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  1. VG 19 K 243.10 - Auf Sanierungsausgleichsabgabe nicht anrechenbare Kosten privater Bau- und Wertverbesserungsmaßnahmen bei Kompensation durch öffentliche Fördermittel
    Leitsatz: Die Aufwendungen für private Bau- und Wertverbesserungsmaßnahmen sind im Rahmen der Erhebung des Sanierungsausgleichsbetrages nicht anrechenbar, wenn sie durch öffentliche Mittel gefördert worden sind, welche die durch die Baumaßnahmen verursachte Bodenwertsteigerung kompensiert haben. (Leitsatz der Redaktion)
    VG Berlin
    08.12.2015
  2. 1 W 884-887/15 - Pflicht des Grundbuchamtes zur Formulierung einer schlagwortartigen Bezeichnung einer Dienstbarkeit oder Reallast aus dem Text der Eintragungsbewilligung, Grundbuchamt als Formulierungshelfer
    Leitsatz: § 44 Abs. 2 Satz 3 GBO, wonach bei der Eintragung von Dienstbarkeiten und Reallasten der Inhalt des Rechts im Eintragungstext lediglich schlagwortartig bezeichnet werden soll, richtet sich an das Grundbuchamt und konkretisiert dessen Amtspflichten bei der Eintragung entsprechender Rechte. In der in Bezug zu nehmenden Bewilligung muss eine solche schlagwortartige Bezeichnung nicht enthalten sein. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    08.12.2015
  3. X ZR 98/13 - Rücktritt vom Altenteilsvertrag auch nach Vollzug des Vertrages bei ganz erheblichen Pflichtverletzungen des Übernehmers, Kündigung des Altenteilsvertrages durch Übernehmer bei durch Übergeber erheblich gestörtem Zusammenleben, Hofübergabe
    Leitsatz: a) Der Übergeber kann von einem Altenteilsvertrag auch dann zurücktreten, wenn der Vertrag vollzogen worden ist. Ein Recht zum Rücktritt von einem dauerhaft ins Werk gesetzten Hofübergabevertrag steht ihm jedoch nur dann zu, wenn die Verletzung der vertraglichen Pflichten des Übernehmers auch in Ansehung des eigenen Verhaltens des Übergebers ein solches Gewicht hat, dass diesem das Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.b) Das Rücktrittsrecht ist in Baden-Württemberg grundsätzlich ausgeschlossen, wenn der Übernehmer nicht bereits wegen einer Vertragsverletzung rechtskräftig zu einer ihm nach dem Altenteilsvertrag obliegenden Leistung verurteilt worden ist. c) Dem Übernehmer steht auch bei beiderseitigem das Zusammenleben auf dem Hof störendem Fehlverhalten ein Kündigungsrecht nach § 16 Abs. 1 AGBGB BW zu, wenn die Störung vorwiegend durch den Übergeber verursacht wird und das weitere Zusammenleben unzumutbar erschwert.
    BGH
    08.12.2015
  4. 1 BvR 2921/15 - Einbau von ferngewarteten Rauchmeldern
    Leitsatz: 1. Nach der gesetzlichen Regelung liegt die Dispositionsbefugnis über die einzubauende Marke der Rauchwarnmelder, die Anzahl der benötigten Geräte und das zu beauftragende Fachunternehmen grundsätzlich beim Vermieter.2. Beim Einbau von ferngewarteten Rauchwarnmeldern müssen im Rahmen einer umfassenden Interessenabwägung nicht nur die theoretischen Möglichkeiten von Gerätemanipulationen und die ggf. damit verbundenen negativen Folgen für den Mieter und andere Personen, die sich in der Wohnung aufhalten, berücksichtigt werden, sondern auch die Vorzüge, die mit einer Fernwartung nicht nur für den Vermieter, sondern auch für den Mieter verbunden sind. (Leitsätze der Redaktion)
    BVerfG
    08.12.2015
  5. VIII ZR 129/15 - Beschwerdewert bei Räumung ohne Nebenkosten zu berechnen
    Leitsatz: Der Wert der Beschwer in einer Streitigkeit über die Räumung von Wohnraum bestimmt sich bei Mietverhältnissen auf unbestimmte Zeit gemäß §§ 8, 9 ZPO nach dem dreieinhalbfachen Jahreswert der Nettomiete; die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen erhöhen den Beschwerdewert nicht. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    08.12.2015
  6. VG 19 K 242.10 - Auf Sanierungsausgleichsabgabe anrechenbare Kosten privater Bau- und Wertverbesserungsmaßnahmen
