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Suchergebnis Urteilssuche (51 - 60 von 555)

  1. 11 C 103/14 - Stromdiebstahl mit an die Baustromversorgung angeschlossenem Kabel als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung ist auch ohne Abmahnung begründet, wenn der Mieter oder ein Dritter, dessen Verhalten der Mieter sich zurechnen lassen muss, die abgeschaltete Baustromversorgung wieder in Betrieb nimmt und über ein Kabel seine Wohnung mit Strom versorgt (Abgrenzung zu LG Berlin GE 2014, 1653). (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    10.02.2015
  2. 11 C 271/14 - Überlassung der Wohnung an erwachsenen Sohn kein Kündigungsgrund
    Leitsatz: 1. Die Mieterin ist berechtigt, vom Vermieter die Erlaubnis für eine Überlassung der Wohnung an einen Familienangehörigen (hier: Sohn) zu verlangen, auch wenn sie dort nicht mehr wohnt. 2. Eine Gebrauchsüberlassung trotz Abmahnung ist dann kein Grund für eine außerordentliche fristlose oder fristgerechte Kündigung. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    10.02.2015
  3. 15a C 157/15 - Entlassung/Ausscheiden des ausziehenden Mieters aus dem Mietverhältnis, Kündigung gegenüber nur einem von mehreren Mietern, Mitwirkung an Vertragsänderung bei Mietermehrheit
    Leitsatz: 1. Nutzt einer von zwei Mietern die Wohnung mit Einverständnis des Vermieters allein weiter und wirkt deshalb an einer Kündigung nicht mit, ist er gegenüber dem ausziehenden Mieter und dem Vermieter nach Treu und Glauben grundsätzlich verpflichtet, an einer der tatsächlichen Nutzung entsprechenden Vertragsänderung - der Fortsetzung des Mietverhältnisses mit ihm allein - mitzuwirken und dadurch der Entlassung des ausziehenden Mieters aus dem Mietverhältnis zuzustimmen. 2. Hat bei Mietermehrheit der ausgezogene Mieter seinen Auszug dem Vermieter nicht mitgeteilt und auch keinen Wunsch auf Entlassung aus dem Mietverhältnis geäußert, kommt sein Ausscheiden aus dem Mietverhältnis nicht in Betracht. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Wedding
    16.12.2015
  4. 6a C 112/15 - Unwirksame Zuordnung zum Sondereigentum als wirksame Kostenregelung
    Leitsatz: Eine unwirksame Zuordnung der Heizungsanlage zweier Doppelhaushälften zum Sondereigentum der beiden Wohnungseigentümer kann dahin umgedeutet werden, dass diese die Kosten für Betrieb und Wartung der Heizungsanlage untereinander je zur Hälfte zu tragen haben. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Wedding
    23.09.2015
  5. 2 C 104/14 - Schreibfehler bei der Adressangabe von Vergleichswohnungen
    Leitsatz: Begründet der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen mit Vergleichswohnungen, so macht ein offensichtlicher Schreibfehler bei der Angabe der Hausnummer die Erklärung nicht (formell) unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Zossen
    04.03.2015
  6. 4 C 50/15 - Gegenständlich zu weit gefasste Kleinreparaturklausel unwirksam
    Leitsatz: Eine sogenannte Kleinreparaturklausel, die nicht nur diejenigen Teile der Mietsache einbezieht, die dem häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, sondern auch Reparaturen an Spiegeln, Verglasungen und Beleuchtungskörpern einbezieht, ist unwirksam. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Zossen
    11.06.2015
  7. VII R 12/14 - Eingeschränkte Befugnis von Hausverwaltern zur Hilfeleistung in Steuersachen
    Leitsatz: § 4 Nr. 4 StBerG erlaubt nur eine Hilfeleistung in Steuersachen „hinsichtlich des Vermögens" und der daraus erzielten Einkünfte. Bei einem Hausverwalter umfasst dies nicht die Erstellung oder Abgabe der Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie der Umsatzsteuererklärung. Insofern sind nur Vorarbeiten zulässig, die sich auf die Einkünfte bzw. Umsätze aus dem die Hausverwaltung betreffenden Mietwohngrundstück beschränken.
    BFH
    10.03.2015
  8. III ZR 397/13 - Schadensersatzforderung nach Wasserschäden durch Straßenbaumaßnahme; Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus durch staatliche Baumaßnahmen; enteignungsgleicher Eingriff
    Leitsatz: Im Fall von nach Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses (Ortsumgehung einer Landesstraße) aufgetretenen, nicht voraussehbaren und durch Schutzvorkehrungen nicht mehr zu verhindernden Schäden am Eigentum Dritter (hier: Feuchtigkeitsschäden am Wohnhaus) besteht kein Anspruch der Betroffenen auf angemessene Entschädigung nach § 75 Abs. 2 Satz 4 VwVfG. In einem solchen Fall können die Betroffenen Ansprüche aus enteignendem Eingriff vor den Zivilgerichten geltend machen.
    BGH
    23.04.2015
  9. V ZR 144/14 - Öffentliche Körperschaft, Erbbaurecht, Verwendungsbeschränkungen, Heimfallrechte
    Leitsatz: a) Das Gebot angemessener Vertragsgestaltung hindert eine öffentliche Körperschaft nicht daran, in einem Erbbaurechtsvertrag mit einem Privaten Verwendungsbeschränkungen und Heimfallrechte für die gesamte Dauer des Erbbaurechts und damit regelmäßig für einen Zeitraum von mehr als dreißig Jahren zu vereinbaren (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 21. Juli 2006 - V ZR 252/05, NJW-RR 2006, 1452 Rn. 16). b) Das Gebot verhältnismäßiger Ausübung vertraglicher Rechte verpflichtet eine öffentliche Körperschaft, die ein zu Wohnzwecken dienendes Erbbaurecht an einen Privaten ausgegeben hat, eine mit der Durchsetzung des Heimfallanspruchs verbundene Härte für den Erbbauberechtigten zu vermeiden, wenn das unter Wahrung des mit der Ausgabe des Erbbaurechts verfolgten Zwecks möglich ist.
    BGH
    26.06.2015
  10. XII ZB 516/14 - Schwiegerelternschenkung, Scheitern der Ehe, Störung der Geschäftsgrundlage, Rückforderungsansprüche
    Leitsatz: a) Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195 BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196 BGB gilt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393).b) Da das Scheitern der Ehe regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck kommt, liegt die für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes jedenfalls dann vor, wenn sie von der Zustellung des Scheidungsantrags Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. c) Der Beginn der Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche der Schwiegereltern war nicht bis zur Veröffentlichung der Senatsentscheidung vom 3. Februar 2010 (BGHZ 184, 190 = FamRZ 2010, 958) hinausgeschoben.
    BGH
    16.12.2015