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12 Reh (B) 73/15 - Zahlungsbeginn einer OpferrenteLeitsatz: 1. Maßgeblich für den Zahlungsbeginn ist ein früher gestellter Antrag auf Opferrente nach § 17 a StrRehaG auch dann, wenn der Rehabilitierungsantrag zunächst abgelehnt wird und erst im Wiederaufnahmeverfahren Erfolg hat.2. Wird ein ablehnender Bescheid über die Gewährung von Opferrente später zurückgenommen, so werden gem. § 44 Abs. 4 SGB X rückwirkend Leistungen längstens für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. (Leitsätze der Redaktion)LG Halle23.06.2015
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18 S 65/14 - Minderung wegen Baulärms, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, negatives SchuldanerkenntnisLeitsatz: Bestätigt der Vermieter in einer schriftlichen Erklärung, dass der Mieter seinen bisherigen mietvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sei, die Mietzahlungen immer pünktlich und in voller Höhe geleistet habe und das Mieterkonto keine Rückstände aufweise, allerdings auf noch fällig werdende Nachforderungen aus der noch zu erstellenden Umlageabrechnung nicht verzichtet werde, stellt das ein negatives Schuldanerkenntnis dar und schließt Nachforderungen des Vermieters von Mietzins aus. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin11.06.2015
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67 S 140/15 - Vermietung einer renovierungsbedürftigen Wohnung (Fenster nicht frisch gestrichen mit Lackabplatzungen), angemessener wirtschaftlicher Ausgleich, Mietausgleich, unangemessene Benachteiligung, unwirksame SchönheitsreparaturenklauselLeitsatz: 1. Zum gerichtlichen Prüfungsmaßstab für die im Individualprozess vorzunehmende Kontrolle einer formularmäßigen Schönheitsreparaturklausel. 2. Eine (2-Zimmer-) Wohnung ist renovierungsbedürftig, wenn die Fenster zum Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter nicht frisch gestrichen sind und Lackabplatzungen aufweisen. 3. Eine vom Vermieter gestellte Formularklausel, die eine derart renovierungsbedürftige Wohnung zum Gegenstand hat und den Mieter hinsichtlich des Übergabezustandes der Wohnung undifferenziert und ohne angemessenen wirtschaftlichen Ausgleich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichtet, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.LG Berlin04.06.2015
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1 S 13261/14 WEG - Mitwirkung aller übrigen betroffenen Wohnungseigentümer bei Vereinbarung über die Neuordnung der Sondereigentumsanteile, Änderung der Zuweisung von Räumen oder Flächen zu bestimmten MiteigentumsanteilenLeitsatz: 1. Geht eine Vereinbarung über die Neuordnung der Sondereigentumsanteile der beteiligten Wohnungseigentümer hinaus, bedarf es der Mitwirkung aller übrigen betroffenen Wohnungseigentümer. Dies ist etwa der Fall, wenn sich die (bruchteilsmäßige) Verteilung der Miteigentumsanteile auf die einzelnen Sondereinheiten oder die Zuweisung von Räumen oder Flächen zu bestimmten Miteigentumsanteilen ändert oder erstmals ein Sondernutzungsrecht am Gemeinschaftseigentum begründet wird. 2. Die Begründung eines dinglichen Sondernutzungsrechts am Gemeinschaftseigentum, das alle Zugangsmöglichkeiten zur Eigentumswohnung eines anderen Wohnungseigentümers erfasst, ist unwirksam, weil es in den unantastbaren Kernbereich des Sondereigentums eingreift. Der Schutz des Zugangs zu einer im Sondereigentum stehenden Wohnung kann nicht auf die durch die Gemeinschaftsverhaftung dem Sondernutzungsrecht vermittelten Schranken reduziert werden (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken, ZWE 2006, 105).LG München I01.06.2015
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63 T 22/15 - Maßgebliche mündliche Verhandlung für Kenntnis des Besitzerwerbs des Dritten, Räumung, einstweilige Verfügung, UntermieteLeitsatz: Nach dem Gesetz ist es erforderlich, dass der Vermieter vom Besitzerwerb des Dritten erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung Kenntnis erlangt hat. Maßgeblich dafür ist die letzte mündliche Verhandlung, also auch die in der Rechtsmittelinstanz (so jedenfalls das LG Berlin, Einzelrichter in einer Beschwerdeentscheidung). (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.05.2015
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63 T 62/15 Abl - Richterablehnung, Befangenheit wg. verweigerter neuer FristenLeitsatz: Stellt sich das mit der Klage geltend gemachte Mieterhöhungsverlangen als unzulässig dar, kann es nach § 558b Abs. 3 Satz 1 BGB im Prozess nachgeholt oder verbessert werden. Wenn das Gericht eine in diesem Fall wegen des Laufs neuer Fristen erforderliche Vertagung ablehnt, soll - so der Einzelrichter der ZK 63 des LG Berlin - ein Grund für die Annahme der Befangenheit vorliegen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin28.05.2015
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63 T 40/15 - Streitwert für Klage auf Erteilung einer UntervermietungserlaubnisLeitsatz: Der Streitwert für eine Klage auf Erteilung einer Untervermietungserlaubnis ist mit dem 42fachen Monatsbetrag des zu erwartenden Untermietzinses anzusetzen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin27.05.2015
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63 S 371/14 - Berliner Mietspiegel 2013, zur Wohnung gehörender GartenLeitsatz: Das wohnwerterhöhende Merkmal nach dem Mietspiegel 2013 „Zur Wohnung gehörender Garten mit direktem Zugang" liegt auch dann vor, wenn dafür ein Entgelt zu zahlen ist. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin19.05.2015
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18 S 140/14 - Keine Mietminderung wegen asbesthaltiger Fußbodenfliesen ohne konkrete GefahrenbesorgnisLeitsatz: Unbeschädigte asbesthaltige Bodenfliesen stellen nicht ohne Weiteres einen Mangel der Mietsache dar. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin13.05.2015
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67 S 56/15 - Formelle Anforderungen an Modernisierungsankündigung, Modernisierungsankündigung an nur einen Mitmieter, Klageänderung in der Berufung, Verlust der Wirkung nach Berufungszurückweisung durch BeschlussLeitsatz: Stützt der erstinstanzlich unterlegene Vermieter, der den Mieter auf Duldung von Modernisierungsmaßnahmen in Anspruch nimmt, seine Klage im Berufungsverfahren ergänzend auf eine erstmals im zweiten Rechtszug in den Rechtsstreit eingeführte weitere Modernisierungsankündigung, handelt es sich dabei um eine Klageänderung, die entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO wirkungslos wird, wenn das Berufungsgericht die Berufung hinsichtlich des erstinstanzlichen Streitgegenstandes gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO im Beschlusswege zurückweist.LG Berlin12.05.2015