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Urteil städtische Wohnungsbaugesellschaft
Schlagworte
städtische Wohnungsbaugesellschaft; Klagebefugnis
Leitsatz
Eine Wohnungsbaugesellschaft mbH, deren Anteile zu 100 % von einer kreisfreien Stadt gehalten werden, ist gegen einen stattgebenden Restitutionsbescheid der kreisfreien Stadt - Amt zur Regelung offener Vermögensfragen - über einen in ihrer Verfügungsbefugnis befindlichen Vermögenswert klagebefugt im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO.
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