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Suchergebnis Urteilssuche (261 - 270 von 555)

  1. 8 U 43/14 - Nicht genehmigter Umbau der Mietsache, Ausgangsverschluss
    Leitsatz: 1. Ob der Mieter sämtliche bei Vertragsbeginn vorhandenen Ein- und Ausgänge einer Ladenfläche offen halten muss, ist im Wege der Vertragsauslegung zu ermitteln (ebenso OLG Dresden NZM 2008, 131). 2. Zur Annahme eines Anspruchs des Vermieters auf Offenhaltung, wenn die dem Mietvertrag beigefügten Pläne die Ein- und Ausgänge ausweisen, der Mietvertrag dem Mieter eine umfassende Betriebspflicht auferlegt und der Vermieter bei den Vertragsverhandlungen den zweiten Ein- und Ausgangsbereich verlangt hat. 3. Die Abrede über die Offenhaltung der Ein- und Ausgänge wahrt die (vertraglich vereinbarte) Schriftform, wenn der Parteiwille in der Urkunde durch die ausdrückliche Betriebspflicht in Verbindung mit der Zustandsbeschreibung der Räume einen - wenn auch unvollkommenen - Ausdruck gefunden hat.
    KG
    30.03.2015
  2. 8 U 19/15 - Vermietung vom Reißbrett gibt künftigem Mieter kein Recht auf Baustellenbesichtigung; Mietvertrag; Werkvertrag; typengemischter Vertrag
    Leitsatz: 1. Dem Mieter noch herzustellender Räume steht gegen den Vermieter grundsätzlich kein Anspruch auf Zutritt zur Baustelle zwecks Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu. 2. Auch wenn der Vermieter die Räumlichkeiten erst herzustellen hat, handelt es sich allein um einen Mietvertrag und nicht etwa um einen Werkvertrag mit anschließendem Mietvertrag oder einen typengemischten Vertrag. (Leitsatz 2 durch die Redaktion)
    KG
    26.03.2015
  3. 4 Ws 16/15 Reha, 4 Ws 16/15 Reha - 152 AR 3/15 - Heimunterbringung der „Kinder von Hoheneck“
    Leitsatz: Für Rehabilitierungsverfahren wegen der Heimunterbringung von Kindern der aufgrund Urteils des Militärtribunals der Sowjetischen Armee im Gefängnis Hoheneck (Sachsen) inhaftierten Frauen ist das Landgericht Berlin örtlich zuständig.
    KG
    20.03.2015
  4. 3 U 15/14 - Verwender von Vertragsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB
    Leitsatz: 1. Handeln Pächter und Verpächter gemeinsam gegenüber einem potentiellen Erwerber die Bedingungen des Pachtvertrages aus, und schließen Pächter und Verpächter diesen Vertrag dann ab, gilt keiner von ihnen als Verwender i.S.d. §§ 305 ff. BGB.2. Gegen die Wirksamkeit von zwischen den Parteien individuell vereinbarten Endrenovierungsklauseln bestehen bei der Geschäftsraummiete grundsätzlich keine Bedenken (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.3.2009, XII ZR 200/06, MDR 2009, 678).
    OLG Rostock
    19.03.2015
  5. 3 U 37/14 - Kein Ausgleichsanspruch für Schäden am an einer Grenzwand errichteten Gebäude nach Abriss
    Leitsatz: 1. Die Berufung ist bereits unzulässig, wenn es an einer ausreichend ordnungsgemäßen Berufungsbegründung im Sinne von § 520 Abs. 3 Satz 2 ZPO fehlt. Verneint das angefochtene Urteil zwei selbständige prozessual alternative Anspruchsgrundlagen, muss es wegen beider Anspruchsgrundlagen gesondert angegriffen werden. 2. Bei einem Anbau an eine Grenzwand (hier: Giebelwand auf dem Nachbargrundstück unmittelbar an der Grenze) bleibt die Giebelwand im Alleineigentum des Nachbarn, und er ist nicht verpflichtet, nach einem Abriss den Anbau gegen Witterungseinflüsse zu schützen. (Leitsatz zu 2. von der Redaktion)
    OLG Rostock
    12.03.2015
  6. 4/2 Ws 158-159/14 REHA - Keine sozialen Ausgleichsleistungen für menschenverachtende IMs
    Leitsatz: Zu den tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen des Ausschließungstatbestandes für die Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen (§ 16 Abs. 2 StrRehaG) bei einer Tätigkeit als „IM-Vorlauf“.
