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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 555)
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2 Ws (Reh) 45/15 - Einweisung in ein DDR-SpezialkinderheimLeitsatz: Die Einweisung in ein Spezialkinderheim ist in der Regel unverhältnismäßig, wenn der Betroffene sich nicht gemeingefährlich verhalten oder erhebliche Straftaten begangen hatte.OLG Naumburg03.12.2015
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18 S 183/15 - Mieterhöhung mit Vergleichswohnungen, zur Qualifiziertheit des Berliner Mietspiegels 2013Leitsatz: 1. Zur Frage der Verwertbarkeit des Statistik-Gutachtens zum Berliner Mietspiegel 2013.2. Wenn beide Parteien im Zustimmungsprozess Einwendungen gegen die Heranziehung eines Mietspiegels erheben, kann das Gericht einer Beweiserhebung durch Sachverständigengutachten den Vorzug geben. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin02.12.2015
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I ZR 47/15 - Schadensersatzanspruch des Grundstücksverkäufers nach pflichtwidriger Falschbewertung durch MaklerLeitsatz: Zur Schadensermittlung bei Grundstücksverkauf unter Wert aufgrund pflichtwidriger Falschbewertung durch den beauftragten Makler. (Leitsatz der Redaktion)BGH02.12.2015
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5 O 124/15 - Unwirksamer Versuch der Vereitelung des Vorkaufsrechts durch Nachtrag zum KaufvertragLeitsatz: Wird ein Grundstückskauf nachträglich durch Erhöhung des Kaufpreises und erstmalige Aufnahme einer Maklerklausel abgeändert, ist dies einem Vorkaufsberechtigten gegenüber unwirksam, der schon vorher seine Absicht geäußert hatte, sein Vorkaufsrecht auszuüben. (Leitsatz der Redaktion)OLG Düsseldorf02.12.2015
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I-24 U 64/15 - Änderung des Verteilungsschlüssels für Umlage von Betriebskosten, Vertragsauffassung nach § 313 BGBLeitsatz: 1. Da § 556a BGB nur für Mietverhältnisse über Wohnraum gilt, kann der Vermieter den in einem Gewerberaummietvertrag vereinbarten Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten nur mit Zustimmung des Mieters ändern. Als Rechtsgrundlage für einen Anspruch auf Zustimmung zur Vertragsänderung kommen die Bestimmungen über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht. 2. Die irrige Vorstellung des Vermieters, der vereinbarte Verteilungsschlüssel für die Umlage von Betriebskosten führe zur Deckung der ihm entstehenden Betriebskosten, rechtfertigt nicht die Vertragsanpassung gemäß § 313 Abs. 2 BGB, weil eine fehlerhafte Kostenkalkulation in die Risikosphäre des Vermieters fällt. Anders liegen die Dinge nur, wenn der Mieter an der Kostenkalkulation beteiligt war oder sonst mit der Kalkulationsgrundlage zu tun hatte.OLG Düsseldorf01.12.2015
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106 C 341/15 - Einstweilige Verfügung gegen Modernisierungsarbeiten im Außenbereich, Entfallen des Verfügungsgrundes durch zu langes ZuwartenLeitsatz: Eine Besitzstörung des Mieters ist nicht gegeben, wenn der Vermieter lediglich im Außenbereich eine Wärmedämmung unter Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen und technischen Vorschriften anbringt. Ein Verfügungsgrund entfällt, wenn der Mieter nach der Modernisierungsankündigung des Vermieters lange mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zuwartet (Selbstwiderlegung). (Leitsatz der Redaktion)AG Schöneberg30.11.2015
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18 S 168/15 - Treuwidrige Erhöhung der KostenmieteLeitsatz: Nimmt der Vermieter eine bei Vertragsschluss bereits vorliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung nicht zum Anlass für die Vereinbarung einer hierauf gestützten Kostenmiete, kann er sich später hierauf nicht mehr berufen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin30.11.2015
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2-13 S 38/15 - Addition von KlägerinteressenLeitsatz: Bei der Ermittlung des Interesses mehrerer Beschlussmängelkläger sind deren Einzelinteressen zu addieren, es ist nicht etwa das höchste Einzelinteresse maßgeblich (anders LG Berlin, GE 2015, 1171). (Leitsatz der Redaktion)LG Frankfurt/Main26.11.2015
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III ZB 84/15 - Beschwerdewert bei Räumungsurteil nur das Dreieinhalbfache der JahrespachtLeitsatz: 1. Der Wert der Beschwer bemisst sich bei einer Verurteilung zur Räumung allein nach §§ 8, 9 ZPO (dreieinhalbfache Jahrespacht).2. Der Kostenaufwand zur Erfüllung der Räumungspflicht ist nicht zu berücksichtigen, wenn nicht neben der Räumungsklage auch Klage auf Beseitigung von Bauwerken oder Einrichtungen erhoben wurde. (Leitsätze der Redaktion)BGH26.11.2015
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XII ZR 114/14 - Schriftform bei geringfügiger Mieterhöhung und UmbaumaßnahmenLeitsatz: a) Die Änderung der Miethöhe stellt stets eine wesentliche und - jedenfalls soweit sie für mehr als ein Jahr erfolgt und nicht jederzeit vom Vermieter widerrufen werden kann - dem Formzwang des § 550 Satz 1 BGB unterfallende Vertragsänderung dar. b) Zur Frage, wann eine Vertragspartei nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB gehindert ist, sich auf einen Schriftformmangel zu berufen. c) Zur Formbedürftigkeit von Vereinbarungen zu am Mietobjekt durchzuführenden Um- und Ausbaumaßnahmen.BGH25.11.2015