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Urteil Feststellungsklage
Schlagworte
Feststellungsklage; Anspruchsberechtigung; Ankaufsrecht; Gebäudekaufvertrag; Vertretungsbefugnis; Eigenheimerwerb
Leitsätze
1. Zur Vertretungsbefugnis bei Grundstücksgeschäften.
2. § 121 Abs. 1 SachenRBerG setzt einen Vertrag voraus, der mit der Veräußerung eines Eigenheims eine Einheit bildet.
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