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Urteil Schadensersatz und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beschädigung einer Grenzwand


Schlagworte

Schadensersatz und nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Beschädigung einer Grenzwand

Leitsätze

1. Zur Haftung eines Grundstückseigentümers, der eine auf dem Nachbargrundstück errichtete Grenzwand beschädigt, indem er ein auf seinem eigenen Grundstück direkt an die Grenzwand angebautes Gebäude abreißt.

2. Putz- und Mauerschäden sind als Folge einer widerrechtlichen Eigentumsbeeinträchtigung (§ 823 BGB) zu ersetzen, Feuchtigkeitsschäden im Keller nach den Grundsätzen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs (§ 906 BGB analog).

(Leitsatz zu 2. von der Redaktion)

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