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Urteil Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs


Schlagworte

Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs

Leitsatz

Von einer Verletzung des Gebots rechtlichen Gehörs ist auszugehen, wenn die Begründung der Entscheidung des Gerichts nur den Schluss zulässt, dass sie auf einer allenfalls den äußeren Wortlaut, aber nicht den Sinn des Vortrags der Partei erfassenden Wahrnehmung beruht.

(Leitsatz der Redaktion)

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