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Urteil Unwirksame Zuordnung zum Sondereigentum als wirksame Kostenregelung
Schlagworte
Unwirksame Zuordnung zum Sondereigentum als wirksame Kostenregelung
Leitsatz
Eine unwirksame Zuordnung der Heizungsanlage zweier Doppelhaushälften zum Sondereigentum der beiden Wohnungseigentümer kann dahin umgedeutet werden, dass diese die Kosten für Betrieb und Wartung der Heizungsanlage untereinander je zur Hälfte zu tragen haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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