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Urteil Unlautere Machenschaft
Schlagworte
Unlautere Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; konspiratives Objekt des MfS; Aufbaurecht
Leitsatz
Zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Villa eines "Westeigentümers" als konspiratives Objekt des MfS unter Vorschieben eines "neutralen" Nutzungszwecks als unlautere Machenschaft i. S. v. § 1 Abs. 3 VermG anzusehen ist, wenn zugleich die allgemeinen Enteignungsvoraussetzungen des Aufbaurechts gegeben sind.
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