    Leitsatz: 1. Die Verbesserung der Gebietsqualität in einem festgesetzten Sanierungsgebiet ist grundsätzlich nicht auf sonstige Einflüsse zurückzuführen, sondern darauf, dass sämtliche in einem Sanierungsgebiet entsprechend den Zielen und Zwecken der Sanierung durchgeführten Maßnahmen erst durch die städtebauliche Verunstaltung ausgelöst worden sind; selbst wenn einzelne Maßnahmen auch ohne eine Sanierungsgebietsausweisung erfolgt wären, stünde dies einer Wertabschöpfung im Wege eines Sanierungsausgleichsbetrages nicht entgegen.2. Die Ermittlung der Sanierungsausgleichsbeträge im Wege der sog. Zielbaummethode ist nicht zu beanstanden; die Kriterien des Zielbaums begegnen keinen rechtlichen Bedenken.3. In den Bewertungsrahmen zur Ermittlung der Sanierungsausgleichsabgabe dürfen im Einzelfall auch sanierungsbedingte Einzelmaßnahmen außerhalb des Sanierungsgebietes einbezogen werden.4. Zur zutreffenden Abbildung der Anfangswerte im Sanierungsgebiet und der Endwertprognose unter Zugrundelegung des Wertermittlungsstichtages der Einzelentlassung an der Sanierung.5. Private Baumaßnahmen und Wertverbesserungen können, wenn sie - auch unabgestimmt - auf mehreren Grundstücken erfolgen, zur Bodenwerterhöhung beitragen und zur Anrechnung auf den sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag führen.6. Zur Ermittlung des Anrechnungsbetrages (hier: theoretisch maximal 63 % der Bodenwertsteigerungen durch Aufwendungen eines Eigentümers bewirkbar; tatsächlich 30 % bewirkt). (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.12.2015
  7. VI ZR 139/15 - Aus Zuleitungsschlauch auslaufendes Heizöl ist dem Betrieb des Kfz zuzurechnen
    Leitsatz: 1. Werden beim Entladen von Heizöl aus einem Tanklastwagen wegen einer Undichtigkeit des zur Schlauchtrommel des Wagens führenden Verbindungsschlauches die Straße und das Hausgrundstück des Bestellers beschädigt, ist das dem Betrieb des Kraftfahrzeuges zuzurechnen (Abgrenzung zum Senatsurteil vom 23. Mai 1978 - VI ZR 150/76, BGHZ 71, 212 ff.). 2. Das Entladen von Öl aus einem Tanklastwagen mittels einer auf ihm befindlichen Entladevorrichtung gehört zum „Gebrauch“ des Kraftfahrzeuges (Anschluss an Senatsurteil vom 26. Juni 1979 - VI ZR 122/78, BGHZ 75, 45 ff.). Diese Auslegung steht mit der 1. und 5. KH-Richtlinie in Einklang.
    BGH
    08.12.2015
  8. 1 W 518/15 - Genehmigungspflichtige Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum in Milieuschutzgebieten bei vor Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung Berlin gestellten Anträgen auf grundbuchrechtlichen Vollzug
    Leitsatz: Die Begründung von Wohnungs- oder Teileigentum ist genehmigungspflichtig, wenn das Grundbuchamt im Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Rechtsverordnung nach § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB auf einen bereits zuvor gestellten Antrag auf grundbuchrechtlichen Vollzug einer Teilungserklärung die Wohnungsgrundbücher noch nicht angelegt hat. § 878 BGB findet in einem solchen Fall keine entsprechende Anwendung, weil es an einer insoweit erforderlichen Regelungslücke im Gesetz fehlt. (Nichtamtlicher Leitsatz)
    KG
    08.12.2015
  9. V ZR 142/14 - Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts, Verkauf einer schimmelbefallenen Eigentumswohnung, Anfechtungserklärung, arglistige Täuschung, stillschweigende Kundgabe eines Bestätigungswillens
    Leitsatz: Die Bestätigung eines anfechtbaren Rechtsgeschäfts gemäß § 144 Abs. 1 BGB schließt als solche etwaige Schadensersatzansprüche des Anfechtungsberechtigten nicht aus. Allerdings liegt in der Bestätigungserklärung in aller Regel ein konkludentes - von dem Anfechtungsgegner anzunehmendes - Angebot des Bestätigenden auf Abschluss eines Erlassvertrages bezogen auf solche Schadensersatzansprüche, die darauf zielen, ihn wegen des die Anfechtung begründenden Umstandes so zu stellen, wie er stünde, wenn der Vertrag nicht zustande gekommen wäre.
    BGH
    04.12.2015
  10. V ZR 22/15 - Anspruch auf Bestellung einer inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit nach Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts, schuldrechtlicher Anspruch auf Ausübung des Wegerechts bis zum grundbuchlichen Vollzug
    Leitsatz: Haben der Grundstückseigentümer und der Berechtigte die Verlegung des durch eine Grunddienstbarkeit gewährten Wegerechts auf ein anderes Grundstück vereinbart, kann der Berechtigte von dem Grundstückseigentümer in der Regel die Bestellung einer seinem Recht inhaltsgleichen Grunddienstbarkeit an dem bisher nicht belasteten Grundstück verlangen (Fortführung von Senat, Urteil vom 7. Oktober 2005 - V ZR 140/04, NJW-RR 2006, 237 Rn. 16). Ist eine Vereinbarung zwischen dem Berechtigten und dem Grundstückseigentümer über die Verlegung einer als Inhalt der Grunddienstbarkeit bestimmten Ausübungsstelle eines Wegerechts tatsächlich vollzogen worden, steht dem Berechtigten ein schuldrechtlicher Anspruch auf Duldung der Ausübung an der neuen Stelle bis zum Vollzug der Vereinbarung durch Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch zu.
    BGH
    04.12.2015