Urteil Minderung wegen Gaststättenlärms, nächtliche Ruhestörung durch Pkw-Verkehr im Hof, Zurückbehaltungsrecht, reformatio in peius
Schlagworte
Minderung wegen Gaststättenlärms, nächtliche Ruhestörung durch Pkw-Verkehr im Hof, Zurückbehaltungsrecht, reformatio in peius
Leitsatz
1. Eine konkludente Beschaffenheitsvereinbarung zwischen den Mietvertragsparteien setzt voraus, dass der Vermieter aus dem Verhalten des Mieters erkennen muss, dass der Mieter die Fortdauer des bei Vertragsschluss bestehenden Umstandes (hier: ruhige Lage der Mietwohnung) über die unbestimmte Dauer des Mietverhältnisses hinweg als maßgebliches Kriterium für den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung ansieht und der Vermieter dem erkennbar konkludent zustimmt.
2. Zur Berechnung der Höhe des Zurückbehaltungsrechts bei Mietminderung wegen Lärms.
(Leitsätze der Redaktion)
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