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Urteil Auf Sanierungsausgleichsabgabe nicht anrechenbare Kosten privater Bau- und Wertverbesserungsmaßnahmen bei Kompensation durch öffentliche Fördermittel
Schlagworte
Auf Sanierungsausgleichsabgabe nicht anrechenbare Kosten privater Bau- und Wertverbesserungsmaßnahmen bei Kompensation durch öffentliche Fördermittel
Leitsatz
Die Aufwendungen für private Bau- und Wertverbesserungsmaßnahmen sind im Rahmen der Erhebung des Sanierungsausgleichsbetrages nicht anrechenbar, wenn sie durch öffentliche Mittel gefördert worden sind, welche die durch die Baumaßnahmen verursachte Bodenwertsteigerung kompensiert haben.
(Leitsatz der Redaktion)
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