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Urteil Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes maßgeblich für Aufstellung des geringsten Gebotes und des Bargebotes
Schlagworte
Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes maßgeblich für Aufstellung des geringsten Gebotes und des Bargebotes
Leitsatz
Die Aufstellung des geringsten Gebots und damit auch des Bargebots richtet sich nicht nach materiell-rechtlichen Erwägungen, sondern allein nach dem Rangklassensystem des Zwangsversteigerungsgesetzes (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 19. Februar 1976 - III ZR 75/74, BGHZ 66, 217, 226 f.).
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