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Urteil Modernisierungsmaßnahmen
Schlagworte
Modernisierungsmaßnahmen; Wertverbesserungsmaßnahmen; Instandhaltungsmaßnahmen; Mieterhöhungserklärung; formale Anforderungen
Leitsatz
In der Mieterhöhungserklärung nach Modernisierung müssen die Gesamtkosten nach einzelnen Modernisierungsmaßnahmen spezifiziert werden, die Berechnung muß nachvollziehbar und bestimmt sein; Wertverbesserungsmaßnahmen müssen so genau bezeichnet sein, daß der Mieter ohne besondere Kenntnisse nachprüfen kann, ob nicht auch bloße Instandhaltungsmaßnahmen in Ansatz gebracht worden sind.
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