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Urteil Berufungsstreitwert für Klage auf Entfernung eines Stromkabels
Schlagworte
Berufungsstreitwert für Klage auf Entfernung eines Stromkabels
Leitsätze
1. Wird eine Klage auf Beseitigung eines auf dem Grundstück verlegten Stromkabels abgewiesen, richtet sich der Beschwerdegegenstand nach der Wertminderung entweder der betroffenen Teilfläche (50 %) oder der Gesamtfläche (5 % bis 30 %).
2. Macht die betroffene Fläche weniger als 1 % der Gesamtfläche aus, kann auf die Wertminderung der Teilfläche abgestellt werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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