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V ZR 284/14 - Grenzen des Sondereigentums zieht der eingetragene Aufteilungsplan, erstmalige Herstellung einer „Grenzwand“ zwischen Sondereigentumseinheiten als GemeinschaftsaufgabeLeitsatz: 1. Sondereigentum kann nur in den Grenzen entstehen, die sich aus dem zur Eintragung in das Grundbuch gelangten Aufteilungsplan ergeben. 2. Die erstmalige plangerechte Herstellung einer Wand, die zwei Sondereigentumseinheiten voneinander abgrenzt, ist unabhängig von der dinglichen Zuordnung der herzustellenden Wand Aufgabe aller Wohnungseigentümer und nicht nur der benachbarten Sondereigentümer. 3. Der Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums kann nach dem Grundsatz von Treu und Glauben ausgeschlossen sein, wenn die tatsächliche Bauausführung nur unwesentlich von dem Aufteilungsplan abweicht. 4. Ist den Vertragsparteien bei der Veräußerung von Wohnungseigentum nicht bekannt, dass das Sondereigentum in größerem Umfang entstanden ist, als es die tatsächliche Bauausführung erkennen lässt, erlaubt eine vor Vertragsschluss erfolgte Besichtigung des Kaufobjekts nicht den Schluss, dass die Auflassung auf das Sondereigentum in den von der Bauausführung vorgegebenen Grenzen beschränkt worden ist.BGH20.11.2015
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NotSt(Brfg) 5/15 - Dauerhafte Neutralitätspflicht des Notars bei Grundstücksgeschäften, Disziplinarverfahren gegen „tratschenden“ NotarLeitsatz: Die Pflicht des Notars zu strikter Neutralität endet bei notarieller Beurkundungstätigkeit nicht mit der Vornahme der Beurkundung als solcher.BGH23.11.2015
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VG 29 K 242.15 - Vermögenszuordnung, Aktivlegitimation eines DrittenLeitsatz: 1. Die gegen einen Vermögenszuordnungsbescheid gerichtete Anfechtungsklage eines Dritten ist unzulässig, wenn der Bescheid nicht in Rechte Dritter eingreift und sogar private Rechte Dritter ausdrücklich vorbehält.2. Ein einen Dritten belastender Rechtsschein durch einen Vermögenszuordnungsbescheid ergibt sich dann nicht, wenn der Bescheid zur zivilrechtlichen Vorfrage eines Eigentumserwerbs des Dritten keine Feststellungen trifft. (Leitsätze der Redaktion)VG Berlin23.11.2015
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63 S 158/15 - Kündigung wegen Zahlungsverzugs aus NebenkostenabrechnungLeitsatz: Auch bei Nachzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung handelt es sich um einen Teil der Miete, deren Nichtzahlung eine Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellt. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin24.11.2015
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XII ZR 114/14 - Schriftform bei geringfügiger Mieterhöhung und UmbaumaßnahmenLeitsatz: a) Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar. b) Zur Frage, wann eine Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehindert ist, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen. c) Zur Formbedürftigkeit von Vereinbarungen zu am Mietobjekt durchzuführenden Um- und Ausbaumaßnahmen.BGH25.11.2015
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VIII ZR 360/14 - Wirksame Preisanpassungsklausel in StromlieferungsvertragLeitsatz: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Stromversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Sonderkunden) verwendet, hält die Klausel „Der Lieferant wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn sich z. B. die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilernetzes erhöhen oder absenken oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z. B. durch die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem EEG oder KWKG). Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Strombezugskosten, dürfen nur in dem Umfang für eine Preiserhöhung herangezogen werden, in dem kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten in anderen Bereichen, etwa bei den Netz- und Vertriebskosten, erfolgt. Bei Kostensenkungen, z. B. der Strombezugskosten, sind vom Lieferanten die Preise zu ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Der Lieferant wird bei der Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen.” im Gesamtzusammenhang des Klauselwerks den Transparenzanforderungen des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und damit der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.BGH25.11.2015
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2-13 S 38/15 - Addition von KlägerinteressenLeitsatz: Bei der Ermittlung des Interesses mehrerer Beschlussmängelkläger sind deren Einzelinteressen zu addieren, es ist nicht etwa das höchste Einzelinteresse maßgeblich (anders LG Berlin, GE 2015, 1171). (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main26.11.2015
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III ZB 84/15 - Beschwerdewert bei Räumungsurteil nur das Dreieinhalbfache der JahrespachtLeitsatz: 1. Der Wert der Beschwer bemisst sich bei einer Verurteilung zur Räumung allein nach §§ 8, 9 ZPO (dreieinhalbfache Jahrespacht).2. Der Kostenaufwand zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nicht zu berücksichtigen, wenn nicht neben der Räumungsklage auch Klage auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen erhoben wurde. (Leitsätze der Redaktion)BGH26.11.2015
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106 C 341/15 - Einstweilige Verfügung gegen Modernisierungsarbeiten im Außenbereich, Entfallen des Verfügungsgrundes durch zu langes ZuwartenLeitsatz: Eine Besitzstörung des Mieters ist nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich im Außenbereich eine Wärmedämmung unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen und technischen Vorschriften anbringt. Ein Verfügungsgrund entfällt, wenn der Mieter nach der Modernisierungsankündigung des Vermieters lange mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zuwartet (Selbstwiderlegung). (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg30.11.2015
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18 S 168/15 - Treuwidrige Erhöhung der KostenmieteLeitsatz: Nimmt der Vermieter eine bei Vertragsschluss bereits vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zum Anlass für die Vereinbarung einer hierauf gestützten Kostenmiete, kann er sich später hierauf nicht mehr berufen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.11.2015