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  1. 1 W 210-211/14 - Erbbauzins; Indexklausel; Eintragung der Zinsänderung
    Leitsatz: Der Umstand, dass sich der tatsächliche zu einem bestimmten Zeitpunkt geschuldete Erbbauzins bei einer vereinbarten Indexgleitklausel nicht unmittelbar aus dem Grundbuch ergeben muss (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juni 1990 - V ZR 84/89 -, NJW 1990, 2380), steht der Eintragung eines insoweit veränderten Erbbauzinses nicht entgegen. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    13.01.2015
  2. XI ZR 303/12 - Verjährung bei konkurrierenden Bereicherungsansprüchen gegen eine Bank aus nichtigem Darlehensvertrag; Erhebung der Rückzahlungsklage
    Leitsatz: Sieht sich eine Bank dem Bereicherungsanspruch eines Darlehensnehmers aus einem nichtigen Darlehensvertrag ausgesetzt, und besteht zugleich ein Bereicherungsanspruch der Bank gegen einen Dritten als Zahlungsempfänger der Darlehensvaluta, ist der Bank die Erhebung einer auf die Rückzahlung der Darlehensvaluta gerichteten Klage gegen den Zahlungsempfänger aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 2 BGB erst dann zumutbar, wenn ihre Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Darlehensnehmer feststeht (Fortführung von BGH, Urteil vom 6. Mai 1993 - III ZR 2/92, BGHZ 122, 317 ff.).
    BGH
    13.01.2015
  3. I - 10 U 184/14 - Keine fristlose Kündigung bei Bagatellverstoß gegen vereinbartes Bierkaufverbot
    Leitsatz: Zur fristlosen Kündigung des Vermieters eines in einer Einkaufspassage gelegenen Eiscafés, wenn der Mieter trotz erfolgter Abmahnung nach mehr als zwei Jahren erneut gegen ein vertraglich vereinbartes Bierverkaufsverbot (hier: durch Verkauf einer einzigen Flasche Bier) verstößt.
    OLG Düsseldorf
    13.01.2015
  4. BVerwG 8 B 50.14 - Aufhebung des Mietverhältnisses an restituiertem Wohngrundstück nach verfristetem Antrag
    Leitsatz: Hat das Vermögensamt, das ein Nutzungsrecht (hier: Mietverhältnis) an einem restituierten Wohngrundstück auf einen nach Ablauf des 25. Juni 1994 (§ 30 a Abs. 2 VermG) gestellten Antrag nicht aufheben darf, wenn der bestandskräftige Restitutionsbescheid keine solche Aufhebungsentscheidung enthält, entgegen § 17 Satz 2 VermG die Restitutionsentscheidung nicht mit der Entscheidung über die Aufhebung des Nutzungsrechtsverhältnisses verbunden, kann der Restitutionsberechtigte dagegen Verpflichtungswiderspruch oder -klage erheben. (Leitsatz der Redaktion)
    BVerwG
    14.01.2015
  5. 65 S 267/14 - Duldungspflicht für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen; formelle Wirksamkeit der Modernisierungsankündigung
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat Erhaltungsmaßnahmen und Modernisierungsmaßnahmen zu dulden; die Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme ist daher nicht deshalb formell unwirksam, weil damit verbundene notwendige Instandsetzungsarbeiten unzureichend dargestellt sind. 2. Wenn in einer Modernisierungsankündigung nur einige voraussichtliche künftige Betriebskosten angegeben sind, ist daraus zu folgern, dass die Betriebskosten im Übrigen unverändert bleiben sollen. 3. Eine Grundrissänderung für Bad und Küche ist nur dann als Wertverbesserung einzustufen, wenn sich aus der Ankündigung ergibt, wo die Einbauten im Bad vorgenommen werden sollen. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    14.01.2015
  6. 21 C 43/14 - Kleinere Putzschäden und Graffiti noch kein „schlechter Instandhaltungszustand”; Energieverbrauchskennwert und Endenergiebedarfskennwert
    Leitsatz: Kleinere Putzschäden, Graffiti an der straßenseitigen Erdgeschossfassade und Abnutzungen im und am Gebäude stellen noch keinen „schlechten Instandhaltungszustand" im Sinne des Berliner Mietspiegels 2013 dar. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    AG Mitte
    15.01.2015
  7. V ZB 135/14 - Beschwerdewert für Beseitigung eines Bauwerkes auf dem Nachbargrundstück
