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Suchergebnis Urteilssuche (541 - 550 von 555)

  1. 4 K 273/13.GI - Rückforderung von Ausgleichsleistungen
    Leitsatz: Die Aufteilung von Ausgleichsleistungen nach Maßgabe einzelner in der früheren DDR belegener Vermögenswerte ist bei einer nicht trennbaren Mehrheit von Werten für den Fall der Rückforderung des Lastenausgleichs nur dann rechtlich bedeutsam, wenn einzelne Vermögenswerte so konkret bezeichnet werden können, dass eine Zuordnung von Ausgleichszahlungen sich ohne Weiteres vornehmen lassen würde. Hingegen ist eine Zuordnung, die durch die Berechtigten oder in einem Kaufvertrag über die Vermögensgegenstände mit einem Dritten erfolgt, im Lichte des Grundsatzes von Treu und Glauben für die Rückforderung von Ausgleichsleistungen unbeachtlich. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Gießen
    17.12.2015
  2. 2-13 S 222/13 - Vertretungsmacht des Verwalters zur Bestellung eines Prozessvertreters, Befreiung von anteiligen Prozesskosten
    Leitsatz: Wird die Bestellung eines Verwalters, der für die übrigen beklagten Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt beauftragt hat, erfolgreich angefochten, kann ein beklagter Wohnungseigentümer vom Verwalter nicht verlangen, anteilig von den ihn treffenden Prozesskosten befreit zu werden; er hätte sich innerhalb der Anfechtungsfrist selber auf die Klägerseite begeben können. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Frankfurt/Main
    17.12.2015
  3. 2-09 S 45/11 - Rückgängigmachung baulicher Veränderungen (Fenster und Lichtspots, Markisen), Pizzaofen statt Kaminofen, Sondernutzungsrechte an Kaminzug, Verjährung von Beseitigungsansprüchen, Veränderung als erneuter unzulässiger Eingriff
    Leitsatz: 1. Das Anbringen von Fenstern und Lichtspots bedeutet eine erhebliche bauliche Veränderung, die der Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft bedarf.2. Eine seitliche Einfassung des Vorgartens durch Fenster ist nicht von der Erlaubnis, eine Markise anzubringen, umfasst, weil nach dem normalen Sprachgebrauch eine Markise lediglich eine Abdeckung nach oben erfasst.3. Der Beseitigungsanspruch gegen eine bauliche Maßnahme kann verjähren, dadurch wird diese aber nicht legalisiert. Jede Veränderung der Maßnahme stellt einen erneuten Eingriff dar, gegen den jeder betroffene Miteigentümer vorgehen kann.4. Ein Pizzaofen mit einer Brennleistung von 22,5 kW geht weit über das übliche Maß der Nutzung eines Kaminzuges durch normale Kaminöfen mit einer Brennleistung von 6,25 kW bis 8,25 kW hinaus.5. Hat ein Miteigentümer ein Sondernutzungsrecht an einem bestimmten Kaminzug, müssen die anderen Miteigentümer eine Erwärmung von Teilen ihrer Wohnungen durch die Nutzung hinnehmen. Wird jedoch ein anderer Kaminzug benutzt, müssen sie die Erwärmung anderer Bereiche ihrer Wohnungen nicht hinnehmen.6. Nur weil die Miteigentümer in der Vergangenheit den Betrieb eines Pizzaofens an einem nicht zur Sondernutzung bestimmten Kaminzug geduldet haben, müssen sie dies nicht auch in Zukunft tun, weil jede erneute Benutzung des Ofens eine neue Störung darstellt. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Frankfurt/Main
    17.12.2015
  4. I ZR 21/14 - Bloßes Bereitstellen von Fernsehgeräten in Hotelzimmern, Urhebervergütung
    Leitsatz: Der Betreiber eines Hotels, der Hotelzimmer mit Fernsehgeräten ausstattet, mit denen Hotelgäste ausgestrahlte Fernsehsendungen lediglich über eine Zimmerantenne empfangen können, gibt die Fernsehsendungen nicht im Sinne von § 15 Abs. 3 UrhG öffentlich wieder und verletzt daher nicht die Rechte von Urhebern, ausübenden Künstlern, Sendeunternehmen und Filmherstellern zur öffentlichen Wiedergabe ihrer Werke oder Leistungen.
