilte Erbengemeinschaft von einer schädigenden Maßnahme getroffen, so steht weder eine spätere Einigung gemäß § 31 Abs. 5 VermG noch § 4 Abs. 1 Satz 1 VermG der Restitution entgegen.VG Leipzig18.09.1997