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Suchergebnis Urteilssuche (71 - 80 von 809)
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4 U 1083/97 - Feststellungsklage; Anspruchsberechtigung; Ankaufsrecht; Gebäudekaufvertrag; Vertretungsbefugnis; EigenheimerwerbLeitsatz: 1. Zur Vertretungsbefugnis bei Grundstücksgeschäften. 2. § 121 Abs. 1 SachenRBerG setzt einen Vertrag voraus, der mit der Veräußerung eines Eigenheims eine Einheit bildet.OLG Naumburg20.11.1997
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10 Wx 27/97 - Amtswiderspuch; Mangel des Erwerbsgeschäftes; Zusammenhang mit restitutionsrechtlichen Sachverhalten; Beteiligungsfähigkeit im grundbuchrechtlichen Verfahren; Grundbuchverfahren; Rechtswegzuständigkeit; GrundbuchbeschwerdeLeitsatz: 1. Kein "zivilrechtlicher" Anspruch auf Eintragung eines Amtswiderspuchs gem. § 53 GBO bei restitutionsrechtlichen Sachverhalten, wenn der zivilrechtliche Mangel des Erwerbsgeschäftes bei wertender Betrachtung in einem engen inneren Zusammenhang mit dem vom Vermögensgesetz tatbestandlich erfaßten staatlichen Unrecht steht (BGH, ZOV 1995, 454). Die Unrechtsfolgen können nur nach den Maßstäben des VermG beseitigt werden. 2. Die Beteiligungsfähigkeit im grundbuchrechtlichen Verfahren entspricht der Parteifähigkeit gem. § 50 Abs. 1 ZPO und ist auch dann gegeben, wenn von erloschenen Personen (hier: e. V.) im Rahmen deren Abwicklung Eigentumspositionen gerichtlich geltend gemacht werden. 3. Ist im Grundbuch ein Amtswiderspruch gebucht, besteht die Rechtswegzuständigkeit der Grundbuchgerichte. Es ist der Weg der Grundbuchbeschwerde gem. § 71 GBO gegeben und nicht die Klage zu den Verwaltungsgerichten.OLG Naumburg14.10.1997
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10 Wx 43/97 - Sondernutzungsrecht; Grundbucheintragung; eintragungsfähiges Sondernutzungsrecht; Waschküche; Trockenraum; Waschkeller; WohnungsgrundbuchLeitsatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die einzelnen Wohnungseigentümern in der Teilungserklärung eingeräumte Befugnis, in der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Waschküche Waschmaschinen und Wäschetrockner aufzustellen, als Sondernutzungsrecht in das Wohnungsgrundbuch eingetragen werden kann, wenn den anderen Wohnungseigentümern das Recht zu sonstiger Nutzung der Waschküche, etwa als Trockenraum, verbleibt.OLG Naumburg10.12.1997
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11 U 940/97 - Mietaufhebungsvertrag; Angebot; Annahmeerklärung; Schweigen als Annahme; WeitervermietungLeitsatz: Bezieht der Mieter die Mieträume zum vereinbarten Mietbeginn nicht und zahlt auch den Mietzins nicht, so kann er sich gegenüber der Mietzinsforderung des Vermieters, der nach entsprechender Ankündigung gegenüber dem Mieter die Räume an einen Dritten weitervermietet, aber auch von diesem keine Mietzinszahlungen erhält, nach Treu und Glauben nicht auf § 552 S. 3 BGB berufen.OLG Naumburg25.11.1997
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2 W 14/97 - Vollstreckbarkeit; Betriebspflicht; einstweilige Verfügung; ZwangsvollstreckungLeitsatz: Die Durchsetzung einer mietvertraglichen Betriebspflicht kann nicht im einstweiligen Verfügungsverfahren verfolgt werden, weil eine solche vertragliche Verpflichtung weder als vertretbare Handlung nach § 887 ZPO noch als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO vollstreckt werden kann. Gegenstand einer einstweiligen Verfügung können aber nur vollstreckungsfähige Ansprüche sein.OLG Naumburg21.11.1997
