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Suchergebnis Urteilssuche (421 - 430 von 809)
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64 T 120/96 - Kostenentscheidung; Duldungsprozess; Modernisierungsankündigung; Klageveranlassung; übereinstimmende ErledigungserklärungLeitsatz: Schweigt der Mieter auf eine Aufforderung des Vermieters, eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden, auch nach Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist, so hat er Veranlassung zur Klageerhebung gegeben, wenn er erst nach Ablauf der Frist und nach Klageerhebung zustimmt. In diesem Fall treffen ihn die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Duldungsprozesses.LG Berlin11.03.1997
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64 S 491/96 - Mieterhöhung; Förderungsabbau; SubventionsabbauLeitsatz: Ist in einem Mietvertrag vorgesehen, daß wegen des jährlichen Abbaues der Fördermittel der WBK (IBB) sich die Miete entsprechend stufenweise erhöht, wird dadurch das Recht des Vermieters nicht ausgeschlossen, eine weitere Mieterhöhung nach § 2 MHG zu verlangen.LG Berlin11.03.1997
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62 S 472/96 - Altbau Berlin; Stichtagsmiete; Mietpreisüberhöhung; AuskunftsanspruchLeitsatz: 1. Ist der Mietvertrag nach dem Auslaufen des GVW (31. Dezember 1994) abgeschlossen worden, kommt es für die Frage einer Mietpreisüberhöhung nicht mehr auf den am 31. Dezember 1987 preisrechtlich zulässigen Mietzins an. 2. Der Mieter hat in solchen Fällen deshalb keinen Auskunftsanspruch über die Höhe der Preisbindungsmiete.LG Berlin10.03.1997
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1 S 189/96 - Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungsmaßnahmen; Instandhaltungsmaßnahmen; Mieterhöhungserklärung; formale AnforderungenLeitsatz: In der Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung müssen die Gesamtkosten nach einzelnen Modernisierungsmaßnahmen spezifiziert werden, die Berechnung muß nachvollziehbar und bestimmt sein; Wertverbesserungsmaßnahmen müssen so genau bezeichnet sein, daß der Mieter ohne besondere Kenntnisse nachprüfen kann, ob nicht auch bloße Instandhaltungsmaßnahmen in Ansatz gebracht worden sind.LG Stralsund06.03.1997
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9 S 248/96 - Kostenmiete; Mieterhöhung; KappungsgrenzeLeitsatz: Die zulässige Erhöhung der Kostenmiete wegen baulicher Veränderungen bleibt bei der Berechnung der Kappungsgrenze einer Mieterhöhung des preisfrei gewordenen Wohnraums außer Betracht.LG Wuppertal06.03.1997
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62 S 399/96 - Kaution; Rückgriff des VermietersLeitsatz: Während des Mietverhältnisses kann der Vermieter auf die Kaution nur wegen nicht bestrittener Forderungen zurückgreifen.LG Berlin06.03.1997
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4 S 182/96 - Untermieterlaubnis; Wohngemeinschaft; Lebensgemeinschaft; Wirtschaftsgemeinschaft; Hälfte der Wohnfläche; UntermietzuschlagLeitsatz: 1. Ein berechtigtes Interesse an der Erteilung einer Untermieterlaubnis i. S. von § 549 Abs. 2 BGB ist auch dann zu bejahen, wenn ein in schlechten finanziellen Verhältnissen lebender Mieter einen Teil seiner Wohnung untervermieten will, um auf diese Weise seine Mietbelastung zu senken. 2. Dabei ist es unerheblich, ob der Mieter herkömmliche Untermietverhältnisse begründen oder mit Dritten in Form einer Wohn-, Lebens- oder Wirtschaftsgemeinschaft zusammenleben will. 3. Das Interesse des Vermieters an einer bedarfsorientierten Wohnraumbewirtschaftung kann im Rahmen des § 549 BGB nicht berücksichtigt werden. 4. Für die Frage, ob die Wohnung mit mehr als der Hälfte der Wohnfläche untervermietet wird (§ 21 Abs. 1 Satz 1 WoBindG), kommt es auf das Verhältnis der ausschließlich vom Mieter genutzten Räume zu den ausschließlich den Untermietern vorbehaltenen Räumen an. Dabei ist unerheblich, ob der Mieter den Untermietern die Mitbenutzung eines Wohnzimmers gestattet. 5. Aus § 26 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 NMV ergibt sich kein Anspruch auf Zahlung eines Untermietzuschlags. Ein solcher Anspruch entsteht erst, wenn der Zuschlag vertraglich vereinbart ist oder wenn der Vermieter ein Erhöhungsverfahren nach § 10 WoBindG durchgeführt hat.LG Mannheim05.03.1997
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1 S 220/96 - Anbietpflicht; Eigenbedarfskündigung; AlternativwohnungLeitsatz: Die Anbietpflicht des Vermieters, der wegen Eigenbedarfs kündigt, entfällt, wenn das Verhältnis zwischen den Vertragsparteien zerrüttet ist.LG Osnabrück05.03.1997
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64 S 503/96 - Beschwerdewert; Mängelbeseitigungsklage; Mietermehrheit; Gemeinschaftsanlage; Spielplatz; WiderrufsklauselLeitsatz: 1. Der Wert der Beschwer des mit der Mängelbeseitigungsklage abgewiesenen Mieters bemißt sich nach dem dreieinhalbfachen Jahresbetrag der fiktiven Minderung des Bruttokaltmietzinses. 2. Der Mieter einer Wohnung in einer Wohnanlage kann auch allein den Anspruch auf Beseitigung von Mängeln des Kinderspielplatzes der Anlage geltend machen. 3. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung über die Nutzung von Gemeinschaftsanlagen enthält, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Beseitigung von Mängeln des einer bestimmten Wohnanlage zugeordneten Kinderspielplatzes. 4. Eine Klausel im Mietvertrag , wonach das Recht zur Benutzung von gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen unter dem Vorbehalt der Einschränkung bzw. des Widerrufs steht, ist unwirksam. 5. Dennoch ist der Vermieter der Wohnanlage nicht verpflichtet, eine Gemeinschaftseinrichtung stets in demjenigen Zustand zu erhalten, in dem sie sich bei Beginn des Mietverhältnisses befunden hat. Der Spielplatz muß jedoch auch weiterhin für Spiele von Kleinkindern und in Wohnanlagen mit mehr als 75 Wohnungen auch für Spiele älterer Kinder geeignet bleiben. Dies ist gewährleistet, wenn der Spielplatz einen Sandkasten, ein kleines Haus, ein Schaukelpferdchen und eine kleine Rutsche für Kleinkinder sowie einen Bolzplatz mit zwei Fußballtoren, zwei Streetballkörben und eine Tischtennisplatte für größere Kinder aufweist.LG Berlin28.02.1997
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24 S 442/96 - Schönheitsreparatur; unrenoviert; Fristenplan; BedarfsklauselLeitsatz: In vorformulierten Vertragsbestimmungen ist die Klausel, daß der Mieter verpflichtet sei, bei Bedarf Schönheitsreparaturen auf eigene Kosten ausführen zu lassen, wobei Bedarf mindestens dann als gegeben gelte, wenn die in einem Fristenplan festgelegten Zeiträume verstrichen seien, unwirksam, wenn die Wohnung bei Beginn des Mietverhältnisses unrenoviert und der Vermieter zur Renovierung auch nicht verpflichtet war.LG Düsseldorf25.02.1997