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Urteil Sondernutzungsrecht
Schlagworte
Sondernutzungsrecht; Grundbucheintragung; eintragungsfähiges Sondernutzungsrecht; Waschküche; Trockenraum; Waschkeller; Wohnungsgrundbuch
Leitsatz
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die einzelnen Wohnungseigentümern in der Teilungserklärung eingeräumte Befugnis, in der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Waschküche Waschmaschinen und Wäschetrockner aufzustellen, als Sondernutzungsrecht in das Wohnungsgrundbuch eingetragen werden kann, wenn den anderen Wohnungseigentümern das Recht zu sonstiger Nutzung der Waschküche, etwa als Trockenraum, verbleibt.
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