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  1. V ZB 56/15 - Berufungsstreitwert für Klage auf Entfernung eines Stromkabels
    Leitsatz: 1. Wird eine Klage auf Beseitigung eines auf dem Grundstück verlegten Stromkabels abgewiesen, richtet sich der Beschwerdegegenstand nach der Wertminderung entweder der betroffenen Teilfläche (50 %) oder der Gesamtfläche (5 % bis 30 %).2. Macht die betroffene Fläche weniger als 1 % der Gesamtfläche aus, kann auf die Wertminderung der Teilfläche abgestellt werden. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    24.09.2015
  2. 8 W 45/15 - Einschränkung des Mietminderungsrechts und der Aufrechnung durch Formularklausel, Ausübung des Vermieterpfandrechts keine Wegnahmeabwendung gegen Entschädigung, Verjährungsfrist für Wegnahmerecht des Mieters läuft ab tatsächlichem rechtlichen Mietende
    Leitsatz: 1. Die Klausel „Eine Minderung der Mietzahlungen … ist nur möglichbei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen“ ist nicht nach § 307 BGB unwirksam.2. Die Beschränkung des Minderungsrechts wirkt nach Mietvertragsende fort.3. Die Ausübung eines Vermieterpfandrechts an einer wegnehmbaren Einrichtung des Mieters beinhaltet nicht die Erklärung, dass der Vermieter die Wegnahme gegen Entschädigungszahlung abwenden will (§§ 552 Abs. 1, 539 Abs. 2 BGB). Nach Ablauf der sechsmonatigen Verjährungsfrist für das Wegnahmerecht des Mieters kommt ein gesetzlicher Zahlungsanspruch des Mieters wegen des Zurücklassens der Einrichtung nicht mehr in Betracht, da mit Verjährung des Wegnahmerechts ein dauerndes Besitzrecht des Vermieters entsteht. Die materiell-rechtlichen Wirkungen des Verjährungseintritts sind von Amts wegen zu berücksichtigen, so dass es nicht darauf ankommt, ob sich der Vermieter auf Verjährung berufen hat. Die Verjährung beginnt mit dem tatsächlichen rechtlichen Ende des Mietverhältnisses. Sie wird weder durch einen Streit der Vertragsparteien über die Wirksamkeit einer Kündigung des Vermieters noch durch die Ausübung des Vermieterpfandrechts an der Einrichtung gehemmt.4. Ein Bereicherungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter unter dem Aspekt, dass dieser wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung in den Genuss von wertsteigernden Investitionen des Mieters kommt, besteht nur in Höhe einer Ertragswertsteigerung. Diese setzt voraus, dass der Vermieter wegen der Investitionen eine höhere Miete als diejenige erlösen kann, die er nach dem bisherigen Vertrag erhalten hat. Die bloße Erhöhung des Ertragswerts durch die Investition begründet noch keinen Bereicherungsanspruch. (Nichtamtliche Leitsätze)
    KG
    13.07.2015
  3. 25 S 4/15 - Baumhaus als genehmigungspflichtige bauliche Anlage
    Leitsatz: 1. Ein Baumhaus ist eine bauliche Anlage, die in einer Kleingartenkolonie der Erlaubnis des Verpächters bedarf.2. Der Beseitigungsanspruch ist nicht verwirkt, wenn das Baumhaus zwar in den jährlichen Begehungen nicht beanstandet wurde, der Pächter aber wegen der angenommenen Duldung keine zusätzlichen Dispositionen wie Ausbau oder Renovierung des Baumhauses getroffen hatte. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    15.09.2015
  4. V ZB 171/14 - Notarrecht, Löschung von Auflassungsvormerkungen
    Leitsatz: Der Notar darf eine Weisung, deren Wirksamkeit eine Vertragspartei mit beachtlichen Gründen bestreitet, nicht ausführen, wenn dadurch - der Entscheidung des Streits der Beteiligten vorgreifend - dem Widersprechenden unter Umständen unberechtigterweise seine Rechte genommen würden. Er hat dann die Beteiligten auf den Prozessweg zu verweisen.
    BGH
    01.10.2015
  5. V ZR 61/15 - Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs
    Leitsatz: Von einer Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    29.10.2015
  6. V ZB 93/13 - Sofortige Beschwerde, Veranlassung zur Klage
    Leitsatz: Die sofortige Beschwerde nach § 99 Abs. 2 ZPO ist auch statthaft, wenn eine Verurteilung aufgrund eines entsprechenden Anerkenntnisses unter einem Zug-um-Zug- Vorbehalt erfolgt. Der Kläger hat in der Regel keine Veranlassung zur Klage, wenn der Schuldner zu erkennen gibt, dass er die Leistung nur wegen eines Gegenanspruchs zurückhält und dieser Anspruch besteht; der Schuldner muss seine Leistungsbereitschaft nicht ausdrücklich für den Fall zusagen, dass der Gegenanspruch erfüllt wird.
    BGH
    22.10.2015
  7. V ZB 65/15 - Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes maßgeblich für Aufstellung des geringsten Gebotes und des Bargebotes
    Leitsatz: Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - III ZR 75/74, BGHZ 66, 217, 226 f.).
    BGH
    29.10.2015
  8. 18 S 168/15 - Treuwidrige Erhöhung der Kostenmiete
    Leitsatz: Nimmt der Vermieter eine bei Vertragsschluss bereits vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zum Anlass für die Vereinbarung einer hierauf gestützten Kostenmiete, kann er sich später hierauf nicht mehr berufen. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    30.11.2015
  9. 67 S 65/14 - Wildschweine als Mietmangel, Mietminderung, Gebrauchsgewährungspflicht, Aussperren von Wildschweinen als Vermieterpflicht, durch Mieter errichteter Elektrozaun unzulässig
    Leitsatz: 1. Der Vermieter ist gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB verpflichtet, die Mietsache und den Mieter durch geeignete Maßnahmen vor dem Eindringen von Wildschweinen auf dem Grundstück zu schützen. 2. Die Lage der Mietsache in der Nähe eines Waldgebietes allein begründet keine Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Mieters i.S.d. § 536 b BGB von bestehendem oder drohendem Wildschweinbefall.
    LG Berlin
    21.12.2015
  10. 2 U 216/14 - Wirksame Übernahme „sämtlicher Wartungskosten“ im Geschäftsraummietvertrag, Betriebskosten, Instandhaltungskosten
    Leitsatz: In der Geschäftsraummiete ist die Übertragung der Verpflichtung, „sämtliche Wartungskosten“ als Betriebskosten zu tragen, auch ohne nähere Auflistung der einzelnen Kosten und ohne Begrenzung der Höhe nach in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam. Vor überhöhten Forderungen ist der Mieter durch das allgemeine Wirtschaftlichkeitsgebot ausreichend geschützt.
    OLG Frankfurt/Main
    16.10.2015