    BGH
    17.12.2015
  5. V ZR 87/15 - Beschwerdewert für Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit
    Leitsatz: 1. Der Beschwerdewert bei Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit (Wegerecht) ist nach der Wertminderung des herrschenden Grundstücks durch die Beeinträchtigung zu ermitteln.2. Eine erhebliche Wertminderung (Gartenland statt Bauland) ist nicht anzunehmen, wenn das Wegerecht allein zwar nicht zur Erschließung ausreicht, aber die Zufahrt durch eine auf dem Nachbargrundstück ruhende Baulast gesichert ist. (Leitsätze der Redaktion)
    BGH
    17.12.2015
  6. V ZR 55/15 - Schadensersatz und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beschädigung einer Grenzwand
    Leitsatz: 1. Zur Haftung eines Grundstückseigentümers, der eine auf dem Nachbargrundstück errichtete Grenzwand beschädigt, indem er ein auf seinem eigenen Grundstück direkt an die Grenzwand angebautes Gebäude abreißt. 2. Putz- und Mauerschäden sind als Folge einer widerrechtlichen Eigentumsbeeinträchtigung (§ 823 BGB) zu ersetzen, Feuchtigkeitsschäden im Keller nach den Grundsätzen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs (§ 906 BGB analog). (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    BGH
    18.12.2015
  7. 12 C 123/15 - Ausgedehnte Duldungspflicht des Mieters für Energiesparmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Als Maßnahme zur Energieeinsparung und zur Erhöhung des Gebrauchswerts hat der Mieter insbesondere zu duldena) Wärmedämmung durch Polystyrolplatten ungeachtet der leichten Entflammbarkeit dieser Platten;b) maßvolle Beheizung des Treppenhauses durch einen Heizkörper;c) zentrale Warmwasserversorgung statt Durchlauferhitzer in der Wohnung.2. Die Verlegung der Wohnungsstromzähler in den Keller ist eine vom Vermieter nicht zu vertretende Maßnahme und deshalb ebenfalls zu dulden.3. Die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen zur Energieeinsparung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, dass sie wirtschaftlich unsinnig seien; eine Grenze für den Kostenaufwand ist im Gesetz nicht vorgesehen. (Leitsätze der Redaktion)
    AG Köpenick
    18.12.2015
  8. V ZR 160/14 - Parken ohne Zahlung der Parkgebühr auf Privatparkplatz, verbotene Eigenmacht, Kosten der Halterermittlung
    Leitsatz: a) Bei einem Vertrag über die kurzzeitige Nutzung eines jedermann zugänglichen privaten Parkplatzes ist eine unbedingte Besitzverschaffung durch den Parkplatzbetreiber nicht geschuldet. Macht er das Parken von der Zahlung der Parkgebühr und dem Auslegen des Parkscheins abhängig, begeht derjenige verbotene Eigenmacht, der sein Fahrzeug abstellt, ohne sich daran zu halten.b) Hat ein Fahrzeughalter sein Fahrzeug einer anderen Person überlassen, kann er als Zustandsstörer unter dem Gesichtspunkt der Erstbegehungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wenn er auf die Aufforderung des Parkplatzbetreibers, den für eine Besitzstörung verantwortlichen Fahrer zu benennen, schweigt. c) Dem Parkplatzbetreiber steht gegen den als Zustandsstörer auf Unterlassung in Anspruch genommenen Fahrzeughalter kein Anspruch auf Erstattung der Kosten der Halteranfrage zu (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 21. September 2012 - V ZR 230/11, NJW 2012, 3781 Rn. 13).
    BGH
    18.12.2015
  9. V ZR 191/14 - Herausgabeanspruch des Zwangsverwalters gegen Wohnungsrechtsinhaber
    Leitsatz: Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.
    BGH
    18.12.2015
  10. 65 S 238/15 - Minderung wegen Gaststättenlärms, nächtliche Ruhestörung durch Pkw-Verkehr im Hof, Zurückbehaltungsrecht, reformatio in peius
    Leitsatz: 1. Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien setzt voraus, dass der Vermieter aus dem Verhalten des Mieters erkennen muss, dass der Mieter die Fortdauer des bei Vertragsschluss bestehenden Umstandes (hier: ruhige Lage der Mietwohnung) über die unbestimmte Dauer des Mietverhältnisses hinweg als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ansieht und der Vermieter dem erkennbar konkludent zustimmt.2. Zur Berechnung der Höhe des Zurückbehaltungsrechts bei Mietminderung wegen Lärms. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    18.12.2015