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer des zur Beseitigung eines Bauwerkes verurteilten Nachbarn bemisst sich grundsätzlich nur nach den Kosten einer Ersatzvornahme des Abrisses. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    15.01.2015
  8. I ZR 88/14 - Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Zahlungsklagen auf Maklerlohn, Makler-Privatkunden im EU-Ausland
    Leitsatz: a) Für eine Klage auf Zahlung von Maklerlohn ist eine internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte gemäß Art. 5 Nr. 1 Brüssel-I-VO unter dem Gesichtspunkt des Erfüllungsortes gegeben, wenn der Makler seine Leistungen in Deutschland erbracht hat. b) Beruft sich der Kunde des Maklers darauf, der Maklervertrag stelle eine Verbrauchersache im Sinne von Art. 15 Abs. 1 Buchst. c Brüssel-I-VO dar, so dass eine ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte seines Wohnsitzlandes nach Art. 16 Abs. 2 Brüssel-I-VO in Betracht kommt, ist er dafür darlegungs- und beweispflichtig, dass der Makler bei Abschluss des Maklervertrags seine Tätigkeit auf Verbraucher in seinem Wohnsitzland ausgerichtet hat. c) Hat der Verbraucher zuständigkeitsleugnende Tatsachen zum Zeitpunkt der Einleitung des Klageverfahrens im Einzelnen dargelegt und bewiesen, und hatte er bei Abschluss des Vertrags mit dem Makler keinen Anlass, Beweise hierfür zu sichern, obliegt es dem Makler, diesen Vortrag mit detailliertem Vorbringen zu bestreiten, wenn er sich auf in seiner Sphäre liegende zuständigkeitsbegründende Vorgänge beruft.
    BGH
    15.01.2015
  9. 32 O 258/13 - Individualvertrag trotz Mehrfachverwendungsabsicht
    Leitsatz: Mehrfach verwendete Vertragsbedingungen stehen der Annahme einer Individualvereinbarung dann nicht entgegen, wenn die einzelnen Regelungen ausgehandelt worden sind. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    16.01.2015
  10. V ZR 110/14 - Unterlassungsanspruch gegen Balkonraucher
    Leitsatz: 1. Die Störung eines Mieters in seinem Besitz durch den Tabakrauch eines anderen Mieters, der auf dem Balkon seiner Wohnung raucht, ist auch dann eine verbotene Eigenmacht im Sinne des § 858 Abs. 1 BGB, wenn dem anderen Mieter im Verhältnis zu seinem Vermieter das Rauchen gestattet ist. 2. Nach dem auf den Besitzschutzanspruch (§ 862 Abs. 1 BGB) entsprechend anzuwendenden Maßstab des § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB kann der Mieter Einwirkungen durch das Rauchen eines anderen Mieters nicht verbieten, wenn sie einen verständigen Nutzer in dem Gebrauch der Mietsache nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen. 3. a) Der Unterlassungsanspruch nach § 862 Abs. 1 Satz 2 BGB besteht auch gegenüber wesentlichen Beeinträchtigungen nicht uneingeschränkt, weil der durch den Rauch gestörte Mieter auf das Recht des anderen Mieters Rücksicht nehmen muss, seine Wohnung vertragsgemäß zu nutzen, wozu grundsätzlich auch das Rauchen in der eigenen Wohnung gehört. b) Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme führt im Allgemeinen zu einer Gebrauchsregelung. Für die Zeiten, in denen beide Mieter an einer Nutzung ihrer Balkone interessiert sind, sind dem einen Mieter Zeiträume freizuhalten, in denen er seinen Balkon unbeeinträchtigt von Rauchbelästigungen nutzen kann, während dem anderen Mieter Zeiten einzuräumen sind, in denen er auf dem Balkon rauchen darf. 4. a) Gesundheitsschädliche Immissionen durch Tabakrauch sind wesentliche Beeinträchtigungen, die nicht geduldet werden müssen. Das gilt auch im Verhältnis von Mietern untereinander. b) Der Mieter, der unter Berufung auf die Gesundheitsschädlichkeit des Passivrauchens von einem anderen Mieter verlangt, das Rauchen auf dem Balkon zu unterlassen, muss das sich aus den Nichtraucherschutzgesetzen ergebende Indiz erschüttern, dass mit dem Rauchen im Freien keine solchen Gefahren einhergehen.
    BGH
    16.01.2015