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16 Wx 86/97 - Auflassungsvormerkung; Anwartschaftsrecht; Faktische Eigentümergemeinschaft; AnwartschaftsberechtigteLeitsatz: Bereits durch die Eintragung von Auflassungsvormerkungen für die späteren Wohnungseigentümer und den Einzug der Beteiligten in die Wohnanlage entsteht zwischen den Anwartschaftsberechtigten eine Sachlage, die nach den tatsächlichen Gegebenheiten und dem rechtlichen Handlungsbedürfnis soweit der echten Eigentümergemeinschaft angenähert ist, daß die Anwendung der Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes geboten ist. Die Rechte und Pflichten der Anwartschaftsberechtigten untereinander bestimmen sich daher nach dem WEG. Hieraus resultierende Ansprüche sind im Wohnungseigentumsverfahren zu entscheiden.OLG Köln27.08.1997
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30 REMiet 3/97 - Betriebskostenumlage; Formularvereinbarung; BetriebskostenkatalogLeitsatz: In einem Mietvertrag über nicht preisgebundenen Wohnraum kann die Umlegung von Betriebskosten auf den Mieter mit der formularmäßigen Regelung: "Neben der Miete sind monatlich, anteilig nach der Größe der Wohnfläche die Kosten für Betriebskosten gem. der II. Berechnungsverordnung Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 zu zahlen." wirksam vereinbart werden; einer zusätzlichen Erläuterung des Betriebskostenkatalogs bei Vertragsschluß oder der Beifügung eines Abdrucks dieser Anlage bedarf es nicht (Bestätigung des Rechtsentscheides des BayObLG von 26.2.1984, NJW 1984, 1761).OLG Hamm22.08.1997
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5 U 15/97 - Sachenrechtsbereinigung, Wohnhauserrichtung auf Pachtgelände, Wohnzwecknutzung, Lebensmittelpunkt des Ehegatten, Eigenheimnutzung, Widerspruch gegen WohnungsnutzungLeitsatz: I. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 e, Abs. 3 SachenRBerG ist auch anwendbar, wenn ein Wohngebäude auf der Grundlage eines Pachtvertrages vor dem 1.1.1976 errichtet worden ist. II. Die Eignung als Wohnhaus ist nach dem zur Zeit der Errichtung geltenden Standard zu beurteilen. III. 1. Zur Frage, wann ein Eigenheim zu Wohnzwecken genutzt wird, d. h. dem Nutzer gem. § 5 Abs. 3 Satz 2 SachenRBerG als Lebensmittelpunkt dient. 2. Der Nutzung eines Gebäudes als Eigenheim steht nicht entgegen, daß dieses nur einem Ehegatten als Lebensmittelpunkt dient. 3. Sind die Anspruchsvoraussetzungen - hier die Nutzung als Eigenheim - in der Person eines Ehegatten erfüllt, ist auch der andere Ehegatte anspruchsberechtigt. IV. 1. Der vertragliche Ausschluß einer Wohnnutzung eines noch zu errichtenden Gebäudes stellt keinen Widerspruch i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 e SachenRBerG dar. 2. Der Widerspruch muß in zeitlichem Zusammenhang mit der Begründung der vertragswidrigen Nutzung erhoben werden.OLG Brandenburg21.08.1997
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30 REMiet 2/97 - Mieterhöhung; Abwälzung gestiegener Betriebskosten auf den MieterLeitsatz: Ist in einem Wohnungsmietvertrag ein bestimmter Betrag, der auch die an sich umlagefähigen Betriebskosten umfaßt, als Mietentgelt vereinbart (Inklusivmiete), so ist auch nach der Neuregelung in § 4 Abs. 5 MHG durch das am 1.9.1993 in Kraft getretene 4. Mietrechtsänderungsgesetz eine Mieterhöhung nach § 4 MHG wegen gestiegener Betriebskosten im Zweifel ausgeschlossen. 2. Zur zweiten Vorlagefrage wird der Erlaß eines Rechtsentscheides wegen Unzulässigkeit der Vorlage abgelehnt.OLG Hamm20.08.1997
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11 U 809/97 - Grundbuchberichtigung; nicht vollzogene besatzungshoheitliche Enteignung; Liste 1; Liste 3Leitsatz: 1. Zur Systematik der sog. Liste 1 und Liste 3. 2. Den Gerichten der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht möglich, Enteignungen als bestehend zugrunde zu legen, die zwar den Plänen der sowjetischen Besatzungsmacht und der für sie handelnden deutschen Organe entsprochen haben, jedoch infolge fehlerhafter rechtlicher Beurteilungen und/oder tatsächlicher Versäumnisse nicht zur Ausführung gelangt sind.KG20.08.1997
