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Suchergebnis Urteilssuche (31 - 40 von 809)

  1. VG 29 A 498.93 - Freigabeentscheidung; Bindungswirkung; Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage; Liste 3; Enteignungsverbot; Ost-Berlin
    Leitsatz: Eine in einem Land der SBZ im November 1948 getroffene Freigabeentscheidung erstreckte sich nicht unmittelbar auf die im Sowjetischen Sektor Berlins belegenen Vermögenswerte der Betroffenen und entfaltete auch keine Bindungswirkung für deren spätere Behandlung.
    VG Berlin
    06.11.1997
  2. VG 29 A 390.94 - Bodenreformland; Erbe; Neubauernstelle; Berechtigter; unlautere Machenschaft; Überführung in Neubauernland
    Leitsatz: Der Erbe des geschädigten Neubauern ist auch nicht deshalb Berechtigter (§ 2 Abs. 1 Satz 1 VermG) in bezug auf das Bodenreformland, weil er es nach der Rückführung in Volkseigentum noch jahrzehntelang tatsächlich hat nutzen dürfen.
    VG Berlin
    16.01.1997
  3. VG 29 A 375.95 - Grundstücksverkehrsgenehmigung; Treuhandvermögen; erlaubte Veräußerung; Verpflichtung zur Duldung der Rückübertragung
    Leitsatz: Zu den Anforderungen an die Überprüfung einer nach § 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GVO erteilten Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Grundstückskaufvertrag, in dem sich der Erwerber zur Duldung der Rückübertragung auf den Berechtigten gemäß § 3 c VermG verpflichtet.
    VG Berlin
    06.02.1997
  4. VG 29 A 2100.93 - Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; konspiratives Objekt des MfS; Aufbaurecht
    Leitsatz: Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Villa eines "Westeigentümers" als konspiratives Objekt des MfS unter Vorschieben eines "neutralen" Nutzungszwecks als unlautere Machenschaft i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist, wenn zugleich die allgemeinen Enteignungsvoraussetzungen des Aufbaurechts gegeben sind.
    VG Berlin
    17.04.1997
  5. VG 29 A 1664.93 - entschädigungslose Enteignung; Gauwirtschaftskammer; Zuordnung des Vermögens zum staatlichen Bereich
    Leitsatz: Die Überführung des Vermögens der ehemaligen Gauwirtschaftskammer Berlin in Volkseigentum aufgrund der Verordnung vom 27. Dezember 1950 stellt sich nicht als entschädigungslose Enteignung i.S.d. § 1 Abs. 1 lit. a) VermG dar, sondern als eine den geänderten politischen Bedingungen entsprechende Umverteilung öffentlichen Vermögens.
    VG Berlin
    06.02.1997
  6. VG 29 A 153.95 - unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungsgrund; vorgeschobene Baulandenteignung
    Leitsatz: Vorgeschobener Enteignungsgrund als unlautere Machenschaft.
    VG Berlin
    03.07.1997
  7. VG 29 A 1364.93 - besatzungshoheitliche Enteignungen; Berliner "Liste A"; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss
    Leitsatz: 1. Die Enteigungen nach der Berliner "Liste A" wurden von der Besatzungsmacht jedenfalls stillschweigend geduldet. 2. Art. 237 § 1 Abs. 1 EGBGB ist auf besatzungshoheitliche Enteignungen nicht anzuwenden.
    VG Berlin
    06.11.1997
  8. VG 25 A 105.94 - Investitionsvorrangbescheid; Klagebefugnis; Glaubhaftmachung
    Leitsatz: Die Abwehr eines Investitionsvorhabens setzt eine glaubhaft gemachte Berechtigung voraus.
    VG Berlin
    27.10.1997
  9. VG 19 A 1700.97 - Nachbarwiderspruch, Baurecht, Abstandflächen, offene Bauweise, Zulässigkeit einer einseitigen Grenzbebauung in der offenen Bauweise, halboffene Bauweise, Doppelhaus
    Leitsatz: Ist im unbeplanten Innenbereich die nähere Umgebung mit freistehenden Häusern sowie Doppelhäusern bebaut, darf eine Grenzbebauung in Form eines "halben" Doppelhauses nur realisiert werden, wenn der angrenzende Nachbar einverstanden ist oder die Genehmigung der anderen Hälfte des Doppelhauses beantragt worden ist.
    VG Berlin
    18.12.1997
  10. VG 19 A 517.96 - Stellplatzablösung; Rückforderung gezahlter Ablösebeträge
    Leitsatz: Die Rückforderung gezahlter Stellplatzablösebeträge im Hinblick auf den Wegfall der Stellplatzpflicht für den Nichtwohnbereich mit dem 5. Gesetz zur Änderung der Bauordnung für Berlin vom 2. November 1994 (GVBl. S. 440) setzt voraus, daß der Stellplatzablösebetrag für die Behörde erkennbar "unter Vorbehalt" gezahlt wurde und daß die Nebenbestimmung über die Zahlung der Stellplatzablöse nicht bestandskräftig geworden ist.
    VG Berlin
    26.11.1997