Urteil Minderung wegen Baulärms, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, negatives Schuldanerkenntnis
Schlagworte
Minderung wegen Baulärms, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, negatives Schuldanerkenntnis
Leitsatz
Bestätigt der Vermieter in einer schriftlichen Erklärung, dass der Mieter seinen bisherigen mietvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sei, die Mietzahlungen immer pünktlich und in voller Höhe geleistet habe und das Mieterkonto keine Rückstände aufweise, allerdings auf noch fällig werdende Nachforderungen aus der noch zu erstellenden Umlageabrechnung nicht verzichtet werde, stellt das ein negatives Schuldanerkenntnis dar und schließt Nachforderungen des Vermieters von Mietzins aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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