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11 U 676/97 - Ankaufsrecht; Rechtsnachfolger; Nutzungsrecht; EigenheimLeitsatz: Die Anwendung des § 121 Abs. 2 Sachenrechtsbereinigungsgesetzes erfordert im Falle der Geltendmachung des Ankaufrechts durch den Rechtsnachfolger, daß die Voraussetzungen des § 121 Abs. 2 a) - c) SachenRBerG bereits in der Person des Rechtsvorgängers erfüllt waren.KG13.08.1997
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4 W 82/97 - Beschluß; Beschwerdegericht; Wohnungseigentumssachen; Beschwerdewert; Festsetzung; AnfechtbarkeitLeitsatz: Der Beschluß des Beschwerdegerichts, mit dem dieses in Wohnungseigentumssachen vorab den Beschwerdewert festsetzt, ist nicht selbständig anfechtbar.OLG Karlsruhe11.08.1997
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19 W 35/97 - Wohnungsrecht; dinglich; entgeltlich; Form; Formbedürftigkeit; auf Lebenszeit; Beendigung; vorzeitige; Verzug; Kündigung; NutzungsentgeltLeitsatz: 1. Vertragliche Vereinbarungen über die Ausübung eines bereits dinglich eingeräumten entgeltlichen Wohnungsrechts unterliegen nicht dem Formzwang des § 313 BGB. 2. Zur Freiheit der Vertragsparteien, Inhalt und Umfang des Wohnungsrechts zu bestimmen, gehört auch die vertragliche Festlegung der Möglichkeit der vorzeitigen Beendigung des entgeltlichen, auf Lebenszeit des Berechtigten eingeräumten Wohnungsrechts. 3. Die Festlegung eines einseitigen Kündigungsrechts in Anlehnung an § 554 Abs. 1 Satz 1 BGB ist rechtlich nicht zu beanstanden und stellt auch keine unzulässige Umgehung mietrechtlicher Bestimmungen dar, wenn an die Stelle eines Mietvertrags die Bestellung eines entgeltlichen dinglichen Wohnungsrechts tritt; § 554 BGB findet auf eine solche Vereinbarung über die Ausübung eines dinglichen Wohnungsrechts keine Anwendung. 4. Das dem Eigentümer vertraglich vorbehaltene Recht, die Löschung des entgeltlichen Wohnungsrechts im Falle des Verzugs des Wohnungsberechtigten mit der Zahlung des Nutzungsentgelts verlangen zu dürfen, verstößt nicht gegen den Charakter des lebenslänglich vorgesehenen, gegen Zahlung eines Entgelts gewährten Wohnungsrechts, weil in diesem Falle die Äquivalenz der beiderseitigen vertraglichen Leistungen erheblich gestört ist.OLG Köln11.08.1997
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16 Wx 144/97 - Sondereigentum; Heiztank; Heizungsanlage; Eigentum; Zuständigkeit; Gericht; dingliche ZuordnungLeitsatz: 1. Ist in einem Raum, der im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers steht, ein Heiztank fest installiert, der allein der (im übrigen in dessen Sondereigentum installierten) Heizung eines anderen Wohnungseigentümers dient, so ist der Eigentümer der Heizung auch Eigentümer des Heiztanks. § 5 WEG ermöglicht eine derartige von der Regel der §§ 93, 94 BGB abweichende Zuordnung. 2. Der Streit der Wohnungseigentümer über die dingliche Zuordnung ist vor den allgemeinen Zivilgerichten auszutragen. Dagegen gehört der Streit über die Nutzungsbedingungen des fremden Sondereigentums in die Zuständigkeit der Gerichte für Wohnungseigentumssachen.OLG Köln08.08.1997
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18 U 4894/96 - Wohnhausbebauung; Billigung staatlicher Stellen; Eigenheim; Kleingartenparzelle; Laube; AnkaufsberechtigungLeitsatz: 1. Auf Nutzungsverhältnisse über Grundstücke innerhalb einer geschlossenen Kleingartenanlage findet das SachenRBerG dann Anwendung, wenn der Nutzer auf dem Grundstück ein als Wohnhaus geeignetes und hierzu dienendes Gebäude mit Billigung staatlicher Stellen errichtet hat. 2. Die Geltung des § 20 a BKleingG steht der Anwendung des SachenRBerG nicht entgegen. 3. Die Voraussetzungen des § 12 SachenRBerG (Bebauung) liegen auch dann nicht vor, wenn der Nutzer ein vom Vorpächter nach dem 8.5.1945 (§ 8 SachenRBerG) auf dem Grundstück errichtetes, als Wohnhaus geeignetes und hierzu dienendes Gebäude käuflich erworben hat (sog. Sonderrechtsnachfolge gem. § 9 Abs. 2 Nr. 1 SachenRBerG). 4. Entspricht das für die Wohnungsvermittlung zuständige Wohnungsamt dem Wunsch eines Nutzers, eine auf einem Grundstück befindliche Holzlaube zu bewohnen, unter der Auflage, daß die Laube durch Ummauerung winterfest zu machen ist, und kommt der Nutzer dieser Auflage nach, so liegt eine Errichtung mit Billigung staatlicher Stellen i. S. von § 10 Abs. 1 Satz 1 SachenRBerG vor.KG01.08.1997