    KG
    03.03.2015
  7. I-24 W 81/14 - Beseitigungsverpflichtung
    Leitsatz: Eine gemäß § 546 BGB bestehende Verpflichtung des Schuldners, Aufbauten und Anlagen zu beseitigen, wird von der Verurteilung zur Räumung und Herausgabe grundsätzlich nicht umfasst, weil er Urteilsausspruch nicht erkennen lässt, welche Grundstücksbestandteile gemäß § 94 BGB zu entfernen sind. Streitigkeiten über den Umfang einer Beseitigungsverpflichtung sind jedoch grundsätzlich in einem Erkenntnisverfahren zu klären.
    OLG Düsseldorf
    26.02.2015
  8. 8 U 52/14 - Verjährungsbeginn des Schadensersatzanspruches wegen Doppelvermietung
    Leitsatz: 1. Im Falle der Doppelvermietung und Überlassung der Mietsache an den einen Mieter kann der andere Mieter Schadensersatz verlangen, wenn feststeht, dass der Vermieter die Mietsache nicht mehr vom besitzenden Mieter zurückerlangen kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 12. März 2003 - XII ZR 18/00 -, BGHZ 154, 171; vgl. Beschluss des Kammergerichts vom 25. September 2008 - 8 U 44/08 -, NZM 2008, 889). 2. Der Schadensersatzanspruch wegen Rechtsmangels verjährt in der dreijährigen regelmäßigen Verjährungsfrist. Der für den Beginn der Verjährungsfrist maßgebliche Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB ist mit Eintritt der Unmöglichkeit und eines ersten (Teil-) Schadens anzunehmen. Die Unmöglichkeit tritt nicht erst nach einzelnen Zeitabschnitten ein.
    KG
    23.02.2015
  9. 9 U 188/13 - Keine Haftung für Schäden durch großes Schlagloch, Verkehrssicherung
    Leitsatz: 1. Das bloße Vorhandensein eines nicht verkehrssicheren Zustandes einer öffentlichen Straße führt nicht zu einer Haftung des Landes Berlin wegen seiner Verkehrssicherungspflicht (§ 7 Abs. 6 BerlStrG). 2. Eine Verkehrssicherungspflichtverletzung ist erst dann gegeben, wenn das Land Berlin die Straße nicht regelmäßig kontrolliert, einen vorhandenen nicht verkehrssicheren Zustand der Straße bei der Kontrolle nicht feststellt oder - im Falle der Feststellung - einen verkehrssicheren Zustand nicht alsbald wiederherstellt (§ 7 Abs. 2 Satz 5 BerlStrG) bzw. es bis zur Wiederherstellung unterlässt, eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer durch Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auszuschließen (§ 7 Abs. 2 Satz 4 BerlStrG). 3. Danach genügt das Land Berlin bis zur Feststellung eines nicht verkehrssicheren Zustandes seiner Verkehrssicherungspflicht zunächst allein durch turnusmäßige Kontrollen. Weitergehende Pflichten zur Verkehrssicherung einer dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis (noch) genügenden Straße (z. B. Geschwindigkeitsbeschränkung, Sperrung, Neubau) kommen nur dann in Betracht, wenn wegen der konkreten Beschaffenheit der Straße turnusmäßige Kontrollen erkennbar nicht mehr ausreichen, um einen verkehrsunsicheren Zustand rechtzeitig feststellen zu können.
    KG
    20.02.2015
  10. 1 W 370-379/14 - Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Sondereigentum; Bewilligung des Inhabers eines gerichtlichen Verfügungsverbots
    Leitsatz: Zum grundbuchrechtlichen Vollzug der Umwandlung von Gemeinschafts- in Sondereigentum ist die Bewilligung des Berechtigten eines gegen einen Wohnungseigentümer ergangenen gerichtlichen Verfügungsverbots erforderlich.
    KG
    17.02.2015