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21 U 2464/95 - Beurteilung der Wirksamkeit einer Nebenkostenklausel in gewerblichem MietvertragLeitsatz: 1. Ein Interesse i. S. des § 256 Abs. 1 ZPO an der Feststellung, daß Kündigungen ein langjähriges Mietverhält nis nicht beendet haben, besteht auch, wenn Leistungsklage erhoben und die Frage des Fortbestehens des Mietverhältnisses durch Zwischenfeststellungsklage geklärt werden kann. 2. Die Nichterstellung von Nebenkostenabrechnungen durch den Vermieter berechtigt regelmäßig nicht zur außerordentlichen Kündigung eines langjährigen Mietverhältnisses, jedenfalls dann nicht, wenn der Mieter sich auf die Unwirksamkeit der Nebenkostenabrede beruft und zur Zahlung von Nebenkosten nicht bereit ist. 3. In einem gewerblichen Mietvertrag ist die folgende Nebenkostenklausel "Es besteht zwischen den Parteien Einigkeit darüber, daß der Mieter alle anfallenden Nebenkosten - soweit gesetzlich zulässig - zu tragen hat und daß diese nach dem von der Eigentümergemeinschaft des Objekts A. zu beschließenden Abrechnungsmodus zu ermitteln sein werden" auch unter dem Blickwinkel des § 9 AGBG unbedenklich und daher wirksam.OLG München10.01.1997
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12 U 29/97 - Mietvorauszahlungsklausel; Vorauszahlungsklausel; Aufrechnungsbefugnis; Einschränkung; Gewerberaummiete; Rechtsanwalt; Erfüllungsgehilfe; Rechtsberatung; fehlerhaft; Zahlungsverzug; Kündigung; unverzüglich; AufrechnungLeitsatz: 1. Die formularvertragliche Kombination einer Mietvorauszahlungsklausel mit einer Einschränkung der Aufrechnungsbefugnis ist im Gewerberaummietvertrag nicht zu beanstanden. 2. Der Rechtsanwalt ist Erfüllungsgehilfe des Mieters, wenn eine fehlerhafte Rechtsberatung des Anwalts in einer Mietvertragsangelegenheit zum Zahlungsverzug des Mieters führt. 3. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen nach fristloser Kündigung wegen Zahlungsverzugs muß unverzüglich erklärt werden, wobei eine Frist von zwei Wochen als Obergrenze gilt.OLG Köln30.10.1997
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16 Wx 127/96 - Stimmrecht; rechtswidriger Ausschluß; Anfechtbarkeit; Beschluß; WohnungseigentümerversammlungLeitsatz: Der rechtswidrige Ausschluß eines Eigentümers von der Stimmberechtigung in der Wohnungseigentümergemeinschaft führt grundsätzlich zur Anfechtbarkeit der in dieser Versammlung gefaßten Beschlüsse. Der formelle Mangel ist jedoch dann ohne Folgen, wenn der Beschluß ordnungsgemäßer Verwaltung entsprach und die Gemeinschaft einen durchsetzbaren Anspruch gegen den Eigentümer auf Umsetzung der beschlossenen Maßnahme hatte, wenn also der angegriffene Beschluß ohnehin gefaßt werden mußte.OLG Köln26.11.1997
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16 Wx 144/97 - Sondereigentum; Heiztank; Heizungsanlage; Eigentum; Zuständigkeit; Gericht; dingliche ZuordnungLeitsatz: 1. Ist in einem Raum, der im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers steht, ein Heiztank fest installiert, der allein der (im übrigen in dessen Sondereigentum installierten) Heizung eines anderen Wohnungseigentümers dient, so ist der Eigentümer der Heizung auch Eigentümer des Heiztanks. § 5 WEG ermöglicht eine derartige von der Regel der §§ 93, 94 BGB abweichende Zuordnung. 2. Der Streit der Wohnungseigentümer über die dingliche Zuordnung ist vor den allgemeinen Zivilgerichten auszutragen. Dagegen gehört der Streit über die Nutzungsbedingungen des fremden Sondereigentums in die Zuständigkeit der Gerichte für Wohnungseigentumssachen.OLG Köln08.08.1997
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16 Wx 219/97 - Kunststoffenster; Instandsetzungsmaßnahme; Austausch; Holzfenster; BeschlußLeitsatz: Solange das äußere Bild eines Gebäudes nicht aufgrund sichtbarer abweichender Gestaltung verändert wird, können die Eigentümer bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen modernere und einen höheren technischen Standard aufweisende Materialien verwenden, solange ein vernünftiges Kosten-Nutzen-Verhältnis gegeben bleibt (hier: Ersetzung alter, einfachverglaster Fenster durch Kunststoffenster mit Isolierverglasung). Ein entsprechender Beschluß kann mit einfacher Mehrheit gefaßt werden.OLG Köln18.09.1997